Streit zwischen der Rothemühl und der Teufelsmühle um den wasserschwall der Mühlen, 1588      HHStAW 22/650

Dem folgenden Gutachten war ein Schreiben des Hochheimer Amtmanns an den Abt Philipp und den Convent des Klosters Eberbach vom 8. April 1587 vorausgegangen, in dem er schreibt, dass er den angegebenen ungenügenden wasserschwall an der Erbacher Mühle vernommen habe und sich auch dessen erinnern könne. Er schlägt vor, unparteiische Mhülärzte und wasserwieger zu beauftragen. Die letzten Zeilen lauten:
Damit uns allen dann liebes Gelt berührendt 
Philippus von Drohe, Dhumbherr Zu Mainz, Ambtman Zu Hocheim und Flersheim

Flörsheim
Rothemühl betreffend
Wie hoch das wasser Zu schwellen, und wie tief das Rath der Dhombst. Muhlen und des Closters im wasser zu gehen 1588

Repertory Ueber deß Closters Zinsmühl cum appertimentys Zue florsheimb

Die florsheimber Rothmühl gibt iährligen dem Closter Eberbach Zue GrundZins Malter früchten 3 Malter korn, 3 Malter gerst, 3 Malter haber.
Anno 1588 hat sich befindlig wegen Eines hohen Dhombstifts mühl Zue flersheimb die Teüffelsmühl gnt, undt der Herren von Erpach Mühlen die Roithmühl gnt. Ein streittigkeit wegen des waßerschwalls erhoben, worüber damahligem schultheißen daselbsten befohlen worden, solches in der güede Vergleich Zue halten, so dan Verschiedene benante Werckleüth, undt waßerbawverständige das waßer abgewogen, undt haben befundten, das Eines Dhombstiffts Mühlen
waßer rath 12 schuh hoch undt Überschlegtisch gehalten soll werden, auch soll solch rath außerhalb dem waßer gehen, das soll Ein stachbauen an dem wehr, so die alte bach hergefleüst, gelegt werden, undt solcher stachbauen solle under 20 schuh nicht sein,
Zum 2ten 2 underschiedlige pfläckh geschlagen worden, undt ein wahrheit in Einem wallerbauen, nemblich ein kerbe gehawn, so 3 Zoll breith ist, undt das underst theil der kerbe bis ans waßer solle 3 schuh überm waßer sein, undt solle auch den stachbauen dem waßer, und gehawen kerben gleich lang,
3tens solle wendtel in der Hrn. von Erbach mühl den obberürten stachbauen allein Zeigrundt trüchlich halten, leztlich haben auch die baumeister im waßer abgewogen sein so genügent ahn der Erbacher Muhl undt Ein kerbe darin gehawen, darüber der bach des fluth kennels und waßer bachs sich soll erholen werden.

Wendel Duchmann, der Müller der Erbachermühl / Rothmühl (Mühle 1) hat sich offenbar über zu wenig Wasser an seiner Mühle beschwert  und die bachaufwärts liegende Teufelsmühle (Mühle 2) der Dompräsenz) dafür verantwortlich gemacht.
Die waßerbawverständige haben das Wasser abgewogen und legten fest, dass das Wasserrad der Teufelsmühle einen Durchmesser von 12 Schuh haben und  Überschlegtisch sein soll.  Dass das rath außerhalb dem waßer gehen soll, ist bei einem rein oberschlächtigen Wasserrad eigentlich trivial: Würde das Wasserrad in das Wasser des unteren Mühlkanals eintauchen, entstünde eine unerwünschte Reibung.
Die Aufstauhöhe am Wehr ist auch im vorliegenden Fall das Problem. Am Wehr (wallerbau) der Teufelsmühle soll ein Pflock gesetzt werden mit einer Kerbe als Marke (wahrheit), deren Unterkante sich 3 Schuh über dem Wasserpegel unterhalb des Wehrs befinden soll, das heißt, die maximale Stauhöhe darf 3 Schuh (90 cm) betragen. Zur Kontrolle soll auch ein Pflock in den Mühlkanal gesetzt werden. Auch an der Erbacher Mühle soll eine Kerbe angebracht werden, um die Wassermenge kontrollieren zu können.
Da es keinen Sinn macht, den Durchmesser eines bestehenden Wasserrades festzulegen, kann man vermuten, dass ein Mühlenneubau geplant war.
Der Verfasser dieses Berichtes hatte erhebliche Schwierigkeiten mit der Formulierung von Sachverhalten, was das Verstehen dieses Textes nicht gerade einfach macht ( z. B.
undt solle auch den stachbauen dem waßer, und gehawen kerben gleich lang). 

 

Streit zwischen Gertrauth Müller (Obermühle) und Wilhelm Schilge (Rügermühle) um einen Backhausplatz 1692    HHStAW 105/224

Ahn Ihro Hochwürden undt Gnaden:
Herrn Herrn Dhumbdechanten Zu Mayntz HochgePiettenter undt Gnädigen Herren
Dhemüthige Clag und Pittschrift

Hochwürdig= Hoch undt Wohl Geborn= Hoch GePiedtenter Gnädiger Herr

Ew. Hochw. undt Gnadten dhemüthig ahnZupringen Von ohnumbgänglicher Nothurfft nach nicht mürbhen, nach dem mein Ehewirth Seel.  die Auff der flörßheimer bach gelegene Hochw. Dhumb Stiffts Presentz Mühle, so im Jahr 1645 daß Predtiger Closter Zu franckfurth von Peter Heyn sambt allem Zugehör dabey gestandenen Schewer Stallungen, backhauß, und Gärten laut uf borgament (Pergament) mit Ahnhengentem Flörßheimer Gerichtssigill Gekaufft hate; widerumb von Ermeltem Prediger Closter Ebener gestalten Käufflichen Ahn unß gebracht,

Wan Aber obged. backhaußplatz, Weillen daß der daruff gestandtene backoffen und baw lengsthin verfallen sich AhnJetzo mein Nachtpahr der Under Müller genant, Wilhelm Schilge wider alle billigKeit nuhn denselben mit gewalt nehmen und Zu seiner Mühlen Ziehen und benutzen will,
Weßwegen mich Jüngst gehaltenem gerichts Tag alhir uf dem Gerichtshauß für schultheiß und E:E: Gericht beschwehrt; Gebetten mich bey meinem Kauffbrieff Zu behaupten; und solchem nach wan Erwehnter mein nachtbahr auch Ein der gleiche brieff darin Ein backhauß mit Eingemalt, Alß dan mit ihm Zu vergleichen mich Erbotten, die Weil aber so gestalter Dingen nuhr Zu meinem wohlen nicht geholffen, sondern ahn daß Ampt verwissen worden,

So habe hiermit Ew. Hochw. und Gnaden undt daß Hochmilte Ampt dhemüthig implorieren (anflehen) und bitten wollen die geruhen die Gnädig und befehlende verordnung Zu thun, damit bey den Jenigen so mit Zu meiner Mühle behörige örther undt in Specie der backhaußplatz besagent mögte Gnädig manuteniert (betrachtet); und viel gem. mein nachtpahr mich daß Meinige nicht also mit Uhnrecht Ahn Zu greiffen Ernstlich Abgewissen werde,
der Gned. und willfähriger Erhör ich mich Getröstent

