Heute verbinden wir mit dem “Flörsheimer Wald” den Rest des Flörsheimer Anteils am ehemaligen Fünfdorfmarkwald auf der linksmainischen Seite, der 1718 vom Fünfdorfmarkwald abgeteilt und Flörsheim zur alleinigen Nutzung zugeordnet wurde. Flörsheim hatte  bereits viele Jahrhunderte zuvor Nutzungsrechte am gesamten Fünfdorfmarkwald, gleichberechtigt mit den Dörfern Raunheim, Rüsselsheim, Seilfurt und Bischofsheim. Welche Dörfer Markwaldörfer waren, und die Regeln zur Nutzung dieses Waldes wurden 1519 zum ersten Mal schriftlich festgehalten. Vorher waren diese Regeln als Weistümer nur mündlich überliefert.

Seilfurt war ein Dorf westlich von Rüsselsheim gegenüber der Mündung des Flörsheimer Bachs. Es brannte 1476 ab, wurde nicht wieder aufgebaut, und die Einwohner integrierten sich in Rüsselsheim. Seit dieser Zeit hatte Rüsselsheim zwei Stimmen in der Märkerversammlung, siehe weiter unten.

Es gab allerdings auch noch zu historischen Zeiten in der eigentlichen Flörsheimer Gemarkung Wald, wie sich aus  Flur- und Wegenamen erschließen lässt, und wie es aus alten Dokumenten hervorgeht.
Die älteste bekannte Urkunde mit Flur- und Wegenamen stammt von 1290, in der besiegelt wird, dass Domdekan Gebhard der Dompräsenz 180 Morgen Äcker und Weinberge in der Flörsheimer Gemarkung übereignet. Die Dompräsenz war ein separater Besitz des Mainzer Domkapitels aus dessen Einkünften die Mitglieder des Domkapitel bezahlt wurden, wenn sie anwesend (präsent) waren.

In dieser Urkunde gibt es Flur- und Wegenamen wie supra rode (auf dem Rod), apud viam vorstweg (beim Forstweg), in eiche (im Eich), prope rodemol supra ripam (bei der Rodemühle oberhalb des Flussufers). Zur Lage der Flure und Wege und deren Namensentwicklung siehe hier.
Das Rod gehört zu den großen Flörsheimer Fluren. Es ist ein flaches Hochplateau im Westen der Gemarkung, begrenzt im Westen und Süden durch den Flörsheimer Bach, zu dem es steil abfällt.
Wie der Name “Rod” nahelegt, handelt es sich um ehemals bewaldetes Land, das zu der Zeit, als sich die Flurnamen herausgebildet haben, schon abgeholzt, gerodet war. Das dürfte im frühen Mittelalter, wenn nicht schon zu römischen Zeiten geschehen sein.
Das Rod besteht hauptsächlich aus Karst-, Kies- und Sandböden, siehe hier, die kein Oberflächenwasser halten können. Der Bewuchs ist Trockenrasen, bestehend aus Pflanzenfamilien, die mit der Trockenheit zurecht kommen. Als Ackerland taugte es nicht. Auf dem Rod konnte aber Wein angebaut werden, da die Rieslingrebe mit ihrer Pfahlwurzel mit der Oberflächentrockenheit zurecht kommt. Das Gleiche gilt für Eichen, die ebenfalls Pfahlwurzeln besitzen.
Um 1700 existierte noch ein Rest eines Eichenwaldes auf dem Hinterrod. 1699 klagte das Hospital St. Barbara in Mainz wegen Wertverlust dieses Waldes auf dem Hinterrod, das die Gemeinde Flörsheim 1618 wegen eines 1000 fl - Kredites zur Begleichung der Kosten der Hexenprozesse als Unterpfand stellen musste. Bei Zeugenverhören im Zusammenhang mit dieser Klage sagten Zeugen aus, es sei ein schönes Eichenwäldchen gewesen, in dem man auch Rehe gesehen hätte. Es sei durch Holzdiebe und Kriegsvolk ruiniert worden. Die Brandenburger hätten allein in zwei Nächten 22 Eichen gefällt und Holzkohle daraus gebrannt. 1680 hätten die Eichen noch viele Äste gehabt, aber die Wickerer hätten nachts das Holz gestohlen. 
Dieses Wäldchen war der letzte Rest eines einst ausgedehnten Waldbereiches auf dem Rod; es war der letzte Wald in der eigentlichen Flörsheimer Gemarkung.

Im Niederländisch-Französischen Krieg (1672-1678) stand das Reich auf der Seite der Niederlande. Brandenburgische Truppen machten auf ihrem Marsch Richtung Mittelrhein 1672 in Flörsheim Station. Das Haus des Juden Lesser wurde verbrannt, siehe hier. 1674 war die Zahl der Toten in Flörsheim  dreimal so hoch als normal (kaiserliche Truppen unter Feldmarschall Bournonville in Flörsheim), siehe hier.

Der in der Urkunde von 1290 aktenkundige vorstweg lässt sich als der spätere Eddersheimer Pfad identifizieren. Er führt zu der Flur “Eich” (in eiche, im Eych), siehe Plan H. Offenbar gab es hier an der Gemarkungsgrenze zu Eddersheim einen Eichenwald. Allerdings war spätestens im 15. Jhdt. dieser Landbereich reines Ackerland.
Die älteste der Flörsheimer Mühlen ist die der Mündung des Flörsheimer Bachs nächste rodemol (rote Mühle, Hopfenmühle). Auch der alte Name diese Mühle weist klar auf gerodetes Land hin, auf dem die Mühle errichtet wurde.
Ab 1656 findet man bey den Eychbäumen als eine Flurbezeichnung der Gegend westlich des Judenfriedhofes. Es handelte sich um vereinzelt stehende Eichen, die man aber nicht als Wald bezeichnen kann. Einige Eichen gibt es dort heute noch.

