Versprechen des Verlobten Tages von Pfarrer Münch (rötlich hervorgehoben), siehe im Text links
Die letzte Bemerkung stammt von Gerhard Lamberti, der von 1727 bis 1773 Pfarrer in Flörsheim war. Sie lautet:
Summum Sacrum est gratiarum actorium de Sanctissima Trinitate. Evangelium legitur de decem viris leprosis ut in Dominica 13 post Pentecoste
(Als höchstes Sakrament wird das Dankfest zur Heiligen Dreifaltigkeit begangen. Das Evangelium von den zehn aussätzigen Männern wird gelesen wie am 13. Sonntag nach Pfingsten).

Im Jahr 1934 schuf Georg Habicht (1892-1940) das Spiel vom Verlobten Tag als ein “Weihespiel” mit einem Vorspiel und vier Akten. Georg Habicht stammte aus Graudenz a. d. Weichsel und wirkte in Flörsheim als Lehrer, Politiker und Künstler. Im Vorwort zu diesem Stück schreibt er:

“Nicht hohe tragische Dichtung mit streng dramatischer Konfliktlösung war aus dem vorhandenen sehr dürftigen Quellenstoff zu formen, sondern nur ein volkstümliches, historisches Schauspiel, ein Spiegel der Pestzeit von 1666, ein Zeitgemälde. Von vornherein abgestellt auf die Aufführbarkeit durch Laien, soll das Stück ein Festspiel sein für eine in Tradition und Dankbarkeit gebundene Gemeinde und Gemeinschaft, zu Lob und Ehre Gottes, zur Erbauung der Zuhörer und zur Verherrlichung des Verlobten Tages”.

Das Stück spielt im Flörsheim der zweiten Hälfte des Jahres 1666, als die Pest etwa 150 Todesopfer unter den Flörsheimern forderte. Es charakterisiert in eindrucksvollen Szenen und Dialogen das (nicht) alltägliche Leben der Flörsheimer in dieser schwierigen Zeit verbunden mit den sich daraus ergebenden Konflikten einerseits, aber auch den starken Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung der damaligen Einwohnerschaft, nachdem die ursprüngliche Skepsis der Bürger gegen alle Maßnahmen der Obrigkeit, die Pest einzudämmen, der Einsicht in deren Notwendigkeit gewichen war.

Im Mittelpunkt der handelnden Personen steht der Pfarrer Laurentius Münch, der in dieser Zeit Großes geleistet hat. Dargestellt wird insbesondere auch ein anfänglicher Konflikt zwischen dem Pfarrer und dem Schultheißen Peter Hart, die beide sehr unterschiedliche Auffassungen haben, wie in einer solchen Notsituation zu handeln sei, bis hin zur Klage des Schultheißen gegen den Pfarrer wegen Inkompetenz. Dabei ist dem Pfarrer die Rolle des mit beiden Beinen auf dem Boden stehenden Realisten zugedacht, während der Schultheiß auf kirchliche Rituale und Prozessionen setzt.  Ein solcher Konflikt ist allerdings nicht überliefert.
Der historisch verbürgte heftige Konflikt zwischen dem Schulmeister Philipp Eberwein, der in dem Stück als Person nicht vorkommt, und dem Pfarrer im Oktober 1666 wird, wohl aus dramaturgischen Gründen, in einen Konflikt zwischen dem Schultheißen und dem Pfarrer transponiert.
Das Spiel vom Verlobten Tag beschreibt die Verhältnisse in Flörsheim 1666 weitgehend historisch korrekt, sicher auch durch die Beratung von Ph. Schneider. Als erste Pesttote werden richtigerweise die vier Kinder des Schneiders Hans Peter Schuhmacher genannt, dessen Haus im dritten Viertel an der Unterpforte gelegen haben soll. Heute wissen wir, es war der Hof Nr. 35 in der Nähe der Unterpforte, siehe Plan A.
Die örtliche Umgebung der Akte (an der großen Mainpforte, die große Ratsstube im Rathaus, der Hof des Pfarrhauses) wird weitgehend realistisch beschrieben, und ein großer Teil der handelnden Personen, insbesondere die Amtsträger des Mainzer Domkapitels und die Flörsheimer Amtsträger wie Schultheiß Peter Hart und Gerichtschreiber Johannes Neumann sind historisch belegt.
Wie in der Besetzung des Stückes waren 1666 Johann Paul Widdermann Oberschultheiß; Sebastian Eberwein, Caspar Mohr und Philipp Ruppert waren 1666 Gerichtsschöffen; Caspar Schugmann und Martin Bohr(n) waren Kirchenmeister und Christian Löw war einer der Schröter.
Die erwähnte Gemeindekegelbahn gab es in der Tat. Die Klage des Liebfrauenstifts wegen ausbleibendem Zehnten hat eine historische Grundlage, ebenso der vom Domkapitel wegen der Pest stark eingeschränkte Zugang zu Mainz und zu den Flecken des Erzstiftes wie auch die Bezüge zum noch nicht lange zurück liegenden 30-jährigen Krieg und die Feldzüge des französischen Marschalls Turenne in Holland in dieser Zeit.