Ew. Hochwürd. undt Gnadt.
dhemüthige dienerin

Maria Gertrauth Millerin,
Hanß philipß Millers Seel. wittib in flörßheim

6. Juni 1692

Wilhelm Schilge (Schildge, Schillig) aus Rüsselsheim hatte 1688 die Mühle 3 von seinen Schwiegereltern Spiess gekauft und war damit Nachbar von Johann Philipp Müller, der die Mühle 4 1678 von seinen Schwiegereltern Hambach erworben hatte, siehe Übersicht hier. Johann Philipp Müller starb am 22. August 1691.
Nach dessen Tod versuchte Wilhelm Schilge 1692 den Backhausplatz der Obermühle mit Gewalt an sich zu bringen (das Backhaus selbst war längst verfallen). 
Die Witwe von Johann Philipp Müller, Gertrauth, war offenbar im Besitz des Kaufbriefes von 1645 (die Prediger von Frankfurt erwerben die Mühle von Peter Hain), in dem das Backhaus ausdrücklich als mitverkauft genannt wird, siehe hier. Sie konnte daher davon ausgehen, dass der Backhausplatz zur Obermühle gehörte und beschwerte sich beim Flörsheimer Gericht über das Vorgehen von Schilge.
Es ist kaum anzunehmen, das Schilge sich fremdes Eigentum aneignen wollte; er war wohl der Überzeugung, dass der Backhausplatz zu seiner Mühle gehörte. Allerdings ist auffällig, dass er die Aktion erst nach dem Tod von Johann Philipp Müller begann (Gertrauth Müller hatte 1692 keine erwachsenen Kinder). Es ist durchaus denkbar, dass auch in seinem Kaufbrief (nicht erhalten) der Backhausplatz aufgeführt war, worauf die Bemerkung von Gertrauth Müller hindeutet (
auch Ein der gleiche brieff darin Ein backhauß mit Eingemalt). Bei dem Archivchaos der Dompräsenz, die 1775 keine Spur von Dokumenten zu ihren Mühlen fand (siehe hier) wäre das nicht verwunderlich.
Wie die Sache 1692 ausging, ist nicht überliefert. 1694 heiratete Gertrauth Müller Hans Jacob Kieffer, einen entschlossenen und tatkräftigen Mann. Man davon ausgehen, dass er die Sache geregelt hat.
1695 heiratete Kilian Schwertzel die Witwe von Wilhelm Schillig, Sofia. 1698 stellt das Flörsheimer Gericht fest, das der Mühlbau von Mühle 3 verfallen ist und
ohnmöglich ist auszubessere.

Der Landgraf von Hessen-Darmstadt verbietet 1628 seinen Untertanen, auf den Flörsheimer Mühlen mahlen zu lassen       HHStAW 105/224

Ahn Herrn Landgraffen Zu Darmbstatt

Durchleüchtiger Hochgeborner Fürst und Herr

E.F.G. mögen wir underdienstlichen nit verhalten, daß Unß Unßere Underthanen und Müller uff der Bach bey Unßerem Flecken Flersheim, clagend Zuerkennen geben, Ob wohl, wie wir berichtet werden, E.F.G Underthanen, so derselben Flersheimer Mühlen ahm negsten geseßen, allß die Rüßßelsheimer, Raunheimer, Mainbischofsheimer, undt andere Benachbarte, wegen gelegenheit derselben nahe gelegenen Mühlen, Undt weill Sie dieselben Underthanen iederZeit daselbst mit mahlen befürdert worden, Undt darob Kein Clag gehabt, lieber bey derselben Mühlen verpleiben, allß Uff andere weitt entlegene Mühll Zufahren, So seye aber Jedoch denselben obbenanten, undt anderen Benachbarten, E.F.G. Underthanen, ohnlengster Tagenn, bey hartter Straff, ernstlichen ufferlegt undt bevohlen worden, daß Ihrer Keiner bey obgedachten Unßeren Flersheimer Müllen, mahlen soll.

Wan nuhn E.F.G. Underthanen sich bey den angeregten Flersheimer Mühlen, wegen Ihres nahe gelegenen orts, sich nit übell befunden, undt von undenklichen Jahren dahien gewohnet seindt, allßo Ihnen sich derselben ietzgenanten Mühlen Zumüeßigen eben so schwer fallen würde, allß Unßeren Müllern derselben Mahlgest Zuentberen,

Neben dem es im E.F.G. Fürstenthtumb nahe geseßenen Müllern, allß gegen Nordenstatt, Maßenheim, undt anderen mehr, sehr nachtheilig undt beschwerlich fallen würde, wann dieses Erzstiffts Mainz, undt Unßere Underthanen, sich derselben E.F.G. oder dero Underthanen Mühlen enthalten würden.

So haben wir, von Unßeren Underthanen den Flersheimer Müllern allßo pietlich ahngelanget, die, wie wir Unß gedanken machen, von E.F.G. Underthanen deßwegen ersucht worden, diese ihrer Unßerer Flersheimer Müllern eingerede beschwernis, deroselben underdienstlich Zuerkennen Zugeben, nit wohl umbgehen mögen, Undt daheren es wie von alters bißhero des mahlens halber ohngehindert undt ohngesterth verpleiben Könnte,
So würde solches so wohl E.F.G. Underthanen allß den Unserigen Zu gutem gereichen,
Thun damit E.F.G
Geben den 27. Juny Anno 1628

Dechant undt Capitull des Dhombstiffts Mainz

E.F.G steht für “Euer Fürstliche Gnaden”.
Der Grund des Landgrafen, Georg II. (1626-1671), seinen Untertanen südlich des Mains das Mahlen auf den Flörsheimer Mühlen zu verbieten, war womöglich, den darmstädtischen Mühlen Nordenstadt und Massenheim mehr “Mahlgäste” zuzuführen, da diese die Flörsheimer Mühlen aufgrund der Nähe bevorzugt haben.
Die Ankündigung des Domkapitels, dass sich die Untertanen des Erzstifts ihrerseits den darmstädtischen Mühlen Nordenstadt und Massenheim enthalten könnten, war eine eher leere Drohung: Nur wenige Bauern von Hochheim, Flörsheim, Wicker und Weilbach dürften nach Massenheim oder gar Nordenstadt gefahren sein, um dort ihr Korn mahlen zu lassen. Ob der Landgraf sich durch dieses Schreiben umstimmen ließ, ist nicht bekannt, aber nicht sehr wahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang sind die Besitzverhältnisse der Flörsheimer Mühlen in der zweiten Hälfte des 17. Jhdts. interessant: 1670 kaufte Johann Engel aus Worfelden die Mühle 2, 1671 kaufte Jacob Spiess aus Klein-Gerau die Mühle 3, 1680 kaufte Johann Engel auch die Mühle 1 und 1688 übernahm Wilhelm Schillig aus Rüsselsheim die Mühle 3, siehe Tabelle hier. Gegen Ende des 17.Jhdts waren drei Flörsheimer Mühlen in “darmstädtischer Hand”.
Hans Jacob Kieffer schrieb 1699 in seiner zweiten Gegendarstellung, die anderen Müller würden die darmstädtischen Mahlgäste gegenüber den Untertanen des Domkapitel bevorzugen - er wolle mit seiner neuen Mühle das ändern.
Folgendes Szenario ist denkbar: Wenn das Verbot des Landgrafen von 1628 gegriffen hat, waren seine Bauern südlich des Mains sicher unzufrieden, da sie längere Wege in Kauf nehmen mussten. Auch kann man vermuten, dass vorher die Müller des Domkapitels die eigenen Landsleute bevorzugt haben, und die “Ausländer” von südlich des Mains benachteiligt waren. In dem der Landgraf darmstädtische Müller dazu brachte (vermutlich durch Anreize), die Flörsheimer Mühlen zu übernehmen, konnte er das Problem lösen, wie die Aussage von Kieffer zeigt.
Die vorbehaltlose Unterstützung des Domkapitels von Kieffer bei seinem Mühlenneubau ist verständlich - er war ein Müller des Erzstiftes.
Wenn man die Qualität der Schrift dieses Schreibers des Domkapitels von 1628 bewundert, fragt man sich, was wohl ein Flörsheimer Pfarrer des 17. Jhdts. gedacht hätte, wenn er diese Schrift mit seiner eigenen verglichen hätte.  

