Der Schlüssel zum Verständnis der Entwicklung der Gastwirtschaften in der frühen Neuzeit liegt in einem Dokument vom 6. August 1709 (HHStAW 105/500), in der das Flörsheimer Gericht die Klage der vier neuen Schildwirte beim Amtmann/Domdechanten wegen einer an die Gemeinde zu zahlenden Schanksteuer kommentiert.

Hintergrund ist folgender: Die vier neuen Schildwirte Martin Born, Oswalt Anschütz, Hans Caspar Hochheimer und Caspar Bürgermeister beschweren sich 1709 beim Domkapitel über die vom Flörsheimer Gericht auferlegte Verpflichtung, für jedes Ohm verzapften Wein ein Kopfstück (10 alb) als Schanksteuer zahlen zu müssen. Sie unter- stellen dem alteingesessenen und bis dahin einzigen Schildwirt („Zum Engel“), dem Oberschultheißen Georg Bernhardt, das Kopfstück nur zu zahlen, um die Gemeinde bei Laune zu halten.
Das Gericht hält das für nicht wahr (der wahrheit Schnichestracks Zu Wüdter) und beweist anhand alter Unterlagen, dass auch die früheren Schildwirte (Kilian Bohrman und Eva Pfannkuch) das Kopfstück ohne Weigerung entrichtet haben. Eva Pfannkuch hatte die erste Schildgerechtigkeit „Zum Engel“ in Flörsheim 1670 erworben.
Die vier neuen Schildwirte lassen sich den Gastwirtschaften “Zum Anker”, “Zum Hirsch”, “Zur Krone” und “Zum Karpfen” zuordnen.
Das Dokument besagt klar, dass es in Flörsheim vor 1670 keine Schildwirtschaft gab. Jede Datierung einer Gastwirtschaft mit Schild vor 1670 kann daher nicht den Realitäten entsprechen.

Zum Betreiben einer Schildwirtschaft musste die „Schildgerechtigkeit“ beim Mainzer Domkapitel gegen ein jährliche Gebühr (5 fl) erworben werden. Sie beinhaltete das Recht zum Aushängen eines Schildes mit Namen, z. B. „Zur Krone“, und eine volle Konzession, d. h. auch nicht selbst erzeugte alkoholische Getränke und Speisen durften angeboten werden.
Anders die schildlosen Hecke- oder Straußwirtschaften. Deren Betrieb wurde innerhalb der Gemeinde geregelt, Wein, Bier und Speisen mussten aus eigener Herstellung stammen, und das Aushängen des Straußes war nur zu bestimmten Zeiten gestattet. Um 1656 wurden in Flörsheim diese Wirte als Halbe- oder Heckewirte bezeichnet. Hecker war ein anders Wort für Winzer (von „hacken“).

2004 erschien das Buch “500 Jahre Gastronomie in Flörsheim am Main” [Ciesielski/Mohr 2004].
Dort heißt es zum “Anker”:
„1670 weigert sich Eva Pfannkuch die von der Gemeinde erhobene Konsumsteuer zu entrichten“.
Laut oben genanntem Dokument von 1709 hat Eva Pfannkuch seit 1670 die Schanksteuer immer bezahlt.

Dort heißt es Zum “Hirsch”: „Um 1500 wird das Gasthaus Zum “Hirsch” zusammen mit der großen Mainpforte bei Gerhard’s Haus erwähnt --- 1670 weigerte sich Oswald Anschütz ---“.
Zwischen 1492 und 1509 gibt es im ersten Gerichtsbuch überhaupt keine Einträge. Die Pforte bei Gerhard’s Haus, Gerhard Eckert Nr.16 in Plan A, wird 1636 erwähnt, und zwar als Maynpfortgen bey Gerhards Haus. Es ist die untere Mainpforte, nicht die große und hat mit der Lage des späteren „Hirsch“ nichts zu tun. Der Gerichtschreiber hätte die große Mainpforte auch sicher nicht als „Mainpförtchen“ bezeichnet.  Oswald Anschütz ist 1675 geboren.

Dort heißt es zum “Engel”: “Das Haus wurde in den Jahren 1666/67 von Oberschultheiß Georg Bernhardt erbaut”.
1666/67 war Johann Paul Widdermann Oberschultheiß in Flörsheim.

Dort heißt es zur „Krone“: „1670 weigert sich Hans Caspar Hochheimer, die von der Gemeinde verlangte Konsumsteuer zu entrichten. Das Gasthaus „Zur Krone“ muss also schon vor 1670 existiert haben“. Hans Caspar Hochheimer war 1670 noch nicht geboren.