Mit der heutigen historischen Kenntnis der Verhältnisse im Flörsheim in der Mitte des 17. Jhdts. kann man Folgendes anmerken: Es gab 1666 keine rechtmäßigen Berufsfischer; Flörsheim hatte keine Fischereirechte auf dem Main, siehe hier. Gastwirtschaften mit Schild wie “Engel”, “Stern” oder “Löwe” gab es noch nicht, die erste Schildwirtschaft Flörsheims wurde 1670 eröffnet, siehe hier. Bezeichnungen für Gassen (erwähnt werden Fischergasse, Schustergasse und Walbergasse) kamen erst später auf. Die ersten Gassennamen in Flörsheim waren Kirchgasse (1682) und Borngasse (1684).

Das Ziel von Georg Habicht war, ein Festspiel zu schaffen, das, wie er selbst sinngemäß schreibt, ein Zeitgemälde zur Erbauung der Zuschauer und der Würdigung des Verlobten Tages sein soll. Dieses Ziel hat er sicher erreicht. Man kann das Werk als Flörsheimer Kulturgut bezeichnen. 
Das Spiel vom Verlobten Tag wurde zum ersten Mal 1934 aufgeführt. Georg Habicht hatte die Spielleitung und zeichnete für die Bühnenbilder verantwortlich. Textbücher des Stückes und ein Flyer für diese Aufführung sind erhalten (rechts).

Zur 300. Wiederkehr des Verlobten Tages 1966 wurde das Spiel wieder aufgeführt. Bei den Vorbereitungen hierzu gab es Schwierigkeiten, die notwendige Anzahl von Laienschauspielern und Helfern zusammen zu bringen. Deshalb kürzte der Sohn von Georg Habicht, Hubert Habicht, das Stück auf Bitten des damals für die Aufführung des Spiel verantwortlichen Stadtrates Gerhard Thomas, so dass die gekürzte Fassung mit 25 Schauspielern und etwa 10 Helfern auskam, und das Spiel am 16., 18. und 20. November 1966 mit großem Erfolg aufgeführt werden konnte; Bilder dieser Aufführungen unten.

2021 jährte sich der Flörsheimer Verlobte Tag zum 355. Mal. Er hat seinen Ursprung in einem Versprechen der Flörsheimer Gemeinde vom 28. Juli 1666, zu Ehren der Heiligen Sebastian und Rochus alljährlich einen Feiertag mit einer Prozession zu begehen, um durch deren Fürbitten ein Ende der Pestepidemie, die seit Juni 1666 in Flörsheim grassierte, herbeizuführen.

