In der Mitte des 15. Jhdts. entstanden  fast gleichzeitig die sehr umfangreichen Erbpachtverträge von Domkapitel und der Klöster mit dem größten Grundbesitz in Flörsheim (Kloster St.Clara, Kloster Eberbach, Karthause Mainz). Das Domkapitel und diese Klöster besaßen mit etwa 350 ha den größten Teil der zu dieser Zeit zur Verfügung stehenden Ackerfläche - das weite Sumpfgebiet Harland war noch nicht trocken gelegt, siehe hier.
Diese Erbpachtverträge regelten die Aufteilung der Ackerfläche in einzelne Huben und die Verteilung dieser Huben zu möglichst gleichen Teilen auf die drei Großfelder Nieder-/Oberfeld, Bergfeld und Brückenfeld. Die Aufteilung der Flörsheimer Ackerfläche in drei Großfelder war durch eine Landreform des Domkapitels gegen Ende des 14. Jhdts. vorgegeben worden in der Absicht, eine Dreifelder- wirtschaft einzuführen, siehe Ackerbau.
Diese Erbpachtverträge waren die ersten dieser Art in Flörsheim. Sie bestimmten die Aufteilung des Ackerlandes für die nächsten 200 Jahre. Erst während des 30-jährigen Krieges und kurz danach erfolgten Renovationen einzelner Verträge, wobei auch Bruchteile von Huben verpachtet wurden, den Verwüstungen des Krieges und der veränderten Einwohnerschaft geschuldet, siehe weiter unten.
Die vier Verträge von 1451 der Karthäuser, von 1452 der Erbächer, von 1454 des Domkapitels und von 1459 des Clarenklosters weisen die gleiche Grundstruktur auf. Die Huben werden in ihrer Größe in Morgen spezifiziert und den einzelnen Beständern (Hübnern) zugeordnet.
Außer bei den Karthäusern, die sich auf ihr Ackerbuch berufen, sind die Äcker, die eine Hube ausmachen, und die Aufteilung der Huben auf die drei Großfelder in den Urkunden  beschrieben, siehe Tabellen rechts.
Die Wirtschaftshöfe werden mit Ausnahme des Karthäuserhofes an die Beständer oder an einen Teil der Beständer mitverpachtet. Alle Erbpachtverträge galten zu ewigen zyten.
Aus einer Urkunde von 1404 geht hervor, dass zu dieser Zeit der Karthäuserhof zusammen mit  8 Huben Ackerland verpachtet war, und zwar an den einen Beständer Herte Winter, der allerdings die Pacht nicht bezahlen konnte und deshalb seinen gesamten Viehbestand, u. a. 11 Pferde und alle Ackergeräte zu niedrigen Preisen an die Karthäuser in Zahlung geben musste.
In der Regel ist die Zahl der Huben gleich der Zahl der Hübner; in dem Vertrag der Erbächer mit 10 Huben erscheinen allerdings nur drei Beständer, neben dem Schultheißen Peter Winter zwei weitere wohlhabende Flörsheimer Einwohner. Dass die drei Beständer 10 Huben bewirtschaftet haben, ist kaum anzunehmen - sie wurden unterverpachtet, was die drei Beständer selbst übernahmen. Das Kloster Eberbach hatte damit von vorn herein nur drei verantwortliche Ansprechpartner.
In den anderen Verträgen wurden aus dem Kreis der Hübner drei heubtmenner bestimmt, die dem Kloster oder dem Domkapitel für die Einhaltung der Vertragsbedingungen verantwortlich waren, insbesondere für die fristgerechte Lieferung der Pachtabgaben. Falls einer der Hübner mit der Pachtzahlung seumigk würde, konnten die Hauptleute dessen Hube an sich nehmen, wobei sie aber zunächst ihre mittgesellen zu ordentlicher Arbeit auffordern sollten. Die Hauptleute erhielten wegen ihrer Verantwortung kleine Vorteile wie zum Beispiel die Nutzung des Hasenstücks auf den anderen Seite des Bachs, siehe hier. Es ist klar geregelt, was geschieht, wenn einer der Hauptleute stirbt (abgeet).