Bei aller Anerkennung der großen Leistung von  A.J. Mohr  zum Recherchieren der Vielzahl von Daten, insbesondere für die Zeit nach 1850, kann man an diesen und anderen Beispielen erkennen, dass vom Herausgeber versucht wurde, die Flörsheimer Gastwirtschaften mit einer möglichst langen Tradition zu versehen, in wohl bewusster Ignorierung oder zumindest in Unkenntnis  historischen Fakten. 

Die Gemeinde Flörsheim erhielt 1598 das Weinschankrecht (HHStAW 105/500), trotzdem gab es vor 1670 keine Gastwirtschaft im Sinne einer Schildwirtschaft. Die Situation war vergleichbar mit der in Hochheim, die [Schüler 1887]  für die erste Hälfte des 17. Jhdts. beschreibt:
„Gasthäußer kannte man fast nur dem Namen nach. Die einzige Gemeindeherberge ,Zum Einhorn‘ genügte, um die wenigen Fremden aufzunehmen, die etwa Geschäfte halber in Hochheim zu übernachten gezwungen waren. Bei außergewöhnlichen Gelegenheiten, Märkten usw. war ja jeder Weinbauer Wirth und für ein Nachtlager fand sich dann schon Rath“.
„Die in den Momenten eingetretener Ruhe (er bezieht sich auf den Krieg) und Sicherheit etwa vorkommenden Gelage bei Aufstellung von Testamenten, bei Güterbegehungen, Käufen und Verkäufen hielt man bei dem Schultheißen ab, der eine Straußwirthschaft eröffnet hatte“ ---. Die erste Schildwirtschaft in Hochheim gab es 1676, den „Engel“.

Eine Weinschanksteuer wird zum ersten Mal in der Bürgermeisterrechnung von 1633 aktenkundig. Die erste namentliche Erwähnung eines Wirtes (Heckewirt) ist 1639, als Georg Allendorf Schanksteuer für 3 Fuder Wein, die er in einem halben Jahr verzapft hat, der Gemeinde zahlen muss (BMR 1639). 1640 zahlen drei namentlich nicht genannte Wirte Weinschanksteuer (BMR 1640).
Danach sind als Hecke- und Halbewirte bis 1670 erwähnt (GB 1645-1674 G, GB 1665-1673 V/N/S): Martin Albrecht das „Bierhaus“, 1655; Caspar Schugman, Halbewirt, das „Wirtzhaus“, 1665; Best Eberwein, Heckewirt, 1668; Eva Pfannkuch, „Pfankuchisches Haus“, 1668-1670.

Mit dem Gasthaus „Zum Anker“ ist in der Flörsheimer lokalhistorischen Literatur der Name Eva Pfannkuch untrennbar verknüpft. Dies geht auf [Schneider 1953] zurück, der schreibt:
„An dem Zugang nach dem Maine liegt rechts das alte Gasthaus ,Zum Anker‘ in malerischem Ausschnitt. Es wird schon 1670 erwähnt, wo eine Eva Pfannkuchin das Schild aushängen durfte. Es handelt sich wohl um die Witwe des hier ansässigen Kurmainzer Rittmeisters Pfannkuch“.

Ein Gasthaus “Zum Anker” wird 1670 nicht erwähnt. Aus der oben genannten Urkunde von 1709 geht hervor, dass Eva Pfannkuch das Schild „Zum Engel“ 1670 an ihrem Haus aufgehängt hat.  Nach [Schneider 1953] war es die Hofreite Nr. 107 (Plan A). Wenn das stimmte, dann wäre hier der erste “Engel” gewesen, der dann später aus irgendwelchen Gründen in „Anker“ umbenannt worden wäre. Allerdings lässt sich aus keiner Quelle eine Verbindung zwischen „Pfannkuch“ und der Hofreite Nr. 107 herstellen.
In [Ciesielski/Mohr 2004] heißt es zum „Anker“: „1647 Ersterwähnung --- 1647 wird Heinrich Pfannkuch als wohlbestallter Rittmeister aus Mainz genannt“.
1647 kaufte Heinrich Pfannkuch ein Pferd (GB 1645-1674 G), was mit dem “Anker” sicher nichts zu tun hat. 1647 war die Hofreite Nr. 107 im Besitz des Juden Berme! 1684 war der Leinenweber Johannes Seckeler Eigentümer. Der “Anker” als “Pfannkuchisches Haus” ist offenbar eine Erfindung von Ph. Schneider.