Das Gebiet des Fünfdorfmarkwaldes war Teil des mittelalterlichen Reichsforstes Dreieich. Dieses große Waldgebiet in der Ebene zwischen Rhein und Main um die Pfalzen Frankfurt und Trebur war Reichswald, Eigentum der Könige. In diesem Reichwald wurde vielleicht schon um 950 ein königlicher Jagdhof errichtet, aus dem die spätere Burg Hayn entstand. Der Ort  Dreieichenhain entwickelte sich an dieser Burg. Belegbar ist 1076 der erste Vogt als Verwalter des Forstes Dreieich, Eberhard von Hagen. Amt und Burg wurden als Lehen an die von Hagen-Münzenberg vergeben. Im Laufe der Jahrhunderte wurde nicht nur Hayn sondern der gesamte Reichsforst als erbliche Lehen an verschiedene Herrschaften vergeben, so dass das königliche Eigentum an diesem Forst immer kleiner wurde. Der letzte Rest des Reichsforstes wurde 1372 an Frankfurt verkauft.
Die königlichen Jagd- und Fischereirechte blieben jedoch in dem Wildbann Dreieich erhalten. Die Jagd- und Nutzungsrechte in diesem Wildbann wurden 1338 in einem Weistum  festgehalten. Eine Abschrift gibt es in der Weistumsammlung von Jacob Grimm et al. [Grimm 1840]
Besitzer des größten Teil des Waldes waren zu dieser Zeit die Falkensteiner als Münzenberger Erben. Große Teile davon gelangten später an Isenburg, Hessen-Darmstadt und Frankfurt.

Vom höchsten Punkt auf dem Rod (Eisenbaum) Richtung Hochheim im Westen. Die Annakapelle wurde 1715 von Johann Jacob Kieffer gebaut.       Aufnahme 2011

Das Hinterrod Richtung Nordosten, in der Bildmitte die neue Flörsheimer Warte, die Buschreihe markiert den Landwehrgraben. Hier gab es um 1700 noch ein Eichenwäldchen.  Aufnahme 2011

Das Weistum wurde von Tischner strukturiert und interpretiert, Einzelheiten hier. Im zweiten Absatz des Weistums (links) sind die Grenzen des Wildbanns genau beschrieben und in der Karte von Tischner rechts wiedergegeben.
Die Grenze verlief von der Mainmündung zur Niddamündung, entlang der Nidda bis Bad Vilbel, dann südöstlich bis zur Mündung des Braubachs, den Main entlang bis Aschaffenburg, dann in südwestlicher Richtung bis zur Modau bei Ober-Ramstadt, die Modau entlang bis zu deren Mündung in den Rhein bei Stockstadt und weiter den Rhein entlang bis zur Mainmündung. Entlang des Rheins und des Mains verlief die Grenze des Wildbanns in der Flussmitte.
Der gesamte Bannwald war in 36  im Weistum benannte Wildhuben  aufgeteilt. Die Rechte und Pflichten der Hübner/Gemeinden waren genauestens geregelt. Sie hatten Abgaben in Form von Geld und Naturalien (auch Hundeleinen und Wolfsangeln) an den Bannvogt zu liefern, konnten dafür ihre Hube zur Gewinnung von Brenn- und Bauholz und zur Schweinemast nutzen.
Der Vogt hatte darauf zu achten, dass niemand in den Gewässern des Wildbanns mit Netzen Fische fängt oder mit “verbotenen” Stricken Vögel oder Wild.
Das Weistum legt fest, wer außer dem König Jagdrecht im Wildbann hatte: der Vogt von Münzenberg, der Abt von Fulda (6 Hirsche und 6 Keiler) und der Hof von Dieburg.
Jedes Jahr im Mai  wurde das Maigericht in Langen einberufen, bei dem der Vogt von Münzenberg, der Schultheiß von Frankfurt und alle Hübner anwesend sein mussten. Das Fehlen beim Maigericht stand unter Strafe.

Weistum von 1338, Kaiser Ludwig der Bayer (1286-1347) verleiht 1338 auf dem Maigericht in Langen die Vogteirechte am Wildbann Dreieich dem Vogt von Münzenberg    [Grimm 1840]

Die Grenzen des Wildbanns Dreieich und die Dörfer und Städte, die Wildhuben im Bannwald hatten (rote Punkte), nach Tischner

Der Fünfdorfmarkwald (rot umrandet) im westlichen Teil des früheren Reichsforstes Dreieich, von W. Milschewsky eingetragen in eine Sonderkarte von W. Sturmfels von 1910, die zugrundeliegenden Messtischblätter sind von 1850, weitere Karten unter “Karten/Pläne

Nach dem Weistum von 1338 lag die Grenze des Wildbanns zwischen der Mainmündung und der Niddamündung in der Mitte des Mains. Allerdings gehörten die linksmainischen Dörfer westlich von Kelsterbach, nämlich Raunheim, (zu Wüsteneddersheim siehe weiter unten), Rüsselsheim, Seilfurt und Bischofsheim  nicht zum Wildbann, sie sind in der Liste der Wildbanngemeinden im Weistum nicht aufgeführt, wie von Tischner in der Karte rechts richtig wiedergegeben.
Diese Dörfer brauchten keine Huben zur Holzbeschaffung und Schweinemast im Wildbann Dreieich, sie hatten ihren eigenen Wald, den Fünfdorfmarkwald.
Flörsheim, das als rechtsmainisches Dorf zu den fünf Markdörfern gehörte, wurde 1270 von den Eppsteinern an das Mainzer Domkapitel verkauft. Da  das Domkapitel sicher keine Möglichkeit hatte, nach 1270 Flörsheim Märkerrechte im Fünfdorfmarkwald zu verschaffen, kann man schließen, dass der Fünfdorfmarkwald vor 1270 entstanden ist.