Seit 1666 wurde der Verlobte Tag in Flörsheim am 28. Juli mit einer Prozession und Feierlichkeiten begangen (außer im ersten Jahr). Unter der protestantischen Nassauischen Herrschaft (1803-1866) wurden die meisten katholischen Feiertage und Prozessionen verboten, so auch der Verlobte Tag.
Nach dem Ende der Nassauischen Herrschaft legte man den Verlobten Tag  auf den letzten Montag im August. Das Herzogtum Nassau wurde Ende August 1866 aufgelöst und in das Königreich Preußen integriert. Vielleicht waren nach diesem Neubeginn auch rein praktische Gründe für die Verlegung ausschlaggebend (nach der Getreideernte).
Im Dritten Reich war der Verlobte Tag nicht verboten, man versuchte aber, ihn auf einen Sonntag zu verlegen (kein Arbeitstag). Seit 1945 wird der Verlobte Tag wieder am letzten Montag im August begangen.
Bilder des Flörsheimer Fotografen Paul Flesch von Prozessionen am Verlobten Tag kann man hier finden.

Das obengenannte Versprechen wurde vom damaligen Pfarrer Johann Laurentius Münch formuliert. Laurentius Münch war Kanonikus (Stiftsherr) des in Flörsheim zehntberechtigten Liebfrauenstifts in Mainz. Die Flörsheimer Pfarrei und Kirche waren seit 1184 Bestandteil dieses Stiftes, das seit dieser Zeit die Flörsheimer Pfarrer stellte. Laurentius Münch war von 1665 bis 1674 Pfarrer in Flörsheim.
Der Text des Versprechens lautet:
Anno 1666, den 28. Juli, wurde von der Gemeinde dieses Fleckens anlässlich der schlimmer werdenden Pest ein gewidmeter Tag zu Ehren der Heiligen Sebastian und Rochus versprochen. Dieser Tag soll immer und für alle Zeiten heilig und festlich gefeiert werden. Eine Prozession wie an Fronleichnam soll stattfinden. Wunschgemäß wird die Gemeinde alljährlich ihre Verbundenheit mit der Kirche mit einer brennenden Kerze ausdrücken. 
Anno 1666 Vigesima octava July a Communitate huius Castelli dies devota promissa ob ingravescentem pestem in honorem Sti Sebastiani et Rochi quatenus haec dies semper totiusque durantis temporis...tamquam sanctus festivus celebraturus processionem uti festo Corporis christi habemus Cum incenso Cerio quem communitas pro libidu annuatim Ecclesiae Communicabit.

Dieser Text  von Pfarrer Münch von 1666 ist im hinteren Bereich des ersten Kirchenbuches nach dem Ende der rudimentären Taufeintragungen von 1713 niedergeschrieben, siehe rechts.
Direkt danach auf der gleichen Seite folgt der nicht datierte Bericht von Pfarrer Lamberti  (Pfarrer in Flörsheim von 1727 bis 1773) über Geschehnisse während der Pestzeit in Flörsheim, die er aus Erzählungen und Überlieferungen aufgeschrieben hat.

Eine aktuelle Übersetzung dieses Berichtes kann man hier finden, zusammen mit Kommentaren auch zu den beiden bisher existierenden Übersetzungen von [Gander 1898] und [Wagner 1984]

Außer dem Bericht von Pfarrer Lamberti im Kirchenbuch, der irgendwann nach 1727 aufgeschrieben wurde, und natürlich den Toten in der Sterbeliste von 1666 und dem Versprechen, gibt es nur einen einzigen Hinweis auf die Pest:
Conrad Wilhelm Seel: so in Anno 1666 ahn der Pestilietzischen Seuchte gestorben, GB 1675-1690 VN,1681.

In den beiden Gerichtsbüchern, die das Jahr 1666 beinhalten, GB 1645-1674 G und GB 1665-1673 VNS, wird die Pest nicht erwähnt !