Landgrafschaft Hessen-Darmstadt 1789, südlicher Teil, von Wikipedia

Streit zwischen der Müllerin der Teubermühle und den beiden Obermüllern u. a. wegen des Eisgangs  1694   HHStAW 105/226

Gutachten zweier Wasserbausachverständiger

In Strittig sachen die Teüber Mühl undt die Zwey mühlen, So darüber Stehen ahn der Flösheimer Bach betreffent.

Hatt Ein Hochwürdt. DhombCapitul in beyseyen Ihro Hochwürdt. Herrn Goßwin Hall Hohen Dhomb= und St: Stephans Stifts resp. praepositus et sacellarius regius undt H. Ambtverwesern Culmanns, umb solches Zu besichtigen unß beidte Endts underschriebenen dahin Zu verfüg. befelches, worüber wir dann hirmit Undterthänige Relation erstatten.

1mo. Daß die wittib Anna Christina Engelin in der Teüber mühlen sich beklaget, wie daß Zu winterß Zeiten die Zwey Ober müller daß Eyß von ihren rädtern, wie auch von der Bach Underhalb ihrer Mühlen fast Täglich biß ahn ihre Bach, So alß quällwasser underhalb sothaner Mühlen in ihre bach ein laüffet, Thäte aufrysten, weilen nuhn ihre Bach wegen obbenanten Quällwassers nicht Zu frieret;
also verisserten Sie Ober Müller solches Eyß in quantität Grosser Stücker in der Bach Hinundter auff ihre Mühll, wordurch die wasserRädter Zerstossen, und sie im mahlen gehindert, auch in Mercklichen schaden gebracht würden, welches vor Alterß nicht geweßen, Sondern Zuweilen solche mühlen bey gar kalten Wetter still gestandten undt eingefrohren.
Anna Christina Engel war 1694 im Besitz von Mühlen 1 und 2 (hier Teubermühle). Die “Obermüller” waren Wilhelm Schiltge (Mühle 3) und Hans Jacob Kieffer, der 1694 nach seiner Heirat mit Gertraut Müller Verwalter von Mühle 4 war, siehe Tabelle. Interessant ist, dass dieser Streit keine Rücksicht auf Familienzugehörigkeiten nahm: Anna Christina, geb. Schiltge, war die Schwester von Wilhelm Schiltge.

Das Eis  von den Wasserrädern der Obermüller und aus ihrem unteren Mühlkanal verstopfe (aufrysten) den Zulauf des Quellwasser, das das Zufrieren ihres Mühlkanal verhindert. Siehe dazu den Streit 1695 weiter unten.
Da die Obermüller das Eis von ihren Wasserrädern
in quantität Grosser Stücker abschlugen, würden die Eisbrocken  ihre Wasserräder beschädigen (die Teubermühle hatte 1694 offenbar 2 Wasserräder).
Der obere Mühlkanal der Teubermühle begann direkt neben den Obermühlen siehe Plan rechts, Details in Plan N. Die Müllerin sagt, das sei früher nicht gewesen - bei kaltem Wetter wären die Obermühlen eingefroren.

2do. Zeigte sie Müllerin Ahn, wie daß die OberMüller aus eigenem Gefallen in ihre Mühlbach oberhalb der Gemeinen Strassen eine Durchfahrt neüerlich gemacht, welches sie nicht Schuldig Zu leiden, weilen ihr dardurch daß wasser abgeleittet und großer Schaden Zugefüget würde, bathe ein solches Zu besichtigen undt Zu erKennen, waß rechts were.
Nach Aussage der Müllerin wird durch die Durchfahrt, die die Obermüller oberhalb des Bachweges gemacht haben, Wasser von ihrem Mühlkanal abgeleitet.

Sie Ober Müller, alß Wilhelm Schiltige und Hanß Jacob Kieffer replicirten hingegen und Zwar Erstlich daß sie ihre Eyß anderswohin nicht abweißen Könten, wann aber sie Müllerin solches nicht leiden wolte, Könte sie solchen Schaden wohl verhüten undt nur Oberhalb ihrer Müllerin Anna Christin Mühll vor dem gerinnen einen rächen machen, dardurch würde sich daß eyß aufhalten, daß es sich allda gar leichtlich auf daß landt werffen laßen Könte;
Oder aber solte oben, wo daß Quällwasser Zusamen lieffe, den vor alters geweßenen Schützgattheren wiederunb machen, damit sie baidte müller daß Eyß auf ihre Bach Täglich etwann eine halbe Stundt in den Wiltwassergraben außführen und ablauffen laßen Könten;
Die Obermüller argumentieren, um Schaden von ihren Wasserrädern abzuwenden, könnte die Müllerin vor ihrem gerinne (hölzerne Rinne am Ende des Mühlkanals, die das Wasser auf das Wasserrad leitet) einen Rechen setzen, so dass man die sich dort aufstauenden Eisbrocken leicht auf daß landt werffen laßen Könte. Es ensteht nicht der Eindruck, dass sie sich dafür zuständig fühlten.
Alternativ schlagen sie vor, wie es früher gewesen sein soll, am unteren Wehr, wo das Quellwasser zuläuft, ein “Schutzgatter”  anzubringen, mit dem man das Wasser und das Eis in den Wiltwassergraben leiten könne (über den unteren Querkanal) - diese Aktion müsse man täglich eine halbe Stunde durchführen. Quällwasser ist das Wasser zweier Quellen in den Bachwiesen, Wiltwassergraben (Wildgraben) ist die im Mühlenwesen übliche Bezeichnung für den alten Bachverlauf unterhalb des Wehrs, siehe Detailplan.

worgegen die Müllerin sich Zum Höchsten beschwerete sagent, daß solches Zuvor Niemahlen geweßen, welches Ja wohl Zu erachten, daß es nicht geschehen Könne; dann wann solches eyß und wasser auf der Bach in den Wiltgraben Täglich eine halbe Stundt auslauffen solte, so würden in Zwischen ihre Räder und bach Ein: und Zufrieren, auch endlich der Wiltgraben mit Eyß so hoch angefüllt werd, daß der Wiltgraben und mühlbach ineinander fliessen
Die Müllerin hat allerdings das mit dem Alternativvorschlag der Obermüller verbundene Problem erkannt: Wenn oberhalb des Wehrs durch das “Schutzgatter” Wasser und Eis in den Wildgraben geleitet würde, fiele während dieser Zeit ihr Mühlkanal fast trocken und ihre Wasserräder würden einfrieren.