Die entscheidende Frage ist, warum hatten ausgerechnet die fünf Dörfer Flörsheim, Raunheim, Rüsselheim, Seilfurt und Bischofsheim einen gemeinsamen Markwald, und warum gehörte Haßloch nicht zu dem Markdörfern, obwohl es unmittelbar an den Fünfdorfmarkwald grenzt? Karte rechts und hier.

Betrachtet man die Besitzverhältnisse der Herrschaft Eppstein in der Mitte des 13. Jhdts., so gehörten zu dieser Zeit alle fünf Markwalddörfer zur Herrschaft Eppstein (in unterschiedlich ausgeprägten Rechtsverhältnissen). Die Vogteirechte an Haßloch hatten ebenfalls die Eppsteiner, wurden aber spätestens 1216 an das Kloster Eberbach abgetreten [Schäfer 2000].
Man muss deshalb davon ausgehen, dass es die Eppsteiner waren, die diesen Waldbereich als gemeinsamen Markwald für ihre fünf Dörfer Flörsheim, Raunheim, Rüsselsheim, Seilfurt und Bischofsheim festgelegt haben. Dies muss vor 1270 und nach 1216 geschehen sein, sonst hätte Haßloch sicher dazu gehört. Zu dieser Zeit hatten die Eppsteiner auch das Recht an der Flörsheimer Mainfähre und damit die Verbindung von Flörsheim zum Markwald unter Kontrolle. 

Der Fünfdorfmarkwald als Eppsteinisches Territorium enstand offenbar lange bevor das Weistum zum Wildbann Dreieich 1338 aufgeschrieben wurde. Deshalb erscheinen die fünf Markwalddörfer nicht in diesem Weistum.

Man hätte auch erwartet, dass Wüsteneddersheim (Mönchhof), das sich zu dieser Zeit in Eppsteinischem Besitz befand, zu den Markdörfern gehörte. Wüsteneddersheim war eine Siedlung am Main nordöstlich von Raunheim gegenüber von Eddersheim in unmittelbarer Nähe zum Fünfdorfmarkwald. Wüsteneddersheim wurde erst 1290 von den Eppsteinern an das Kloster St. Klara verkauft [HHStAW 332 U35]. Es war jedoch vorher schon eine Wüstung, wie aus der Verkaufsurkunde von 1290 eindeutig hervorgeht. (...qui tamen homines nullam de cetero residenciam habebunt ... (und wir jedoch keine dort wohnenden Menschen haben)). Eine Wüstung brauchte keinen Anteil am Markwald.

Die Kapelle von Wüsteneddersheim (heutige Mönchhofkapelle) wurde nicht mit verkauft und blieb bei der Pfarrei Raunheim.
Interessant ist, dass das Klarenkloster diese Wüstung für 500 Mark gekauft hat, 1270 betrug der Kaufpreis für ganz Flörsheim 1050 Mark.

Bei der Aufzählung dessen, was mitverkauft wurde: cum agris, pratis, pascuis, nemoribus, terris cultis et incultis, aquis, molendinis (mit Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, bewirtschaftetem und unbewirtschaftetetem Land, Gewässern, Mühlen) fällt auf, dass exakt die gleiche Aufzählung in der Verkaufsurkunde für Flörsheim von 1270 benutzt wurde.
Da es in Wüsteneddersheim mit Sicherheit keine Mühle gab, und schon gar nicht mehrere (molendinis im Plural), war dies offenbar eine Standardformulierung (Textbaustein) unabhängig von den realen, lokalen Gegebenheiten. Man kann daher auch für  Flörsheim 1270 nicht auf die Existenz einer oder mehrerer Mühlen schießen. Die Ersterwähnung einer Flörsheimer Mühle ist von 1290, und es gab auch 1290 nur eine, siehe hier.

Manche Historiker drückten ihre Verwundererung darüber aus, dass Flörsheim auf der “anderen” Mainseite zu den fünf Markdörfern gehörte, u. a. [Sturmfels 1917]. In historischen Zeiten war der heutige Mainlauf im Untermaingebiet nur ein Mainarm unter vielen, siehe hier.
Der Hauptlauf des Mains, wenn man darunter den wasserreichsten Arm des Mains versteht, könnte auch in historischen Zeiten von anderen Mainarmen gebildet worden sein, siehe dazu auch Metzner 1982.
Gleichwie stellte ein Mainarm  die meiste Zeit des Jahres kein ernsthaftes Hindernis für die Menschen dar. Das Wasser verteilte sich auf viele Mainarme mit entsprechend geringer Wasserführung in den Einzelarmen, und die Vorstellung von einem “Mainstrom”, wie wir ihn heute kennen, trifft in historische Zeiten nicht zu.  Im 17. und 18. Jhdt. konnte man in in Flörsheim im  Sommer mit dem Ochsenkarren durch den Main fahren. Die Wassertiefe in trockenen  Sommern betrug etwa 50 cm, ansonsten gab es Nachen, siehe auch hier.
Zur Zeit als der Fünfdorfmarkwald geschaffen wurde, war allerdings der Arm, der dem heutigen Mainlauf entspricht, der Hauptlauf. Beim Verkauf Flörsheims 1270 behielten die Eppsteiner ihr Recht an der Flörsheimer Mainfähre (Flörsheimer Fahr), was offenbar für sie wichtig war. Ein Fährrecht über einen seichten Nebenarm wäre sicher nicht von Interesse gewesen. In der Urkunde von 1290 wird die Rodemühle am Flörsheimer Bach, die direkt am heutigen Mainlauf lag, als supra ripam (oberhalb des Flussufers) benannt. In einer Urkunde von 1370 wird Flörsheim an dem meyne genannt.
Eine nach [Nahrgang 1934] als sicher nachweisbare Römerstraße von Mainz nach Nida verlief fast genau entlang des heutigen Mainlaufs, so dass auch zu römischen Zeiten der heutige Mainlauf der Hauptarm gewesen sein dürfte.