In keinem der Gerichtsbücher des 17. und 18. Jhdts. gibt es einen Hinweis auf den Verlobten Tag, was in dem Fall aber nicht erstaunlich ist.  Es gab am Verlobten Tag, anders als am Kerbesonntag, sicher keine Ausschreitungen, die gerichtskundig geworden wären. 
Verwunderlich ist allerdings zunächst, das er auch nicht in den Kirchenrechnungen erscheint, die von 1698 bis 1730 erhalten sind, wo andererseits die Ausgaben für Prozessionen und Feierlichkeiten für die Kreuzwoche und für Fronleichnam aufgeführt sind.
Die Erklärung findet sich durch Inspektion der Bürgermeisterrechnungen  von 1768 bis 1799:
Der Verlobte Tag galt offenbar in erster Linie als Feiertag der Zivilgemeinde, was der letzte Satz des Versprechens auch  nahelegt. Alle Ausgaben in Verbindung mit dem Verlobten Tag wurden jedes Jahr vom Flörsheimer Gericht bestritten.

Im genannten Zeitraum: 20 fl für die “Verlobte Kerze” (die Hälfte davon aus Spenden), 15 fl für den Pfarrer zur Verköstigung der geistlichen Gäste, 9 fl für Wein für die Gerichtspersonen und die Gemeindevorsteher als Himmelträger, 5 fl für Chorsänger und Musikanten, 3 fl für die teutschen Sänger, 1 fl für  die Kreuz- und Fahnenträger, 5 fl für Schießpulver für die 9 Flinten- und den Stückschützen (Kanone) und deren Wein, Kosten für das Prozessionskreuz und dessen Schmuck mit Weiden und für von den Frauen gefertigte Blumenkränze und, nicht zu vergessen, den “Kommunikantenwein” für 9 fl.
In vielen Jahren hat das Gericht auch zur Bestreitung der Kosten von Kreuzwoche und Fronleichnam ausgeholfen.
1797 wurde der Himmel von österreichischen K.K.- Offizieren getragen.

Die Pestepidemie 1666 in unserer Gegend hatte ihren Ursprung in der Türkei und Algerien, gelangte über Handelsschiffe nach Amsterdam und von da rheinaufwärts nach Köln. Im Oktober 1665 starben dort 40-50 Menschen am Tag. Mainz beschloss im November 1665 Waren und Personen aus Köln den Zugang zur Stadt zu verwehren, was aber nicht verhindern konnte, dass die Pest ab Juni 1666 in der Stadt Mainz und deren Umland grassierte, so auch in Flörsheim ab der gleichen Zeit. Wie in Flörsheim endete die Pest in Mainz im Januar 1667. In Mainz waren 2300 Menschen gestorben, etwa ein Drittel der Bevölkerung.  Die Bevölkerungsverluste aufgrund der Pest wurden allerdings in kurzer Zeit durch Zuwanderung wieder ausgeglichen, siehe www.regionalgeschichte.net.

Für Flörsheim lässt sich die Zahl der Pesttoten ermitteln. Zwischen dem 16. Juni 1666 (incepit pestis) und dem 27.Januar 1667 (cessavit pestis) sind 166 Tote im Kirchenbuch verzeichnet, wobei der Pfarrer, Laurentius Münch, nicht zwischen Pesttoten und Toten, die eines “natürlichen” Todes gestorben sind, unterschieden hat. 
Von Beginn des Jahres 1666 bis zum Beginn der Pest sind 9 Sterbefälle aufgeführt. Geht man vernünftigerweise davon aus, dass von Juni 1666 bis Ende Januar 1667 etwa 10 Personen eines natürlichen Todes (nicht an der Pest) gestorben sind, sind im Kirchenbuch 156 Pesttote verzeichnet. Dazu kommen 3 Pesttote, die in einem Bruderschaftsbuch (Bruderschaft der Heiligen Jungfrau Maria vom Berg Carmelsiehe hier), genannt werden, die aber nicht im Kirchenbuch stehen, also insgesamt 159 Pesttote. 7 der Pesttoten waren Nichtflörsheimer/Auswärtige (peregrini), so dass 152 Flörsheimer Einwohner an der Pest gestorben sind.