Das Pfannkuchische Haus taucht erstmals 1668 als Heckewirtschaft und Herberge in den Gerichtsbüchern auf, also zu einem Zeitpunkt, als der Mann von Eva Pfannkuch, Rittmeister Heinrich Pfannkuch, schon tot war. Er ist 1666 an der Pest gestorben und spielt in den Flörsheimer Gerichtsbüchern praktisch keine Rolle (insgesamt drei Gerichtsbucheinträge). Er hatte 1647 weder eine Hofreite noch Grundbesitz in Flörsheim. Er war kein Flörsheimer Bürger und erhielt erst 1657 von seiner Schwiegermutter des Nutzungsrecht über den Wolpert´schen Besitz, siehe hier. Das Pfannkuchische Haus wurde nach Eva Pfannkuch (z.B. im Haus der Pfannkuchin getrunken) benannt, nicht nach Heinrich Pfannkuch, der mit dem Pfannkuchischen Haus nichts zu tun hatte.
Es ist deshalb in hohem Maße irreführend, den “Anker” als das vermeintliche Pfannkuchische Haus mit der ersten Erwähnung 1647 von Heinrich Pfannkuch in einem Gerichtsbuch in Verbindung zu bringen.Trotzdem steht auf dem Sandsteinbogen über dem Kellereingang des ehemaligen Gasthauses “Zum Anker” die Jahreszahl 1647, offenbar im 20. Jhdt. eingemeißelt (rechts).  1647 war diese Hofreite im Besitz des Juden Berme. Vermutlich musste bei der Restaurierung dieses Hauses eine alte Jahreszahl her und man hat das Jahr der ersten Erwähnung von Heinrich Pfannkuch und seiner irrtümlichen Verbindung mit dem Gasthaus “Zum Anker” genommen

Der erste aktenkundige Ankerwirt ist 1710 Johann Michael Freinerich, seine Herkunft ist nicht bekannt. Er hatte 1710 eine Schuldforderung von 3500 fl an Johann Georg Engel, den Besitzer der Taubermühle (GB 1674-1718 G).
Allerdings muss Martin Born (1665-1722), einer der 4 neuen Schildwirte in dem Dokument von 1709, zu dieser Zeit Wirt im “Anker” gewesen sein. Danach war sein Bruder Conrad Born Ankerwirt. (Im KB wird er im Sterbeeintrag 1731 als caupo ad anchorem bezeichnet). Warum zwischenzeitlich der Ortsfremde Freinerich Ankerwirt war, ist nicht bekannt.
Martin Born wird 1713 als Wirt der „Goldenen Sonne“ genannt (Kirchenrechnung St. Gallus, 1713, Pfarrarchiv). Martin Born erwarb 1712 die Hofreite Nr.73 (Plan A). Hier dürfte die „Goldene Sonne“ gewesen sein.
Ankerwirte danach waren Philipp Ruppert (1729-1758) und Andreas Ruppert (1733-1800). Andreas Ruppert war auch Beständer des Flörsheimer Fahrs, siehe hier.

Die Lokalisierung des “Pfannkuchischen Hauses”, also des ersten “Engel”, war äußerst schwierig. In Buch I sind zwei Szenarien entwickelt zur Entstehung und Lage dieser Gastwirtschaft. Seit Erscheinen des Buches 2012 konnten wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen werden, und die Geschichte der ältesten Flörsheimer Gastwirtschaft ist heute klar.
Das Pfannkuchische Haus, der alte “Engel”, war der Anbau am Nebengebäude des Frankfurter Hofes, siehe hier