Thäten; baidte müller aber bathen, mann mögte alte leüth absonderlich einen Müller sambt seiner frawen, so anietzo in der Wickarter Mühll wohnten, darüber abhören, welches auch durch Ermelten H. Ambtsverwalter geschehen, die Zeügen aber sich anderst  nichtß erinneren Können, alß daß vor 40 oder 50 Jahren Einige alte plöckh alß wann es eine Schließ geweßen, were, allda gesehen hätten, Könten es aber vor gericht nicht sagen, indeme sie Niemahlen wasser dardurch außlauffen, noch viel weniger eine Schließen gesehen hätten.
Anders als die Obermüller behaupten, haben die alten Zeugen nie eine Schließe (Schutzgatter) gesehen.

Undt dann 2tens Replicirten ferner baydte Müller daß sie durch die Bach Zu fahren gezwungen würden, indeme die Müllerin mit ihren wehre die gemeine strassen also verdorben, daß Niemandt dardurch fahren Könte, undt bathen dieß falß. daß die Müllerin mögte dahin gehalten werden, daß sie daß wehre Reparirte, damit männiglich dardurch fahren Könte;
Die Müllerin Antwortet, wie daß sie selbige Strassen nicht, sondern die Gemeindt Flörsheimb solche Zu Repariren schuldig seye.
Die Obermüller stellen fest, dass sie gezwungen seien, durch Bach und Mühlkanal zu fahren, da die Müllerin mit ihrem kaputten Wehr die gemeine Strassen (Bachweg) unbefahrbar gemacht habe, siehe auch weiter unten.

Auf 3tens beKlagten sich baydte Müller, wie daß hirbevor der verstorbene Müller in der Teüber Mühll seine Gerinne undt fagBaum, auch die Rädter alßo erhöhett, daß dardurch das wasser Zurückh undt under ihre MühlRädter schwellen Thäte. wordurch ihre Rädter so viel langsahmer umbgingen; auch seye der Müllerin wehre also hoch gebawet, daß bey großen wassergiessen ihnen daß wasser all Zu hoch under ihre MühlenSchwellet undt dem mahlwerckh mehre hinderlich, dardurch grosser Schaden ihnen Zu wachsen Thäte.
Die Obermüller beklagen sich, dass der inzwischen verstorbene Mann der Müllerin, Johann Engel, Gerinne, Fagbaum, Wasserräder und das (untere) Wehr der Teubermühle zu hoch gebaut habe,  wodurch sich bei hohem Wasser das Wasser im unteren Mühlkanal der Obermühlen zurückstaute, und sich ihre Wasserräder viel langsamer drehten.
Das hölzerne Gerinne  am Ende des Mühlkanals wird durch den “Fagbaum” aufgeständert, siehe Bild unten.  Bei einer oberschlächtigen Mühle ist rückstauendes Wasser im unteren Mühlkanal (Ablauf) ein großes Problem: Wenn das Wasserrad unten ins Wasser eintaucht, ensteht nicht nur unerwünschte Reibung, die, wenn auch geringe, Strömung des Wassers im unteren Mühlkanal wirkt der durch die Beaufschlagung erzeugten Drehrichtung des Wasserrades entgegen, was zwangsläufig dessen Leistung reduziert.

Die Müllerin Anna Christina Engelin Alslurte, wie daß ihr Mann Seel. solches Gerinne undt fagBaum sambt wehre vor Ohngefehr Zehen Jahren durch verständige MühlMeister machen und legen lassen, welche wohl niemandt Zum Schadten würden gebawet habtte, Auch were von dem damahlß in der Ober Mühlen wohnhafte Müllere im geringsten Kein Klag dargegen geschehen, Sie vermeinte aber daß nachgehentß die wasserrädter in der Obern Mühlen Zu hoch gemacht wordten, oder aber daß die bach under solchen Rädteren nicht tief genug ausgeraümt würden; hofte also Mann würdte sie bey ihrer alten gerechtigKeit laßen.
Die Müllerin dagegen behauptet, die Wasserräder der Obermühlen seien zu hoch oder ihr unterer Mühlkanal sei nicht tief genug ausgegraben. Auch seien die von den Obermüllern kritisierten Erhöhungen von sachverständigen Mühlmeistern ausgeführt worden, und die damaligen Obermüller hätten sich nicht beschwert.

Nachdeme wir nuhn solchen Reden und gegenreden so wohl beyder Patrtheyen, alß auch der Zeügen außagen angehöret; auch ob einige Brieffschaften bey handten herZugeben gefordert, welche sich aber Keine Zu haben entschuldiget.
Dass die Obermüller keine Brieffschaften besitzen ist wenig glaubwürdig. Zumindest Hans Jacob Kieffer muss den Kaufbrief von 1645 besessen haben, siehe den Streit von 1692 oben.

Also Thuen darauff erKennen, daß Erstlich die beydte Obere Mühler, so oft sie Sowohl ihre MühlRädter, alß auch in der bach Zu eyßen Nöthig schuldig seyen, damit Künfftig hin der Teüber Mühlerin Keine fernere Schaden Zugefügt werde, solchem nuhn vor ZuKommen, sollten sie underhalb ihren Mühlen doch oberhalb von unß also genandten Quällenbach einen rächen oder gatther Zwerch über dergestaldt einmachen, damit Jeder Sprossen vier Zoll breit voneinander Stehe, undt mehrer nicht, alß Klein geschlagenes Eyß, welches der Mühll nicht schadlich dardurch außlauffen Könne; wann aber sie Müllerin umb ihre Rädter Eine also genante Radtstuben baueten, Könte sie dardurch alles Eysens überhoben seyn.
Empfehlungen der Gutachter: In den unteren Mühlkanal der Obermühlen soll ein Rechen/Gatter mit einem Sprossenabstand von 4 Zoll (10 cm) eingebaut werden; das hier durchpassende kleingeschlagene eyß würde den Wasserrädern der Teubermühle nicht schaden.
Die Müllerin solle ihrerseits eine Radstube bauen und hätte dann zusammen mit der obigen Maßnahme keine Eisprobleme mehr. Eine Radstube ist ein hölzerner Kasten mit Dach (Häuschen), der das Wasserrad vor Wind und Wetter schützt.