In allen Verträgen sind die Pachtabgaben, fast ausschließlich in Roggen (kohrn), in Malter pro Hube auf den halben Malter genau spezifiziert. Zu den unterschiedlichen Höhen der Pacht siehe weiter unten.
Der Transport der Pacht ist geregelt. Das Domkapitel erwartet die Lieferung in ihren Speicher in Mainz, wobei die Hübner die Transportkosten zu übernehmen haben. Die Klöster hingegen schicken ihr Schiff zu einem vorher bekanntgegeben Tag zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwischen unser beyden lieben frauwen tagen als sie zu hymel fur und gebohren wart) nach Flörsheim.
Man erwartete Hilfe beim Einladen des Getreides und die Beherbergung und Verköstigung der Schiffsbesatzung. Die Pacht ist auch zu liefern in Kriegszeiten, nach Hagel, Trockenheit, Misswuchs und ungeachtet irgendwelcher obrigkeitlicher Verordnungen. Eine Minderung der Pacht in solchen Fällen ist in diesen Verträgen nicht vorgesehen (in späteren Verträgen ansatzweise).

Die Huben dürfen nur als ganze Huben weitergegeben und weder verußert, verdeylt, versetzt oder verphandet werden. Sie sind in gutem bauw, besserunge und thungunge (Bewirtschaftung, Düngung) zu halten, wie es in Flörsheim Gewohnheit ist.

Neben den Pachtabgaben sind in den Verträgen kleine Abgaben in Form von Naturalien oder Geld benannt wie etwa die Steuern an die Gemeinde Flörsheim und das Domkapitel oder Zahlungen an andere Klöster oder Privatpersonen.
Jeder Hübner muss einen Morgen genau spezifizierten eigenen Acker oder Weingarten im Wert von 10 fl, der nicht beschwert (verzinst oder verpfändet) ist, als Unterpfand hinterlegen. Die Beständer haften gemeinschaftlich für die Einhaltung der Vertragsbedingungen. Bei Verstoß gegen die Artikuln und puncten des Vertrages kann der Verpächter beim nächsten ungebotenem Ding in Flörsheim  (siehe hier) die verpachteten Güter einschließlich eventueller Wertsteigerungen wieder zu sich nehmen und die Unterpfände einlösen. 

Die Auswertung der Erbpachtverträge hinsichtlich Hubengröße und Verteilung der Ackerflächen einer Hube auf die drei Großfelder ist in den Tabellen rechts dargestellt; alle Angaben in Morgen.
Es fällt zunächst auf, dass die Größe der Huben des gleichen Verpächters variiert. Dabei ist die Schwankungsbreite der Hubengrößen mit 2 Morgen bei den Karthäusern am geringsten (31,5 - 33,5) und mit 6,5 Morgen beim Clarenkloster am größten (24,5 - 31). 
Weiter gibt es bemerkenswerte Unterschiede in den durchschnittlichen Hubengrößen im Vergleich der Pächter untereinander: 32,9 Morgen bei den Erbächern und 27,3 Morgen beim Clarenkloster.
Große Unterschiede zeigen sich auch in der Verteilung der Hubenfächen auf die drei Großfelder. Betrachtet man die Gesamthubenfläche eines Verpächters, gelingt die Drittelung dem Clarenkloster sehr gut, während bei den Erbächern im Nieder-/Oberfeld 20 Morgen mehr liegen als im Bergfeld. 20 Morgen entsprechen immerhin 7 Fußballfeldern.
Bei der Bewertung dieser Sachverhalte muss man sich zunächst klarmachen, dass die Aufteilung des Landbesitzes von Domkapitel und der Klöster ein sehr komplexes topografisches Optimierungsproblem darstellt. Der Landbesitz der Verpächter war vorwiegend durch Schenkungen erworben worden in Zeiten als von Dreifelderwirtschaft noch keine Rede war, so dass der Landbesitz vor der Optimierung, die ab der Landreform um 1370 zu erkennen ist, mehr oder weniger zufällig in der Flörsheimer Gemarkung verteilt war. Die Optimierungsaufgabe bestand darin, einen irgendwie in der Gemarkung vestreuten Landbesitz in möglichst gleich große Huben aufzuteilen und gleichzeitig die Huben möglichst gleichmäßig auf die drei Großfelder zu verteilen.
Dazu hatten Domkapitel und Klöster im Wesentlichen zwei Stellhebel: Einmal doch in einem gewissen Maße unterschiedliche Hubengrößen und eine etwas ungleiche Verteilung auf die Großfelder  in Kauf zu nehmen und zum anderen, einen Teil des Landbesitzes nicht Huben zuzurechnen, sondern getrennt vom Hubensystem als einzelne Äcker über Grundzins zu vermieten. Wie das ging, zeigt gut das Grundzinsregister des Clarenklosters von 1459, wo 36 Morgen seines Landbesitzes für Geldbeträge (Grundzinsen) vermietet wurden, immerhin mehr als eine Hubenfläche.
Je nach historisch bedingter Ausgangslage gelang die Aufteilung in möglichst gleich große Huben und deren Drittelung auf die Großfelder unterschiedlich gut. Dabei legten die Erbächer offenbar mehr Wert auf möglichst gleich große Huben zu Lasten der gleichmäßigen Aufteilung auf die Großfelder, bei dem Clarenkloster war es umgekehrt.
Trotzdem nötigt der Grad dessen, was erreicht wurde - ohne Computer, den rechenmaistern des Domkapitels und der Klöster großen Respekt ab.