Die Geschichte der späteren Gastwirtschaft „Zum Engel“ im 17. Jhdt. ist nicht so kompliziert.  Von Eva Pfannkuch übernahm Kilian Bohrman 1672 die Schildgerechtigkeit für den „Engel“ und hing das Schild an seinem Haus Nr. 97 (Plan A) aus. Kilian Bohrman hatte 1668 Christina Kester geheiratet.
Die Geschichte dieses Anwesens  lässt sich am einfachsten über ihre Biografie rekonstruieren. Ihr Vater Adam Heinrich Kester kam um 1635 mit seiner Frau Margaretha von Winkel im Rheingau nach Flörsheim und erwarb die Hofreite Nr. 97. Er starb 1645. 1658 heiratete Christina Kester den Witwer Johann Adam Hausman. Von den sechs Kindern aus dieser Ehe erreichten Catharina und Jacob Hausman das Erwachsenenalter. Nach dessen Tod heiratete Christina Kester 1668 Kilian Bohrman aus Winkel. Beide betreiben ab 1672 das Gasthaus „Zum Engel“, das ist der Beginn dieses Anwesens als Schildwirtschaft.
Bereits 1671 vergrößerten beide ihren Besitz durch den Kauf der Hofreite Nr. 2 von den Dominikanern von Mainz mit allem dazugehörigen Land (35 Morgen Äcker, 5 Morgen Weinberge), vor 1671 in Erbpacht von Velten Kremer.
1672 tauschten Kilian Bohrman und sein Schwager Johannes Kohl  zwei Hofreiten: Kilian Bohrman übernahm die Nr. 89 von Johannes Kohl und Johannes Kohl die Nr. 2 von Kilian Bohrman. Damit gehörten die beiden nebeneinander liegenden Hofreiten Nr.97 und Nr. 89 (Plan A) zum Bohrman/Kesterschen Besitz.
Kilian Bohrman war für ein Jahr Oberschultheiß, 1673, und starb 1674 im besten Mannesalter. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.
Ihre dritte Ehe ging Christina Kester mit dem aus Österreich stammenden Küfer und Bierbrauer Georg Bernhard ein, sie heirateten am 22. Juni 1676 (KB I). Er übernahm die Schildgerechtigkeit von Kilian Bohrman, wie in der Urkunde von 1709 zu lesen ist. Im gleichen Jahr erhielt Georg Bernhard das Braurecht und betrieb danach auch ein eigenes Brauhaus:
Dinstag den 30ten Juny 1676 ist aus genädigem befehl unseres genädigen Herrn Georg bernharten Engellwirdt das fewerrecht zum pier prauwen (Bier brauen) gnädiglich Erlaubet worden (GB 1674-1718 G)

Das Braurecht implizierte nicht die Schildgerechtigkeit oder umgekehrt. So gab es im 17. Jhdt. in Flörsheim viele Bürger mit Braurecht (Daniel Feuerbach, Hieronymus Rupp, Johann Adam Will, Johann und Peter Keller, Matheus Gernsheimer, Velten Anschütz) ohne Schildwirte zu sein. Umgekehrt konnte man eine Schildwirtschaft betreiben, ohne das Braurecht zu haben, z. B. Kilian Bohrman oder Eva Pfannkuch.
Feuerrecht deshalb, weil jeder im Dorf, der ein Feuer benötigte, das über die Größe eines normalen Hausfeuers hinausging (Schmiede, Brauer, Bäcker), ein besonderes Feuerrecht benötigten, verbunden mit Brandschutzauflagen, siehe auch hier.

[Schneider 1954] schreibt: „Georg Bernhardt erhält das Feuerrecht (Schnapsbrennen)“. Wie oben zu sehen ist, war es das Recht zum Bierbrauen. Zum Herstellen von Branntwein brauchte man in Flörsheim kein Feuerrecht. Branntwein wurde nicht „großtechnisch“ hergestellt, sondern in kleinen Destillen auf dem heimischen Herdfeuer. In [Ciesielski/Mohr 2004] wurde aus dieser Notiz ein „Brennrecht“.
Dort ist auch zum „Engel“ zu lesen: „Das Haus wurde in den Jahren 1666/67 von Oberschultheiß Georg Bernhardt erbaut“.  Das kann nicht der Fall gewesen sein. Abgesehen davon, dass im Pestjahr 1666 Johann Paul Widderman Oberschultheiß in Flörsheim war, war zu diesem Zeitpunkt Christina Kester noch mit ihrem ersten Ehemann Johann Adam Hausman verheiratet; 1668 heiratete sie Kilian Bohrman, der in [Ciesielski/Mohr 2004] als Engelwirt überhaupt nicht vorkommt; Georg Bernhard spielte 1667 noch keine Rolle in Flörsheim.
Das korrekt wiedergegebene Heiratsjahr 1676 von Georg Bernhard und Christina Kester wird als „vermutlicher Zahlendreher“ kommentiert. Ein Zahlendreher im Kirchenbucheintrag zu dieser Heirat kann aufgrund der Organisation des Kirchenbuches nach Jahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Zahlendreher ist nicht im Kirchenbuch sondern in der Jahreszahl der Inschrift auf dem Eckbalken (rechts).
Die Inschrift sagt, dass Georg Bernhard und Christine Kester zu dem Zeitpunkt, als die Inschrift entstand, verheiratet waren (eheliche Hausfrau, die damals übliche Formulierung). Die Jahreszahl 1667 kann also nicht die Originaljahreszahl der Inschrift sein.
Wie man an der restaurierten Inschrift sehen kann, war die Originalschrift nur schwer und teilweise nicht mehr zu erkennen. Die falsche Jahreszahl ist bei der Restaurierung der Inschrift offenbar unter Bezug auf die Notiz von [Schneider 1952] entstanden, die den Zahlendreher enthält:
 „Es wird hier das Gasthaus ,Zum Engel‘ erwähnt, welches  der Oberschultheiß Georg Bernhardt im Jahre 1667 erbaut hat und heute noch gut erhalten in der Obermainstraße steht (eine Inschrift an einem Eckbalken). In dem Hause war noch 1894 die Wirtschaft ,Zum Engel‘ ---.“