Die Eppsteiner waren an der wirtschaftlichen Prosperität ihrer Dörfer interessiert und schufen den Markwald als Allmendewald, um ihre Dörfer mit Brennholz, Bauholz und der Möglichkeit zur Schweinemast (Eicheln, Buchecker) auszustatten; die Waldwiesen waren auch Weideflächen für Kühe, Pferde und Schafe. Bei der Verpachtung der Schafweide 1691 wurde der Markwald explizit  mit einbezogen, siehe hier.
Die Rechte und Pflichten der Märker in diesem gemeinschaftlich genutzten Wald waren geregelt und wurden als Weistümer/Gewohnheitsrechte über Jahrhunderte mündlich weitergegeben. Das erste schriftlich fixierte Weistum über den Fünfdorfmarkwald stammt aus dem Jahr 1519. Die Originalurkunde befindet sich im Stadtarchiv Rüsselsheim, siehe hier.

Die Territorialherren zu dieser Zeit waren das Kurfürstentum Mainz nördlich des Mains und die Landgrafschaft Hessen südlich des Mains.
Wie es in der Präambel des Weistums heißt, wurde es im Beisein eines Domkapitulars von Mainz und des Amtmanns von Rüsselheim als Vertreter von Hessen von den Abgesandten der Dörfer Flörsheim, Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim und einem Sprecher deß Dorffs Seilfurt wegen in Rüsselsheim ausgesprochen und aufgeschrieben, um Irrung und Zwietracht unter den Markdörfern zu vermeiden. Die Abgesandten verpflichteten sich, zu weisen, wie es von alters her (mündlich) überliefert war.

Die wichtigsten Punkte des Weistums sind: 
- die Grenzen des Fünfdorfmarkwaldes werden beschrieben, siehe Karte
- Der Wald wird den Einwohnern der Markdörfer und keinem Herrn zugewiesen, den Armen Alß den Reychen, Einem Alß viel Alß dem Andern
- der Landgraf von Hessen und das Domkapitel von Mainz sind Mitmärker
- die Märker (Vertreter der Markdörfer) entscheiden in der Märkerversammlung in Rüsselsheim mit einfacher Mehrheit über die Belange des Waldes
- wenn die Märker den Wald freigegeben haben (aufthun), darf jeder Einwohner der Markdörfer einen Wagen Holz hauwen und heimfahren (wobei nicht erkennbar festgelegt wird, wie oft das geschehen kann)
- fährt ein Inmärker ohne Erlaubnis in den Wald, und kommt er bis zur Stockstraße ohne, dass ihn der Förster antrifft, darf er die Hälfte des Holzes behalten (halb unverlustig)
- kein Holz darf außerhalb der Markdörfer verkauft werden
- wenn ein Einwohner der Markdörfer Bauholz oder Eichenholz benötigt, soll er die Märker um Erlaubnis bitten und dem Förster 4 Pfennige Stammgeld geben.
Beim Bau des neuen Schiffes der Flörsheimer Kirche 1664 kennzeichnete der Flörsheimer Märker 70 Eichen, die gefällt werden konnten, und erhielt dafür 15 fl Märkergeld.
- wenn es viele Eicheln gibt, dürfen die Schweine in den Wald getrieben werden (Einem Alß viel Schwein Alß dem Andern), wenn es der Wald nicht ertragen kann, sollen die Eicheln in den Markdörfern meistbietend versteigert werden
- falls Waldweiden verpachtet werden, haben die Markdörfer das Vorrecht zur Pacht

Am Ende des Dokuments ist festgehalten, dass Martin Goell, Kleriker und Notar des Bistums Mainz (alle Markdörfer gehörten 1519 zum Bistum Mainz) von Bäbstlicher und Käyserlicher gewalt dieses Dokument angefertigt und unterschrieben hat, und er von allen Beteiligten gebeten wurde, so viel Exemplare wie nötig schreiben zu lassen.

Das Weistum wurde 1519 aufgeschrieben, um Irrung und Zwietracht unter den Markdörfern zu vermeiden. Das konnte es allerdings genauso wenig, wie die mündlich überlieferten Weistümer davor. Rechts einige Beispiele aus den [Protokollen des Mainzer Domkapitels] nur für die Zeit von 1516 bis 1547.
Bereits 1521, also zwei Jahre nachdem das Weistum aufgeschrieben worden war, klagten die Flörsheimer vor dem Frankfurter Rat zu wesentlichen Punkten des Weistums wie der Waldweisung, der Schweinemast und dem Ort der Märkerversammlung

Das Weistum von 1519 stellte entweder kein Regelwerk dar, das im wirklichen Konsens der Markdörfer entstanden war, oder es wurde bereits kurz danach von den Beteiligten  zum jeweils eigenen Nutzen uminterpretiert.
Mit den Dokumenten zu Streitigkeiten der Markdörfer untereinander über die Jahrhunderte in den Staatsarchiven von Wiesbaden und Darmstadt könnte man Regale füllen.
Die Streitigkeiten gingen um das Holzmachen, um das Fällen von Eichen, die Schweinemast, die Waldweiden, die Anmaßung von Hessen-Darmstadt, einen alleinigen Förster zu stellen, um Wegerechte, um den Ort der Märkerversammlung, besonders aber um die Ruinierung des Waldes, wofür immer die anderen verantwortlich gemacht wurden.