Außer im Erbpachtvertrag des Klosters Eberbach wird in den anderen Verträgen ausdrücklich betont, dass jede Hube zu 32 Morgen gerechent ist; in dem Vertrag des Clarenklosters wird sogar bei jedem einzelnen Hübner festgehalten, dass seine Hube aus 32 Morgen besteht. Das ist offensichtlich außer annähernd bei den Karthäusern und den Erbächern nicht der Fall !! (Ein zweyteil ist als halber Morgen angenommen, drittenhalben Morgen sind 2,5 Morgen und  vierdenhalben Morgen sind 3,5 Morgen).
Wahrscheinlich war die “Hube mit 32 Morgen”, die in den Verträgen erscheint, eine traditionelle, formale Hube, deren Realisierung zwar anstrebenswert aber nicht zwingend war. Ein ähnliches Phänomen findet man bei den Gemeindevorgängern als Teil des erweiterten Gerichts, die auch noch im 17. Jhdt. als “Zwölfer” bezeichnet werden, obwohl es nie mehr als 8 gab.

Die Pachtabgaben werden in den Erbpachtverträgen des 15. Jhdts. in Malter Korn pro Hube, in der Gesamtmalterzahl für alle Huben des Verpächter oder in beiden Varianten angegeben.
Es stellt sich die Frage, wie ein Hübner beispielsweise des Domkapitels mit einer Hube von 27 Morgen
die gleiche Pachtabgabe wie sein Kollege mit einer Hube von 30 Morgen akzeptieren konnte. Das Problem stellte sich aber in der Praxis nicht, da Domkapitel und Klöster nur an der Gesamtpacht Ihres Landbesitzes  interessiert waren - welcher Hübner wieviel zur Gesamtpacht beitrug war den Verpächtern unwichtig. In den Verträgen ist festgehalten dass die Pachtabgaben zu einer bestimmten Zeit in einem Stück abgeliefert werden musste. Verantwortung dafür trugen die Hauptleute, so dass unter deren Regie die Hübner sich untereinander einigen konnten, wer wieviel zur Gesamtpacht beitrug.