Undt dann Zweitens. Weilen die gemeine Straße durch die Mühlbach absonderlich Winters Zeit gar beschwerlich Zu fahren, also were nothwendig uber solche bach eine beständige Bruckhen Zu machen und Zwar auf der Jenig Kösten, welche Gnädige Herrschaft hierZu Schuldig erKennen würdt; wornach dann die Teüber Müllerin ihres in sothaner Straßen auslaufendes wasserableißen und Zu damere laßen solle;
denen Ober Müllern aber nicht mehr durch die Bach Zu fahren gestattet werden.
Über den Bach soll eine beständige Brücke gebaut werden auf Kosten desjenigen, den das Domkapitel bestimmt. Die Müllerin soll das Wasser an ihrem Wehr eindämmen. Danach soll es den Obermüllern nicht mehr gestattet sein, durch den Bach zu fahren.
1656 gab es an dieser Stelle den Hohen Steg, der Bach und Mühlkanal überbrückte, siehe Plan rechts. Diese hölzerne Brücke existierte offenbar 1694 nicht mehr. Die wahrscheinlichste Erklärung ist, dass im Krieg 1673 die Brandenburger nicht nur 22 Eichen auf dem Hinterrod gefällt haben, um Holzkohle zu brennen, sondern auch das Holz des Hohen Stegs dazu benutzt haben, siehe auch hier.

Soviel dann 3tens die erhöhung des fagBaums oder Gerinne ahn der Teübe Mühll betreffen Thuet, hatt es, wie anitzo befindlich, ein verpleibens, daß wehre aber oben in der von uns genanten Quällenbach anbelanget, soll sie Müllerin solches dahin EinZurichten schuldig Seyn, daß bey hohen wasser die Flott nicht all Zu sehr in die Mühlbach einlauffe, dardurch den Obern Müllern Keine Schwellung under die Wasserrädter verursacht werde, undt damit solchem desto besser vor ZuKommen seye, solle Sie Müllerin ahn obgemeltem orth in solches wehre einen Schutzbretth machen laßen, damit nicht nuhr allein sothanes wasser desto besser ab Zu weißen, Sondern sich, wann die Bach sich Zu fergen nöthig, auch bedienen Kann; massen Zu diesem Endt dergleichen vorhin sich daselbsten der anZeig nach auch befunden haben würdt.
Die realisierte Erhöhung von Gerinne und Fagbaum der Teubermühle wird von den Gutachtern akzeptiert. Allerdings wird die Müllerin verpflichtet, eine Vorrichtung (Schutzbretth) zu bauen, so dass bei hohem Wasser der Bach von sich allein überlaufen (Zu fergen nöthig) kann, und damit kein Rückstau unter die Wasserräder der Obermüller geschehen kann.

Daß aber hinführo so wohl eine erhöhung des fagBaums undt gerinnen, alß auch auffBaung des wehres Keim Streitt mehre vorfalle, also sollen die Zwey Müller und die Müllerin auff gleichen Kösten Einen, wehrepfahl /:wie anderen orthen gebraüchlich:/ auff einen roost einZapten, undt in bey seyn H. Schultheißen und Gerichten, auch Bauverständige solchen in die mühlbach aufstellen undt die Höhe des wassers also geben, damit Keinem Zu viel oder wenig geschehe, hernach dem gerichts protocollo einverleiben laßen, welches alles hirmit Underthänig gehorsambst referiren undt darüber unsers unmaßgebliches Erachten beytragen wollen.
Damit in Zukunft keine Streitigkeiten mehr entstehen, soll am Wehr der Teubermühle ein wehrepfahl implementiert werden, womit der Wasserstand kontrolliert werden kann

Signatum Maintz den 2ten Aprilis 1694

Vitus Schneyder HofstadtbawMeister

Anthoni Ziegenhor Hofzimmermeister allhier

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Die Mühlen am Flörsheimer Bach (Plan J). Die Bezeichnungen der Mühlen sind die, die in der Mitte des 17. Jhdts.  am häufigsten verwendet wurden. 

...auff der bach und beytten mühlen dieße vorgeschriebenen punkte Einrichten Zu laßen
...Oberschultheiß und Gerichten Zu mehrbesagtem Flörsh. aber hetten nechstens Zu berichten, wehr die Straß durch die Mühlbach Zu underhalten, und folglich die vorhabende prücke Zu bawen schuldig.
Der Amtmann ordnet an, dass alle von den Gutachtern empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden. Das Flörsheimer Gericht muss zeitnah berichten, wer für den Bau der (neuen) Brücke über den Bach und die Erhaltung des Weges zuständig ist. Man kann davon ausgehen, dass es die Gemeinde Flörsheim war.

Maintz den 3. Aprilis 1694

Ex Specialiti Mandato
Johann Baptist Culman
der Zeit Dhumbdechant
Ambtsverwalter

Oberschlächtiges Wasserrad mit Gerinne und Fagbaum, Bild von hier

Zur Übersicht der frühen Flörsheimer Mühlen siehe hier. Die technischen Informationen aus den Mühlenstreitigkeiten tragen wesentlich zum Verständnis des Mühlenwesens der Flörsheimer Mühlen in der frühen Neuzeit bei. 
Die Sorge der Müller der “Untermühlen”, die “Obermüller” würden zu viel Wasser abzweigen oder vergeuden, war allgegenwärtig. Das Problem ensteht nur bei oberschlächtigen Mühlen, wo durch ein Wehr ein Teil des Bachwassers in den Mühlkanal abgezweigt wird. Bei ordnungsgemäßem Betrieb steht allerdings unterhalb einer oberschlächtigen Mühle fast das gesamte Bachwasser wieder zur Verfügung. Alle Flörsheimer Mühlen hatten oberschlächtige Wasserräder, deren Leistung von der verfügbaren Wassermenge abhängt, siehe hier
Beim dem Bau der Kieffer´schen Mühle 1699 war der Haupteinwand der “Untermüller”, Kieffer würde das Wasser am Wehr zu hoch aufstauen, so dass das Wasser in die Wiesen liefe. Siehe auch den Eintrag rechts oben.

Oberschlächtiges Wasserrad _grau

Oberschlächtiges Wasserrad, ursprüngliche Skizze von hier

Streit zwischen der Taubermüllerin und den Obermüllern um die Nutzung des Wassers zweier Quellen in den Bachwiesen 1695      HHStAW  105/227

In den Flörsheimer Bachwiesen zwischen dem Bach und dem Mühlkanal der beiden Obermühlen gab es in der frühen Neuzeit zwei Quellen direkt oberhalb der Obermühlen, wovon die eine zu einem Brunnen gefasst war (es handelt sich nicht um die “Matheserquelle” in der Nähe des Judenfriedhofes). In dem Streit geht es um die Nutzungsrechte am Wassers dieser Quellen, wobei nicht die zusätzliche Wassermenge bedeutsam war, sondern die Tatsache, dass das warme Quellwasser die Wasserräder der Obermühlen und/oder den Mühlkanal der Taubermühle weitgehend eisfrei halten konnte. Der folgende Bericht des Flörsheimer Gerichts beschreibt die Ausgangslage.