Für diese Auseinandersetzungen gab es mehrere Gründe. Holz war eine lebensnotwendige Ressource. Es war der einzige Brennstoff, nicht nur zum Essenkochen und Heizen in jedem Haushalt, sondern in größerem Verbrauch für Bäcker, Schmiede und Bierbrauer. Die Dörfer konkurrierten um diese Ressource.
Dabei spielte eine Rolle, wer “Ausland” war. Rüsselsheim war aus Flörsheimer Sicht, weil einem anderen Herrn zugehörig, Ausland - natürlich auch Flörsheim aus der Sicht der Rüsselsheimer. Der Gegensatz zwischen Flörsheim und den Dörfern südlich des Mains verschärfte sich noch nach 1526, als Philipp I. von Hessen die lutheranische Lehre als Glaubensgrundsatz für sein Herrschaftsgebiet festlegte. Danach waren die Ausländer auf der jeweils anderen Seite des Mains nicht nur Ausländer, sondern Ausländer mit dem falschen Glauben. 
Ein Grundübel für diese Situation und der Kern der Streitigkeiten über Jahrhunderte lag allerdings in dem Fehlen einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Markwaldes. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Forstwirtschaft gehörte zu diesen Zeiten nicht zum Denkrepertoire  der Nutzer des Waldes. Im Weistum  von 1519 finden sich keine festen Regeln oder Vorschriften zur Erhaltung des Waldbestandes (auch nicht im Weistum 1338 für den Bannwald Dreieich). Der Wald wurde systematisch ruiniert, was um so deutlicher wurde, je mehr Menschen auf die Ressource Wald angewiesen waren.

1608 erhielt Haßloch gegen einen einmalige Zahlung von 325 fl und eine jährliche Gebühr von einem Gulden das Recht 80 Kühe/Pferde im Markwald zu weiden. Schweinemast und Holznutzung waren ausgeschlossen; Wortlaut der Kurzfassung des Vertrages hier.

1615 versuchte der Landgraf von Hessen-Darmstadt Ludwig V. (1596-1626) einen Teil des verkommenen Waldes wieder aufzuforsten weil ...die Wälde dißer örther der massen ihn abgang geRathen Alß daß Zu besorgen in wenig Jahren Grosser Mangell ahn Holtz vorfallen Mögte, Eine Hohe Noththurfft befundten... und schloss ein Abkommen mit den Märkern.
Es bestand darin,  das  wüste feld gegen dem Walt Zu, so Zu Ihrer der fünff dorffschafften Marcken gehörig undt mit Haiden bewachsen ist mit dannen Samen beseen undt in die Hege legen laßen...
Er übernahm die Kosten der Aufforstung und Hege und sicherte sich dafür die Hälfte der zukünftigen Einnahmen aus dem nachwachsenden Holz und einen entsprechenden Einfluss auf diesen Waldbereich, was nicht im Sinne des Weistums von 1519 war. Sein Sohn Georg II. (1626-1661) bestätigte 1640 diesen Vertrag. Die Transkription des gesamten Dokuments kann man hier finden.

Die Aufforstung geschah durch schnellwachsende Nadelbäume (dannen samen), offensichtlich, um zeitnah wieder Bau- und Brennholz zur Verfügung zu haben. Dies weckt Assoziationen an die Forstwirtschaft des 20. Jhdts. mit den heute erkennbaren Folgen. Eichen sind im Gegensatz zu Fichten weitgehend trockenresistent (Pfahlwurzel), wachsen allerdings nur langsam.

1628 hatte Georg II. von Hessen-Darmstadt seinen Untertanen von Raunheim, Rüsselsheim und Bischofsheim unter hartter straff verboten, ihr Getreide in den vier Flörsheimer Mühlen mahlen zu lassen, siehe hier. Dies zeigt, dass der Zwist zwischen Damstadt und Mainz nicht auf dem Markwald beschränkt war. Siehe auch Mainschiffahrt.

Im Kriegsjahr 1644 hatten sich Flörsheimer Einwohner in den Schutz der Rüsselsheimer Festung begeben (wie auch schon 1635, Flörsheim wurde 1635 und 1644 geplündert, siehe hier) und sollten dafür 15 fl als Schutzgeld bezahlen, obwohl sie sich nach eigenen Angaben nicht im Flecken (Rüsselsheim) sondern im freien Feld aufgehalten haben (in die Festung durften sie schon gar nicht). Eine solche Forderung sei aber nie an die Gemeinde Flörsheim gerichtet worden.
Jedenfalls haben die Rüsselheimer offenbar kurz danach die Flörsheimer Schweine welche uf die hundert auß dem walt geschlagen und selbe frewlicher weiß verarrestirt.
In dem Beschwerdeschreiben der Gemeinde Flörsheim an das Domkapitel wird darauf hingewiesen, dass die Flörsheimer zu unterschiedlichen Jahren schweine atzgeld an Rüsselsheim bezahlen mussten, das 4 mahl soviel werth alß obgedachte 15 fl, gesamter Wortlaut der Beschwerde hier.
Dass die Flörsheimer Atzgeld für ihre Schweine im Fünfdorfmarkwald an Rüsselsheim bezahlen mussten, und alle anderen Streitigkeiten belegen, dass das Weistum von 1519 nicht das Papier/Pergament wert war, auf dem es geschrieben stand.