In der kleinen Tabelle rechts ist die Pacht in Malter/Hube für Domkapitel und die obigen Klöster aufgelistet, ergänzt durch Zahlen des Liebfrauenstifts 1545, des Klosters Eberbach 1642 und des Clarenklosters 1655. Für einen Vergleich  der Pacht unter den verschiedenen Verpächtern ist die Angabe in Malter/Hube  nicht sehr aussagekräftig, da die durchschnittliche Größe der Huben der verschiedenen Pächter zwischen 27,3 Morgen und 32,9 Morgen variierte. Deshalb sind in der zweiten Spalte der Tabelle die Malter/Hube in Malter/ha umgerechnet entsprechend der Gesamtfläche des jeweiligen Verpächters.
Man sieht, dass für das Domkapitel und die obigen Klöster im 15. Jhdt. diese Werte zwischen 0,97 und 1,68 Malter/ha variieren.
Hiefür spielten vermutlich verschieden Faktoren eine Rolle. Die Richtlinien der Karthäuser zur Pachterhebung können andere gewesen sein als die der Franziskanerinnen.
Die niedrige spezifische Pacht der Erbächer dürfte damit zusammenhängen, dass im Nieder-/Oberfeld 20 % mehr gepachtete Fläche lag als im Berg- und Brückenfeld. Nieder-/Oberfeld wurden nicht für Roggenanbau genutzt, siehe Ackerbau. Dafür sprechen auch die Verhältnisse des Liebfrauenstifts hundert Jahre später, wo die umgekehrte Situation auftrat, und im fruchtbaren Bergfeld 30 % mehr Land lag als im Nieder-/Oberfeld, siehe rechts.
Hinzu kommt, dass bei der Vergabe von Huben sicher eine Angebots-Nachfrage-Situation entstand: Bemühten sich mehr Bauern um die Pachtung einer Hube als zu vergeben waren, konnte der Verpächter die Pacht höher ansetzen. 

Die Erbpachtverträge von Domkapitel und der Klöster des 15. Jhdts. waren zu ewigen zyten angelegt. Der 30-jährige Krieg allerdings führte zu Verhältnissen, die Handlungsbedarf notwendig machten. So halbierte das Kloster Eberbach im Krieg 1642 die Pacht auf 4 Malter/Hube, allerdings verbunden mit der Forderung, nach 4 Jahren wieder die 1452 festgelegte Pacht von 8 Malter/Hube zu liefern (die schlimmsten Jahre des Krieges kamen für Flörsheim allerdings erst noch). Von der erwarteten Gesamtpacht 1642 von 40 Malter konnten nur 10 Malter erhoben werden. Darüber hinaus war es gezwungen, die 10 Huben zu zerstückeln und an 23 Pächter zu vergeben - niemand war in der Lage, eine ganz Hube zu bewirtschaften.
1655, sieben Jahre nach Kriegsende, bestand das Clarenkloster wieder auf fast der gleichen Pacht wie 1459, musste allerdings auch die meisten Huben zerstückeln, da nur drei Beständer in der Lage waren, eine ganze Hube zu pachten.
Der Landbesitz von Domkapitel und Klöstern hatte im Wesentlichen bis zum Ende des 18. Jhdts. bestand.                           

Karthause 1451

 

 

 

Hube Nr.

Gesamt

Hübner

 

 

 

1

31,5

Jeckel Fischerhens son

2

33,5

Snorhenn

3

32

peter Buser

4

32,5

Merchin

5

32,5

peter friel

6

31,5

Beckerhen

7

33

Cles Bringen son

8

32

peter slude

 

258,5

 

 

32,3

11 Malter/Hube

 

 

1,36 Malter/ha

Kloster Eberbach 1452

 

 

 

 

 

Hube Nr.

Bergfeld

Brückenfeld

Nieder-/Oberfeld

Gesamt

 

 

 

 

 

1

9

11

13,5

33,5

2

10,5

10,5

13

34

3

10,5

12

13

35,5

4

8,5

10,5

9

28

5

10

11

14

35

6

12

11,5

11,5

35

7

10,5

10,5

10,5

31,5

8

11

11

11,5

33,5

9

9

9,5

15

33,5

10

10

10

9

29

 

101

107,5

120

328,5

 

 

 

 

32,9

Peter Winter, Cles Mulich, Gerhardt Gerhardts Sohn

 

 

 

 

 

8 Malter/Hube

 

 

 

 

0,97 Malter/ha

Liebfrauenstift 1545

 

 

 

 

 

Hube Nr.