Zwei Monate vor seinem Tod zahlte Georg Bernhard seine vier Stiefkinder aus, Catharina und Jacob (von Hausman) und Johannes und Ursula (von Bohrman), vermutlich, um klare Verhältnisse für seine leiblichen Kinder zu schaffen. Die beiden Hofreiten Nr. 97 und Nr. 89 zusammen mit dem Brauhaus hatten einen Wert von 2.000 fl, davon standen seinen drei leiblichen Kindern 963 fl zu, die Hausmanschen Erben erhieten 592 fl und die Bohrmanschen Erben 442 fl. Der entsprechende Gerichtsbucheintrag (GB 1674-1718 G) schließt mit den Worten: Haben oben gemelte sambtliche 4 Erben als Meine Lieben stieffKindter bey Einem Ersamben gericht mit gegebener Handt … ihrem stieffVatter Glück gewünscht.

Christina Kester starb am 12. Februar 1710, Georg Bernhard am 15. Mai des gleichen Jahres. Georg Bernhard und seine Frau stifteten 1700 zwei Wegkreuze. Georg Bernhard war von 1683 bis zu seinem Tod 1710 Oberschultheiß in Flörsheim. Nach Johannes Kester war Kilian Bohrman 1673 für ein Jahr Oberschultheiß, danach Johannes Stein bis 1683.

Die zu den in der Urkunde von 1709 genannten neuen Schildwirten gehörigen vier Schildwirtschaften stammen alle aus der Zeit nach 1700.

Das Gasthaus „Zum Hirsch“ hat sich aus der Hofreite Nr. 99 entwickelt (Plan A). Die gehörte 1656 dem Müller Philipp Breckheimer, der in den 1630er Jahren auch den Pförtnerdienst an der großen Mainpforte verrichtete. Nach seinem Tod 1657 erwarb der aus Wolfskehlen stammende Martin Albrecht  das Anwesen und nach den Tod seiner Witwe, 1670, Johannes Eckert. Johannes Eckert kam aus Weilbach und hatte sich um 1625 in Flörsheim niedergelassen. Er war ein Bruder von Gerhard Eckert, dem Stammvater der „Eckerte“ in Flörsheim.
Eine seiner Töchter, Anna Barbara, heiratete 1669 den Fassbinder und Bierbrauergesellen Velten Anschütz aus Franken. 1673 kaufte dieser die Hofreite Nr. 99 von seinem Schwiegervater. Ihr Sohn Oswald Anschütz (1675-1720)  wurde Fassbinder und Bierbrauer wie sein Vater und heiratete 1695 eine Frau aus Kastel. In der Urkunde von 1709 ist er einer der vier neuen Schildwirte. Wann Oswald Anschütz die Schildgerechtigkeit „Zum Hirsch“ erworben hat, ist nicht bekannt, es dürfte wenige Jahre vor 1709 gewesen sein. Nach Georg Bernhard war Oswald Anschütz von 1710 bis zu seinem Tod 1720 Oberschultheiß in Flörsheim.