1680 verlangten der Rüsselsheimer Festungskommandant und Amtmann Freudenberg und der Keller Dillenius vor dem Flörsheimer Gericht die Bestrafung einiger Flörsheimer, weil sie einige Böden Holz über den Main geschafft hätten.
GB 1675-1690 VN.    (Ein Boden Holz war ein kleines Floß aus einigen Baumstämmen)

1687 beschwerten sich die Flörsheimer beim Mainzer Domkapitel darüber, dass die Rüsselsheimer, Raunheimer und Bischofsheimer den Markwald ruinierten, indem insbesondere die Knechte des Rüsselsheimer Festungskommandanten Freudenberg, des Kellers von Rüsselsheim Dillenius und die Pfarrer der genannten Dörfer fast täglich mit doppeltem Geschirr in den Wald fahren und gefallens nach die alte fruchtbahre Eichbäum wie nicht weniger in dem Jungen walt die Stautten abhauen.  Beim Versuch einer Beschwerde beim Keller von Rüsselsheim wurden sie unter Gewaltandrohung abgewiesen.
Der Dechand des Domkapitels forderte in einem Schreiben an die Regentin von Hessen-Darmstadt (Elisabeth Dorothea, die Witwe von Ludwig VI.), dies zu beenden und verlangte Schadensersatz für die Betroffenen. Die Regentin antwortete zwei Monate später, dass sie geneigt sei, der Forderung des Domkapitels nachzukommen. Den gesamten Wortlaut dieser Schreiben kann man hier finden.

In den Flörsheimer Gerichtsbüchern vom Typ VN  ab 1665 ist aufgeführt, an wen die öffentlichen Ämter am Peterstag (22. Februar) vergeben wurden, dazu gehörten auch die Märker, also die Vertreter Flörsheims in der Märkerversammlung. (1666 Philipp Ruppert, 1667 Philipp Melchior, 1668 Caspar Mohr, 1669 Hans Thomas, 1670 Martin Schwertzel ... 1680 Hieronymus Rupp)
Nach 1680 wurde kein Märker mehr benannt. Entweder haben ab da die Märkerversammlungen, wie sie im Weistum von 1519 vorgesehen waren, schon nicht mehr stattgefunden, oder die Flörsheimer sahen keinen Sinn mehr, einen Flörsheimer Märker zu entsenden.
Die Wirren der nachfolgenden Jahre machten eine Nutzung des Waldes sicher nicht einfacher. Im pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) wurde 1689 die Rüsselsheimer Festung von den Franzosen gesprengt.

Ab 1717 wurde versucht, einen Flörsheimer Anteil am Markwald festzulegen und abzutrennen. Die geschah auf Initiative von Hessen-Darmstadt.  In einem Schreiben vom März 1717 heißt es in der Begründung, dass ohne eine solche Ausssonderung der fast gänzlich ruinierte Wald nicht wieder in einen guten Zustand versetzt werden könne. Warum ausgerechnet die Abtrennung eines Flörsheimer Anteils des Markwaldes dessen Zerstörung aufhalten sollte, lässt sich wohl nur damit erklären, dass in Wirklichkeit territorilalherrschaftliche Überlegungen im Vordergrund standen.

1718 wurde zwischen dem Erzstift Mainz (Lothar Franz von Schönborn) und dem fürstlichen Haus Hessen-Darmstadt (Ernst-Ludwig) ein sehr umfangreicher Vertrag geschlossen, der die Abspaltung des danach “Flörsheimer Waldes” regelte [HHStAW 105/332, HStAD E14E 56/2].
In der Präambel ist als Begründung angegeben:
...sowohl wegen der Gränzen als der über die gantze Marck Waldung Competirenden landesfürstliche Hoheit und Jagdgerechtigkeit vor langen hero Disput und Streit obhanden gewesen nicht minder auch der gemeinschafftlichen  Nutzung privat Benutzung halber unter den Märckern selbsten allerhand Uneinigkeit und Thätlichkeit antstanden...

Es ging also in erster Linie um Hoheits- und Jagdrechte. Der Landgraf von Hessen-Darmstadt wollte den Markwald unter seine Kontrolle bringen; dabei waren Rechte eines mainzischen Dorfes wie Flörsheim am gesamten Markwald sehr hinderlich. (Im Weistum von 1519 war der Markwald keinem Herrn zugewiesen worden).