Anno 1695 den 30ten Augusti
Clagte bey mir Enddtsmenelten Schultheißen Johann Philip Nauheimer undt seine Mitterben gegen beyde obermüller alhier, ahn Hanß Jacob Küffer, undt Kilian Schwertzelen, wie daß beyde gemelte obermüller durch ihr von ihren Eltern ErErbte wießen Einen graben ohne Einigen Zuspruch auch ohne rechtsambKeit tädten aussheben laßen, womit ihnen sambt der Gemeindte Einen großen schaden Zu gefügt werde, baden derentlang denen selben Zu bestellen, daß sie mit dem graben aussheben Ein halten sollen undt widerumb schleifften, auch Künfftig hin daß ihrige wie sie es von ihren Eltern ahn geErbt mit Ruhe laßen behotzen, widrigenz falß sie geZwungen bey Gnädiger Hochgepietender Herrschafft sich Zu beschweren mit dem graben auß Zu heben Ein Zu halten, biß ZuKünfftig Sontag, oder biß Hohe: Gn: Herrschafft Ein ander befehl Ertheilen werde, dießen befehl haben sie nit respectirt sondern mit dem graben aussheben fordt gefahren.
Den 1. 7ber: Clagt Hanß Philipß Nauheimer undt seine MittErben, bey H. Ambtsverwalter gegen obige Zwei ahngeZogene (erwähnte) obermüller, daß daß ihme denen Nauheimers Erben sambt der Gemeindt wie schon vorhers schaden geschehen, auch der da stehente brunnen Zu schaden gehen müßte, auch daß graß in den wießen verschlept werde,
Johann Philipp Nauheimer (1658-1720), Pächter der dem St. Martinsstift in Bingen verpfändeten Bachwiesen (siehe hier), verklagt die beiden Obermüller Schwertzel und Kieffer (Kieffer 1695 noch in Mühle 4), dass der Graben, den sie ausheben, Wiesen, Gras und den Brunnen schädigten

Den Ersto dito wie gemelt, Clagt sie Englische wittib bey mir auch darnach bey Herrn Ambtsverwalter, daß wan der angefangene Zwerg graben solte außgemacht undt seinen fortgang haben, so werden sich alle brunnen Quellen in den New angefangenen Zwerg graben Einsencken, auch sich Endtlich gahr verliehren, undt ihr uhralte brunnen Quellen, graben, sambt dem alten graben, so under deß Kilian schwertzel gardten widerumb in die Mühlbach Einfleust, undt Eingefäl..., Zu wintter Zeitten auß Mangell deß warmen undt Quellen waßers  gantz Zufriehren undt außdrucknen würdt, dardurch die Dauber Mühl Zu grundt gehen muß, wie wollen Ein Hochw: DhombCapituls praesens Jährlichen 35 Malter Korns die Zwey ober nuhr 21 Malter Zu pfacht lieffern thäten, bitten derentwegen sie bey ihrer uhralten gerechtigKeitZu handthaben, undt den offt ahngezogenen graben gantz Zu schleiffen Gnädig befohlen wollen.
Anna Christina Engel, Müllerin der Taubermühle, klagt, dass der Zwerggraben (zwerch = quer) das Quellwasser, das in ihren Mühlgraben fließt, abziehen, und dieser dann mangels des warmen Wassers im Winter zufrieren würde - ihre Mühle würde zugrunde gehen. Sie weist darauf hin, dass die Pacht der Taubermühle 35 Malter und die der beiden Obermühlen zusammen nur 21 Malter beträgt. Offenbar ist die Pacht der Taubermühle irgendwann nach 1525 von 40 auf 35 Malter reduziert worden, siehe Tabelle

Darauff hat Herr Ambtsverwalter befohlen, wir von Gericht so unparteyisch Zu Nehmen, selben gemelt. graben Zu besichtigen undt Nach befinden ferner ahn daß Ambt Zu berichten, welche besichtigung vorgenohmen, Hanß Peter Staab Underschultheiß, Johannes Nauheimer, Phillips Götzel, undt Johannes Keller, welches Einer nach dem ander bey ihren Pflichten außsagen, daß wan der Zwerg graben wie die Zwey oberMüller angefangen Zu machen, auch fast biß auff ein Klein stücklein fördig soll fallenß außgehoben worden, so Ziehenten sich alle brunnen Quell in den Newen ahngefangenen graben;
Unterschultheiß Hanß Peter Staab und Flörsheimer Gerichtspersonen stellen bei einer Ortsbesichtigung fest, dass nach Fertigstellung des Grabens das gesamte Quellwasser in den Neuen Graben laufen würde. Zur Motivation der Obermüller, das Quellwasser zu ihren Mühlen zu führen, siehe weiter unten.

 wie auch gleich in gegenwahrt deren obgem. vier Gerichten die Zwey oberMüller herauß gestoßen (ausgesagt), dafere sie auch Keinen graben von denen da stehenten brunnen  in ihren ahngefangenen graben dörfften machen, so wolten sie einen Kendell von denen selben biß in ihren graben legen, damit sie alle brunnen Quell beysammen haben,
Die beiden Obermüller drohen, sie würden ein Kendell (Kennel, Rohr) legen, wenn sie den Graben nicht fertigstellen dürften.

Können /:nach Eingenohmener besichtigung die vier Gerichtspersonen ErKennen auch augenscheinlich nach Zu sehen, daß Zwey gegste starcke Uhralte brunnen Quellen fluß oder Zu sagen Canal, so von oben ahn auß deß Nauheimers Erben wießen, biß in die alte bach EinZiehen undt Einfließen, wie auch der ob ahngeZogene brunnen deßgleichen, welcheß alle Zeit die Dauber Mühl Zu genießen hatt, damit der sogeNandte Quellen graben so mit der Alten bach Unden deß schwertzels gardten in den Mühlbach so auff die Dauber Mühl gehet, Zu wintter Zeit durch die Quellen von dem Eyß sauber pleibt, die oberMüller mit Unrecht hinweg Ziehen, welcheß waßer wovon sie Einen schweren pfacht geben muß.
Die beiden Quellen befinden sich in den Bachwiesen oberhalb der Obermühlen. Das Quellwasser fließt in einem quellenfluß/Canal unterhalb von Schwertzels Garten in den Mühlkanal der Taubermühle, siehe Plan rechts.  Dadurch bleibt  dieser im Winter eisfrei. Es ist die Nutzung dieses Quellwassers, wofür die Taubermühle einen schweren Pacht geben muß. Nach Aussage des Gerichts hatte die Taubermühle allezeit das Recht zur Nutzung des Quellwassers.
Hierin liegt die Erklärung für die hohe Mühlpacht der Taubermühle: Wenn Mühlkanal der Taubermühle und damit deren Wasserräder im Winter eisfrei bleiben, kann die Taubermühle das gesamte Jahr über in Betrieb gehalten werden, während die anderen Mühlen, insbesondere auch die beiden Obermühlen zumindest zeitweise einfrieren (siehe Streit 1694). Das verschafft der Taubermühle einen bedeutenden wirtschaftlichen Vorteil, der noch  dadurch verstärkt wurde, dass in den Zeiten, in denen die anderen Mühlen eingefroren waren, die Bauern nur auf der Taubermühle mahlen lassen konnten, was die Zahl der “Mahlgäste” stark erhöhte.    