Ab 1830 gab es in Flörsheim ein Gasthaus „Zum Karpfen“ auf dem Gelände Nr. 26 neben dem Pfarrhof. Dieses Gasthaus hatte bereits um 1700 einen Vorgänger gleichen Namens, das von einem der in der Urkunde von 1709 genannten Schildwirte geführt wurde, Caspar Bürgermeister.
Es war die östliche der beiden Hofreiten Nr. 4 (Plan A), deren Geschichte sich gut rekonstruieren lässt. Die in
[Ciesielski/Mohr 2004] angebotenen drei Möglichkeiten zur Lage des “Karpfen” treffen alle nicht zu.
1630 war der Besitzer der beiden Hofreiten Michael Berll. Er entstammte einer alteingesessenen Flörsheimer Familie, die bis in die Zeit vor 1500 zurückverfolgt werden kann.
Der Althenn Berll, der 1547 zusammen mit Peter Duchman den Zuschuss des Domkapitels zur Fertigstellung der Ortsmauer in Empfang nahm, war ein direkter Vorfahre von Michael Berll. Er hatte sich, wie einige andere Flörsheimer auch, um 1600 der lutherischen Lehre zugewandt, wurde allerdings „gegenreformiert“ und 1629 wiedergetauft (KB I). Er starb 1636.
Seine Tochter Margaretha, das einzige überlebende Kind aus drei Ehen, heiratete 1652 Hans Thomas der zusammen mit seiner Frau den Berll’schen Besitz inkl. der zwei Hofreiten Nr. 4 erbte. Die Herkunft von Hans Thomas ist unbekannt. Eine der Töchter, Margaretha Thomas, heiratete um 1674 Martin Brehm, dessen Vorfahren um 1600 aus Bommersheim (bei Oberursel) nach Flörsheim gekommen waren. Beide übernahmen die östliche Hofreite Nr. 4, die andere blieb im Besitz von Hans Thomas.
Brehms Tochter Margaretha Brehm heiratete 1698 den aus Ungarn stammenden Caspar Bürgermeister. Dieser erwarb 1706 die Schildgerechtigkeit „Zum Karpfen“. Caspar und Margaretha Bürgermeister kamen vor 1710 auf unbekannte Weise ums Leben, ihr Tod ist im Flörsheimer Kirchenbuch nicht verzeichnet. Vielleicht sind sie auf einer Reise nach Ungarn, der Heimat von Caspar Bürgermeister, umgekommen.

1710 kaufte Oswald Anschütz, der zu diesem Zeitpunkt schon Schildwirt des „Hirsch“ war, von den Vormündern des hinterbliebenen Kindes das Anwesen für 616 fl und verkauft es 1711 an den Schmied Mattheus Obermayer aus Kastel für 641 fl mit samt der Schildgerechtigkeit. Mattheus Obermayer verkaufte noch im gleichen Jahr das Anwesen an den Schreinermeister Jacob Ackerman, der die Inneneinrichtung des 1685er Pfarrhauses geschaffen hat. Bei diesem Verkauf wird die Schildgerechtigkeit nicht mehr erwähnt, aber das lebenslange Einsitzrecht von Martin Brehm wieder bestätigt.

Das Gasthaus „Zur Krone“ befand sich auf dem Gelände der westlichen Hofreite Nr. 69 (Plan A). Hier hatte Caspar Schugman 1665 „das Wirtzhaus“ als zu der Zeit einzige Heckewirtschaft betrieben.
1709 war Hans Caspar Hochheimer (1675-1720), von Beruf Bäcker, erster Schildwirt der “Krone”. 1730 ging das Cronenwürthshaus hälftig an seine Kinder Conrad (*1709) und Elisabeth (*1718) über. Die jährliche Gebühr für die Schildgerechtigkeit betrug 5 fl.

Das ehemalige Gasthaus „Zum Anker“                                   Aufnahme 2009
Oben: „Anker“ um 1750 mit kleiner Mainpforte, Ausschnitt von Bild II

Das ehemalige Gasthaus „Zum Engel“ Die Inschrift befindet sich am rechten Eckbalken im Obergeschoss, die Inschrift lautet sinngemäß: „Dieses Haus steht in Gottes Hand, Gott bewahre es vor Wasser und Brand, Georg Bernhard und seine eheliche Hausfrau Christina, Anno Domini 1667“.                                     Aufnahmen 2009

Das Gasthaus „Zum Hirsch“  Aufnahme 2009
Oben das Anwesen um 1750, erster Schildwirt war Oswald Anschütz.

Das ehemalige Gasthaus „Zum Karpfen“ Ecke Borngasse/Untere Kirchgasse Erster Schildwirt war Caspar Bürgermeister aus Ungarn  Aufnahme 2009
Unten: Das gleiche Haus in einer Zeichnung von Johann Weber 1938 (Sievers 2011)

Inschrift über dem Kellereingang des früheren Gasthauses “Zum Anker”: “Eb 1647”, enstanden in neuerer Zeit. Die Buchstaben Eb, wohl als Abkürzung für “Erbaut”, wären für das 17. Jhdt. in der dargestellten Form ein absolutes Novum  Aufnahme 2009

Die ältesten Gastwirtschaften