Die wesentlichen Punkte des Vertrags sind:
- Hessen-Darmstadt werden von Mainz die Landeshoheit und die Jagdrechte im gesamten Markwald zugesichert, auch in dem abzutrennenden Flörsheimer Anteil
- Vom gesamten Markwald, ohne Raunheimer Bruch (nordöstlich des Mönchbruchs, die Mönchbruchwiesen gehörten nicht zur Waldmark) und Zinswiese, wird Flörsheim ein Viertel der Fläche plus 100 Morgen zugeteilt, und zwar im Norden von der Stockstraße entlang der Grenze zum Mönchwald (Flörsheimer Grenzweg), im Osten an der Grenze zum Gundwald bis zum Gundbach. Die Zinswiese fällt an die hessischen Markdörfer. Die Wiesen des Raunheimer Bruchs werden geteilt, Flörsheim erhält den nördlichen Teil der Wiesen, die an den eigentlichen Flörsheime Wald anschließen (Flörsheimer Wiesen), siehe Karte. Die Flächen werden von Landvermessern vermessen und abgesteint
Flörsheim erhält nicht ein Fünftel des Markwaldes, was man erwartet hätte, sondern ein Viertel plus 100 Morgen. Offenbar waren die Mainzer Beamte gute Verhandler.
- Flörsheim erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem jetzt Flörsheimer Wald. Dieser darf von Hessen-Darmstadt mit keinerlei Abgaben und Steuern belegt werden, allerdings unter nochmaliger Betonung der landgräflichen Jagd- und Hoheitsrechte, wobei nicht klar definiert wird, worin letztere denn noch bestehen.
- Die Flörsheimer können ihre eigenen Waldschütze stellen, die aber kein Gewehr, sondern nur einen Spieß tragen dürfen.
- Bezüglich der Schafweide und des Eintreibens von Vieh hat sich jeder auf seinen Waldbereich zu beschränken
- Waldfrevel im Flörsheimer Wald wird vor dem Flörsheimer Gericht  in Flörsheim abgehandelt. Waldfrevel im hessischen Wald und Wilddieberey werden in hessischen Gemeinden abgehandelt.
- Flörsheim hat wie bisher die Wegerechte durch die Raunheimer Gemarkung bis zur Flörsheimer Überfahrt (Fähre); ein Wegegeld darf nicht erhoben werden.
- Die Haßlocher, denen 1608 das Recht eingeräumt worden war, 80 Kühe/Pferde auf die Markwaldwiesen zu treiben, siehe oben, müssen sich auf den hessischen Waldbereich beschränken. Dafür werden Flörsheim 50 Morgen von ihrem Anteil abgezogen.
Am Ende des Werkes bestätigt der Notar, dass eine Abschrift identisch mit dem Original ist, das in dem Churfürstlichen Mayntzer Archiv verwahrlich aufbehalten wird, so geschehen Mayntz, den 13. Februar 1718

Damit hatte Flörsheim einen eigenen Wald, der nach der statistischen Erhebung des Nassauischen Amtes Hochheim 1807 eine Fläche von 1361 Morgen (340 ha) hatte, siehe hier.    Zur Flörsheimer Wald- und Holzwirtschaft im 18. Jhdts. siehe hier.

Im 19. Jhdt. hießen die Flörsheimer Waldförster “Forstwarte”, die von der hessischen “Großherzoglichen Ober- Forst- und Domänen-Direction” akzeptiert werden mussten. Von 1857 bis 1888 war das Lorenz II Thomas, danach sein Sohn Lorenz III. Die Personalakte von Lorenz II Thomas findet sich unter HStAD G33/1189; einige Einzelheiten hier.
1864 erwarb die Gemeinde Flörsheim ein kleines Haus in einem Gartengelände in Raunheim, das erste Haus in der  späteren Fischergasse; hier wohnten die Flörsheimer Forstwarte. Es wurde 1925 verkauft, nachdem das noch heute bestehende neue Flörsheimer Forsthaus im Flörsheimer Wald an der Ecke Stockstraße/Holzweg gebaut worden war (Informationen von Werner Milschewsky, Heimatverein Raunheim). Siehe Karte rechts und hier.

Für den Bau der Startbahn 18 West forderte die Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) den Verkauf von 34 ha Wald aus dem Bereich des Flörsheimer Waldes. Die geforderten Gelände aus dem Bischofsheimer und Rüsselsheimer Wald waren noch erheblich größer, der Raunheimer Wald war nicht betroffen. Für den Fall des Nichtverkaufs drohte  Enteignung. Während die Rüsselheimer und Bischofsheimer das Kaufangebot der FAG ablehnten (und enteignet wurden), ging der damalige Magistrat der Stadt Flörsheim 1980 auf das Angebot ein. Er nahm ebenfalls ein Angebot der FAG an, weitere 177 ha  zu kaufen, den gesamten Flörsheimer Wald östlich der späteren Startbahn 18 West bis zum Gundbach inkl. der Flörsheimer Wiesen,  für insgesamt 22,5 Mio DM. Damit reduzierte sich der Flörsheimer Wald auf einen etwa 500 m schmalen Streifen zwischen der Stockstraße und der Startbahn 18 West, siehe Karte rechts.

Die Streitigkeiten um die Waldnutzung auch im verbliebenen Dreidorfmarkwald (Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim) wurden zwar nach 1718 weniger, waren aber keineswegs aus der Welt, wie eine Vielzahl von Akten aus dem 18. und 19. Jhdt. belegen. 
1807 wurden der Gemeinde Haßloch das 1608 eingeräumte und 1718 bestätigte Weiderecht entzogen, was zu einem jahrelangen Rechtstreit führte, der erst 1845 in einem Vergleich zwischen Haßloch und den hessischen Markwaldeignern endete. Diese mussten Haßloch eine Entschädigung von 13.175 fl  für entgangene Weiderechte zahlen; Haßloch verzichtete im Gegenzug auf die Weiderechte, [Sturmfels 1917].
Ab 1809 stellte Bischofsheim mehrere Gesuche an die hessische Regierung, den verbliebenen Markwald zwischen Rüsselsheim, Raunheim und Bischofsheim aufzuteilen wegen übler Forsthaltung und Mängeln in der Märkerverfassung. Dies wurde 1811 abgelehnt mit der Begründung, wegen zu unterschiedlicher Beschaffenheit der Waldbereiche sei eine Aufteilung nicht machbar (bei der Abteilung des Flörsheimer Waldes 1718 war das problemlos gegangen), und eine zukünftige staatliche Forstaufsicht würde die Probleme lösen. Aber 1826 wurde der Dreimarkwald unter Rüsselheim, Bischofsheim und Raunheim aufgeteilt. In der Teilungserklärung heißt es:
Die bisher bestandene Gemeinschaft des Eigenthums zwischen den Gemeinden Rüsselsheim zu 3/6, Bischofsheim zu 2/6 und Raunheim zu 1/6 ist aufgelößt. Alle Einzelheiten bei [Sturmfels 1917].
Damit hatte 1826 auch der letzte Teil des im 13. Jhdt. von den Eppsteinern eingerichteten Fünfdorfmarkwaldes aufgehört als Gemeinschaftswald zu existieren.