2tens haben die Zwey oberMüller durch die Zwey oben ahngeZogenen alte Quellen flüß und Canal über Zwerg Einen dieffen graben aussgehoben, undt der Dauber Mühl ihr gehörigst Quellen waßer fallens EntZogen;
3tens
. wird dardurch der gute brunnen verdorben, wordurch der ArbeidtsMann in Sommers Zeit sein Drinckwaßer haben thut;
4tens Wan Zu frieling oder Herbst Zeitt daß Vieh alda geweyd würdt, so ohne unglück nit abgehen, in deme der graben sehr hoch undt dieff ist;
5tens
Thut es deß Nauheimers Erben ahn ihrer wießen Ein großen schaden ahn dem graß undt pfätten
Punkt 2) ist eine Zusammenfassung von vorher gesagtem. Die Punkte 3) bis 5) sind nachvollziehbar.

Hierauß wollen Ihro Hochw. undt Gnad. unßer alle Zeit Gnädig Hochgebietenter Herr Dhumbdechant Ersehen, waß wir vier Zu Endts underschriebene vom obig ahngeZogenen Erkönnen, daß die Dauber Müllerin alß der Engels wittib sambt Nauheimers Erben Zu viel geschieht,
doch befehlen wir alleß undt alleß in Ew: Hochw: undt Gnad: unßeren Gnädig Hochgepietenten Herrn Dhumbdechanten Gnäd: willen
so wir geben ... herumb den 3ten 7br Anno 1695

Georg Bernhardt der Zeit Schultheiß
Hanß Peter Staab Undter Schultheiß
Johanneß Nauheimer
philips gedzell
Johannesß Keller

Stellungnahme der Obermüller, etwa Oktober 1695

Hochwürdiger Hoch undt Wohl Geborner Freyherr Hoch Gepiettendter Gnädiger Herr Dhombdechandt

Ew: Hochw. undt Gnadten haben wir Endtes undersetzte, auff deß Johan Philipß nauheimers in wohners Zu flerßheimb, wie dan der da selbsten genandten Täube Müllerin gegen unß ohnbefugte Klag, der sachen wahre beschaffenheit Gehorsambst für und Ahnbringen wollen,

Nach deme, undt für daß Erste gem: Nauheimer Ahnbracht wir thäden ihm Einen Newen graben durch seine wiesse Machen, daß wie wir mit recht befugt den von alten Jahren hero undt uhndencklich Erstgemachten graben Auff Zu heben, Wie dan alle Zu flerßheim wohnende Alte und da geborene leuth, undt so gahr die vor 30 Jahren hero Geboren Männer wissen undt gestehen Müßen, daß der questionirte Graben alda gestandten und gewessen Seye umb damit die in den bachwiessen steckende, bronnen quellen dardurch undt biß under unßere Mühle Räder sein gelaith wordten, worüber dan die Müller jeder Zeit Eine Brücke Zu halten schuldig, ja so gahr obged. nauheimer selbsten außgeredt die quell wasser dardurch undt biß Ahn unßere Räder fliessen gesehen,
Die Obermüller argumentieren, sie bauten keinen neuen Graben, sondern würden lediglich einen seit vielen Jahren bestehenden undencklich Erstgemachten graben, wodurch das Quellwasser unter ihre Wasserräder geführt wurde,  wieder ausheben. Die Obermüller seinen verpflichtet gewesen, eine Brücke über diesen Graben zu unterhalten.
Wie sich weiter unten herausstellt, entsprach die Aussage der Obermüller den Tatsachen, was zu der Frage führt, was die Obermüller davon hatten, das Quellwasser unter ihre Wasserräder zu führen (die Möglichkeit, das Quellwasser in den oberen Mühlkanal ihrer Mühlen zu führen, schied aus - die Gerinne der Obermühlen lagen ca. 5 m über den Bachwiesen).
Normalerweise ist es kontraproduktiv, wenn ein oberschlächtiges Wasserrad unten in das Wasser des unteren Mühlkanals (Ablauf) eintaucht. Hier war die Situation jedoch anders: Durch die Einleitung des warmen Quellwassers unter die Wasserräder konnten sie Wasserräder und untere Mühlkanäle eisfrei halten. Dieser Vorteil wiegt erheblich mehr als der Nachteil durch die erhöhte Reibung.

Zweitens Wahren die H.H. Commihsarii so für Kurtz verwichener Zeit Alß nemblich H. Cantzley Director Dr. Bensel:Mittheußer undt brandt Müller, ohnMaßgeblich Zu Erinnern, ob ihnen von solchem AhngeZogenen Graben undt quellen, in damahl Eingeholten Augenschein nichts mehr wissent, welchen ohngeZweiffelter Hoffnung noch Genügsamen bericht Erstatten undt mehrer bewandtnis nach, Außführlicher ErKennen werdten,
Zwei Gutachter waren beauftragt worden, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, von einem Bericht ist aber nichts bekannt. 

Daß nun 3tens sie gegenere vorschützen will sie gebe umb so viel mehr pfacht wegen der quell wasser, so hat der pfacht 30 Malter besagt, von ahnfang undt biß hirhin Auff der Mühle gestanden, die ubrige fünff Malter gibt dieselbe vor ihren Wiessen,
Die Obermüller bestätigen die von der Taubermüllerin angegeben Pacht von 35 Malter. Dass sie vorschütze, die hohe Pacht wegen des Quellwassers zu zahlen, lässt sich  nicht dadurch entkräften, dass die hohe Pacht schon immer auf der Taubermühle stand. Die Obermüller wussten sicher, was der Grund für die hohe Pacht war. Dass die hohe Pacht nicht von den Wiesen herrührt, war offensichtlich.

Gleich wie dan daß nichtige undt neidtische Klagen undt Ahnbrîngen Auff nichts Anderes gestelt, Alß nur undt Allein unßere Mühlen dardurch Zu ruinieren, undt unß in daß verderben Zu setzen.
Dass der eine Müller den anderen ruinieren will
, war ein Standardargument. Trotzdem ist da etwas dran - die wirtschaftliche Konkurrenz der Mühlen und der Kampf um genügend Wasser zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte frühe Geschichte der Flörsheimer Mühlen.

So gelanget ahn Ew: Hochw. undt Gnd. unßer UnderthänigHochmüßiges bitten die Genädig Geruhen wollen, unß bey so alter gerechtsamKeit Zu Handt festen, der uhnruhiegen Tauber Müllerin alles Ernstes nach Ahnbefehlen Zu laßen, damit sie in die bach, wie Auch bey der Commihsion ErKant wahr Einen wehrpfahl schlage, undt ferner hien unß ohn ahngefochten Zu laßen
Es wäre interessant zu wissen, was damals eine “unruhige Müllerin” bedeutet hat. Der offenbar noch nicht implementierte wehrpfahl (Streit 1694) ist ein Seitenhieb und hat mit der Nutzung des Quellwassers nichts zu tun.