Bergfeld

Brückenfeld

Nieder-/Oberfeld

Gesamt

 

 

 

 

 

1 und 2

20,5

13,5

15

49

 

 

 

 

24,5

Michael Storck, Conradus Henn, Einolffs Peter, Peter von Weilpach, Dorothea Clees

 

 

 

 

12 Malter/Hube

 

 

 

 

1,96 Malter/ha

 

Pacht Malter/Hube

Pacht Malter/ha

 

 

 

Karthause 1451

11

1,36

Kloster Eberbach 1452

8

0,97

Domkapitel 1454

10

1,37

Clarenkloster 1459 (1475)

11,5

1,68

Liebfrauenstift 1545

12

1,96

Kloster Eberbach 1642

4

0,49

Clarenkloster 1655

11,5

1,73

Stockbuch/Alle 1656

 

1,40

Auswertung des Erbpachtvertrages des Liebfrauenstifts von 1545. Die zwei Huben von nur je 24,5 Morgen waren an 5 Beständer vergeben. Der Grundbesitz des Liebfrauenstifts (das Pfarrgut) gehört zu den ältesten in Flörsheim nachweisbaren (1184) und lag zu einem großen Teil direkt nördlich des Dorfes im fruchtbaren Bergfeld, was sich noch 1545 in der Verteilung der Äcker auf drei Großfelder wiederspiegelt. Das dürfte der Grund für die hohe Pacht von 1,96 Malter/ha sein.   

Beginn des Erbpachtvertrages der Karthäuser von 1451

Erbach_(Merian)_800

Kloster Eberbach in Erbach/Rhg. Matthäus Merian 1646 (Ausschnitt)             Scan: www.digitalis.uni-koeln.de

Domkapitel 1454

 

 

 

 

 

 

Hube Nr.

Bergfeld

Brückenfeld

Nieder-/Oberfeld

Gesamt

Hübner

 

 

 

 

 

 

1

8

10,5

8,5

27

Henno Wynther

2

6,5

9,5

9,5

25,5

Henno Kelsterbach

3

8,5

12

9

29,5

Peter Stoiß

4

8,5

12

7,5

28

Peter Slude

5

9,5

12

8,5

30

Heylo Muller

6

9,5

12

11

32,5

Cles Bring

7

9,5

10,5

9,5

29,5

Henno, Hanß Bringen Sohn

8

10

11,5

8,5

30

Gerhart Tufel, der Muller

9

10

11,5

8

29,5

Henno von Schweynheim

10

10

12

9,5

31,5

Henno Wylbach

11

9,5

10

9,5

29

Heydolph

12

9,5

11

9

29,5

Maternus von Rumpenheim

13

10

10,5

9

29,5

Karpenhenn

14

9,5

10,5

8

28

Peter Kype

 

128,5

155,5

125

409

 

 

 

 

 

16

Peter Becker

 

 

 

 

425

 

 

 

 

 

29,2

10 Malter/Hube

 

 

 

 

 

1,37 Malter/ha

ClarenKloster 1459 (1475)

 

 

 

 

 

 

Hube Nr.

Bergfeld

Brückenfeld

Nieder-/Oberfeld

Gesamt

Hübner

 

 

 

 

 

 

1

8

7,5

9

24,5

peter friele der Junge

2

11

8

8

27

hutsfrielhenne

3

9

9,5

10

28,5

hoffmanscontze

4

10,5

9,5

6

26

weberhenne weberhens sone

5

8,5

14

8,5

31

peder weber cleße webers sone

6

9,5

7

9

25,5

weber henne cleße webers sone

7

9

10,5

8,5

28

Bernhart weber

8

11

9,5

7

27,5

petter stoißhenchens son

9

9

8

7,5

24,5

henne snyders Jeckelns sone

10

9

8

11

28

henne hannichs

11

11,5

9,5

7,5

28,5

mollercontze

12

8,5

9,5

10,5

28,5

Rode Bernhart

 

114,5

110,5

102,5

327,5

 

 

 

 

 

27,3

11,5 Malter/Hube

 

 

 

 

 

1,68 Malter/ha

Die Erbpachtverträge des 15. Jhdts.