Weistum zum Fünfdorfmarkwald von 1519
Abschrift, angefertigt vom Flörsheimer Gerichtschreibers Johannes Hoffmann, wiedergegeben ist die erste Seite, den gesamten Text und die Transkription kann man hier finden.  HHStAW 105/331

1516 Februar 11
Die Gemeinde Flörsheim hat sich wiederholt beschwert und tut es heute besonders heftig, dass sie wider Gott und Gerechtigkeit durch die Hessen ihres Rechts am Walde "Henchin" beraubt werde.

1517 März 5
Der Keller in Rüsselsheim hat die Wälder, über die Streit mit den Bewohnern von Flörsheim ist, befestigen lassen, so dass niemand aus Flörsheim sie betreten kann. Die im Wald errichteten Befestigungen soll Ehrenberg durch Einwohner von Flörsheim zerstören lassen.

1521 März 9
Luk. Ehrenberg referiert: er war mit Lic. Joh. Pfaff den Flörsheimern als Beistand in ihrer Irrung mit den Rüsselsheimern betr. einen Wald zugeordnet worden. Vor dem Frankfurter Rat, wo beide Parteien erschienen, brachten die Flörsheimer 5 Klageartikel vor, und zwar betr. a) die Waldweisung, b) die Schweine, c) das Ecker, d) die Malstatt des Märkergerichtes, .
..

1547
schrieb das Flörsheimer Gericht an das Domkapitel (HHStAW 105/501), Flörsheim sei von alters her mit Zäunen und anderem Holzwerk umgeben  gewesen, weil aber das Holz weit entlegen und schwer zu bekommen sei und nachdem wir die gemeinde daselbsten dessen kein eigentumb haben, habe man mit Einverständnis des Domkapitels vor Jahren beschlossen, den  Ort mit einer Mauer zu umfrieden. In diesem Schreiben wird auch ausgeführt,  dass die Arbeiten immer wieder liegen geblieben sind, weil durch  Überfälle, insbesondere der Rüsselsheimer,  viel Schaden an Frucht, Wein und Vieh enstanden sei
.
Trotz des schriftlich fixierten Weistums von 1519 waren 1547 die Flörsheimer der Meinung, an dem Markwald kein eigentumb zu haben.

Weg zur ehemaligen Rodemühl (Hopfenmühle). Die Rodemühl war die älteste der fünf Flörsheimer Mühlen, die letzten Gebäude wurden 1986 abgerissen.                   Aufnahme 2011

Die Grenzen des Flörsheimer Waldes inkl. der Flörsheimer Wiesen mit den angrenzenden hessischen Waldbereichen
bearbeitet vom Steuercommissariat Groß-Gerau 1855          HStAD P4/3684

Vermessung der “Gemarkung Flörsheimer Wald” 1855 durch 190 Vermessungs- punkte, nordwestlicher Abschnitt, links die Stockstraße          HStAD G 33/1189

Der Flörsheimer Wald vor 1980 eingetragen in eine Karte von 2016, die anderen Grenzen des ehemaligen Fünfdorfmarkwaldes sind blau markiert
größere Darstellung hier

Damhirsch im Flörsheimer Wald  Aufnahme 2007

Der Rest des Flörsheimer Waldes nach 1980, eingetragen in eine Karte von 2016

Historischer Grenzstein
am Flörsheimer Grenzweg 
Aufnahmen 2007

Flörsheimer Grenzweg Richtung Osten  Aufnahme 2007

Der Holzweg im Flörsheimer Wald Richtung Osten, rechts der Raunheimer Waldsee  Aufnahme 2007

Der heutige Flörsheimer Wald zw. Stockstraße und Startbahn 18 West
größere Ansicht hier              Satellitenaufnahme Google Earth 2019   

Damhirsch im Flörsheimer Wald   Aufnahme 2007

Die Horlachschleife in Haßloch an der Stockstraße, ein Mainaltarm,
Haßloch gehörte nicht zu den Markdörfern           Aufnahmen 2007

Der Fünfdorfmarkwald wurde von den Herren von Eppstein  zwischen 1216 und 1270 als Allmendewald für ihre fünf Dörfer am Untermain geschaffen. Man kann von 800 Jahren Flörsheimer Wald sprechen 

Raunheimer Waldsee im Flörsheimer Wald         Aufnahme 2007

Damhirsch im Flörsheimer Wald   Aufnahme 2007

Grenzstein aus neuerer Zeit
am Flörsheimer Grenzweg
Aufnahme 2007

Baumstumpf mit Baumschwamm im Flörsheimer Wald     Aufnahme 2007

Wegecke Stockstraße/Flörsheimer Grenzweg   Aufnahme 2007

Flörsheimer Wald