Genädiger undt willfähriger verhelffung wir unß Getrösten undt verpleiben
Ew. Hochw. undt Gn.
Underthänige undt Gehorsame underthanen
Hanß Jacob Kieffer, undt Kilian Schwertzell, ober Müller Zue Flerßheimb

Nachgeholtes Gutachten der Wasserbauverständigen 9. November 1696

Offenbar hatte das Domkapitel die beiden Gutachter aufgefordert, eine Zusammenfassung des vermissten oder nie geschriebenen Gutachtens von Ende 1695 zu liefern, was im November 1696 geschah (rechts). Diese Zusammenfassung ist schwer zu lesen. Folgendes lässt sich entnehmen:
- Der “neue” Graben ist ein Aushub eines schon seit vielen Jahren bestehenden alten Grabens.
- Die Gutachter finden die Fundamente einer Brücke über den alten Graben.
- Die Gutachter betrachten das Ableiten des Quellwassers unter die Wasserräder der Obermühlen nicht als schädlich für die Taubermühle.
Die ersten beiden Feststellungen bestätigen die Aussagen von Schwertzel und Kiefer. Die dritte Feststellung ist sicher richtig: Nach Fertigstellung des Zwerchgrabens fließt das warme Quellwasser durch diesen unter die Wasserräder der Obermühlen und durch den kurzen unteren Mühlkanal in den Mühlkanal der Taubermühle. Durch diesen kurzen Umweg wird die Temperatur des Quellwassers nicht wesentlich verringert.

Entscheidung des Amtsverwalters

Beschaidt

In Streit Sachen Christina Engelin, Müllerin auff der Tauber Mühl bey flörßheim, Clägerin ahn Einem Entgegen
Kilian Schwertzeln und Hanß Jacob Kieffern, beide Müller in denen Ober Mühlen auch auff der bach bey gedachtem flörßheim, Beklagte Anderen Theilß.

Einig Zwischen dießen Mühlen vorhandene bronnen quellen wasser und Einen ohnweith denen Obermühlen sich befindtlichen alten Zugefallenen graben betreffendt.

... in dieser Streith Sache auff den Augenschein abgeordneten Mühl= und Wasser Verständige und genugsamer überlegung ...

In Recht Erkennet, daß beide beklagte OberMüller fug und Recht haben den bey deren Mühlen vorhandenen alten Eingefallenen graben auffheben, daß alda sich befindtliche bronnen quellen wasser fassen und under ihre Mühl Rädter führen Zu laßen, wie von alhießigen Dhombdechaney Ambt Ihnen Ein solches, doch auff Ihre costen, und so weith die vestigia (Spuren) von Ermeltem alten graben außweißen, daß werck Zu richten hirmit Erlaubt wird.

Decretum
Maintz den 9. Novembris 1696
Ex mandato speciali
J.B.Culman

Zusammenfassend lassen sich die Vorgänge wie folgt darstellen:
Die hohe Pacht der Taubermühle seit 1437 im Vergleich zur Pacht der anderen Mühlen war in dem Recht zur Nutzung des warmen Quellwasser begründet, was der Taubermühle durch den dadurch möglichen ganzjährigen Betrieb einen enormen wirtschaftlichen Vorteil verschaffte.
Lange vor 1695 haben findige Obermüller mit einen Quergraben das Quellwasser aus den Bachwiesen unter ihre Mühlräder geleitet, um sie im Winter möglichst eisfrei zu halten. Den Taubermüller dieser Zeit brauchte das nicht besonders zu interessieren. Es war mit keinem wesentlichen Nachteil für die Taubermühle verbunden, da das Quellwasser über den unteren Mühlkanal der Obermühlen nach wie vor in den oberen Mühlkanal der Taubermühle floss. 
Schon vor 1695 war dieser Graben Zugefallen; von der Brücke über den Graben waren nur noch die Fundamente übrig.
1695 erkannten die Obermüller, wahrscheinlich der geniale Hanß Jacob Kieffer, die Bedeutung dieses alten Grabens, und dass man bei dessen Reaktivierung das Vereisungsproblem der Obermühlen weitgehend lösen könnte.
Die Motivation für die Klage der Taubermüllerin lag weniger in der Durchsetzung ihrer Rechte - sie hatte durch die Grabenaktion der Obermüller keine Nachteile - es ging darum, der Konkurrenz bachaufwärts zu schaden. Johann Philipp Nauheimer war nur ein Statist.
Der Entscheid des Domkapitels war ein rein pragmatischer:  Das Domkapitel befasste sich nicht mit der Aufklärung der rechtlichen Situation, sondern erlaubte den Obermüllern die Nutzung des Quellwassers. Dadurch verschaffte es den Obermühlen einen erheblichen Vorteil ohne der Taubermühle zu schaden,

Die Grundwasser- und Quellwassertemperatur in Flörsheim und Umgebung liegt heute im Bereich zwischen 9° C und 13° C mit nur geringen jahreszeitlichen Schwankungen.   

Gutachten der Wasserbausachverständigen 1694, 7 Seiten, auf der letzten Seite unter den Siegeln die Anordnung des Amtmanns Culman
HHStAW 105/226

Mühlen und Mühlkanäle Ende des 17. Jhdts., mit freundlicher Beratung von Peter Traiser
Der Bachverlauf ist durch eine breite Linie dargestellt; unter normalen Wasserbedingungen floss in den Mühlkanälen mehr Wasser als im Bach.

Situationsbericht des Flörsheimer Gerichts 1695, 5 Seiten

Nachgeholte Zusammenfassung der Wasserbaugutachter 1696

Gegendarstellung von KIlian Schwertzel und Hanß Jacob Kieffer 1695, alle Originale HHStAW 105/227

Die Obermühlen, Blickrichtung Südosten. Original von Johann Weber 1940, in Privatbesitz, Fotografie Reinhard Lehrig, eine weitere Fotografie ist im Besitz von Peter Traiser.
von rechts nach links: Scheune der Rügermühle (1940 Engelmühle), Scheune der Obermühle, Hauptgebäude der Engelmühle, Hauptgebäude der Obermühle
Etwa am Standpunkt des Malers befanden sich die beiden Quellen, um deren Wasser es in diesem Streit ging.

1540 Dezember 7
Fock berichtet als Amtmann zu Flörsheim und Hochheim, dass die von Wicker die Bäche, die den Flörsheimern ihre Mühlen treiben, abgegraben und auf ihre Wiesen gewendet haben, und fragt an, ob man diese unnachbarliche Neuerung mit der Tat abtun oder den von Königstein deswegen beschicken solle.
Er erhält Befehl, die neuerung und gewalt abzutun und  sich solcher unfruntlicher nachparschaft mit gleicher tat zu erweren.
[Protokolle Domkapitel]

1540 gehörte Wicker  zur Herrschaft Eppstein-Königstein. Es fiel zusammen mit Weilbach 1581 an das Mainzer Erzstift.

Streit zwischen der Rothemühl und der Teufelsmühle um den wasserschwall der Mühlen, 1588      HHStAW 22/650

Der Landgraf von Hessen-Darmstadt verbietet 1628 seinen Untertanen, auf den Flörsheimer Mühlen mahlen zu lassen
HHStAW 105/224

Streit zwischen Gertrauth Müller (Obermühle) und Wilhelm Schilge (Rügermühle) um einen Backhausplatz 1692    HHStAW 105/224

Streit zwischen der Müllerin der Teubermühle und den beiden Obermüllern u. a. wegen des Eisgangs  1694   HHStAW 105/226

Mühlenstreitigkeiten im 16. und 17. Jhdt.