Lamberti schreibt in seinem Bericht, dass im Kirchenbuch etwa 160 Verstorbene dieser Zeit aufgeführt sind, ältere Leute aber von 250 Toten erzählen. Dass ein so gewissenhafter Pfarrer wie Laurentius Münch etwa 100 Pesttote (40 %) nicht im Kirchenbuch eingetragen hat, kann man sicher ausschließen (In Mainz war jeder Pfarrer verpflichtet, täglich die Zahl der Pesttoten und Überlebenden in jedem Haus seiner Pfarrei festzuhalten).
Bei der Zahl 250 handelt sich offensichtlich um eine, vielleicht verständliche Übertreibung in Erzählungen  über diese schreckliche Zeit, die allerdings zu Lamberti´s Zeiten mindestens 60 Jahre zurücklag. Lamberti sagt selbst, dass die noch Lebenden nur wenig über das Ereignis aussagen können.
250 Pesttote waren für bisherige Lokalhistoriker das Maß der Dinge. So findet man noch 2021 auf der Wikipedia-Seite “Flörsheim/Veranstaltungen/Verlobter Tag” die Angabe “weit über 200”, erwartungsgemäß ohne Begründung.

In Flörsheim ist ab etwa 1660 eine starke Zuwanderung zu verzeichnen, die das gesamte Jahrzehnt anhielt, wodurch, wie in Mainz,  die Bevölkerungsverluste in kurzer Zeit mehr als ausgeglichen wurden, siehe hier. Der effektive Bevölkerungsrückgang durch die Pest betrug daher “nur” etwa 100 Personen, wovon über 80 % Kinder und alte Leute waren, siehe unter Bevölkerungsentwicklung. Das ist der Grund, warum im Pestjahr 1666 kein signifikanter Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten (gemessen an Kauf und Verkauf von Häusern und Grundstücken, Wirtschaftsindex, siehe hier) festzustellen ist.

Die Verantwortlichen und Ärzte erkannten in der Pest eine ansteckende, unheilbare Krankheit, gingen aber davon aus, dass sie durch üble Gerüche und “unreine Luft” verbreitet würde. Verbreitete Gegenmaßnahmen waren das Räuchern der Wohnungen mit Lavendel, Myrrhe etc. und Waschen und Besprühen mit Essigwasser. Heute wissen wir, dass von den verordneten Maßnahmen einzig Hygiene und Quarantäne halbwegs wirksam sein konnten.

Im Laufe der Geschichte war die Menschheit immer wieder von der Pest (von lat. pestis, Seuche) betroffen, wobei in Europa  insbesondere die großen Pestwellen der spätantiken Justinianischen Pest und die verheerende von 1347 bis 1351 ihren Niederschlag in der Geschichtsschreibung gefunden haben.

Die Pest ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Yersinia pestis übertragen wird. Heute gilt als sicher, dass alle Pestepidemien der Geschichte durch dieses Bakterium übertragen wurden. Zur Übertragung benötigt das Bakterium einen Zwischenwirt. Das ist in der Regel zunächst der Rattenfloh, der durch Biss die Pestbakterien in die menschliche Blutbahn bringt.  Danach trägt der Menschenfloh, der direkte Kontakt mit Infizierten sowie eine Tröpfcheninfektion über die Atemwege (Lungenpest) zur weiteren Ausbreitung bei. Die Infektionskette ist: Ratte-Rattenfloh-Mensch-Mensch-Menschenfloh-Mensch.
Die Bakterien verteilen sich über die Blutbahn im gesamten Körper; ab einer bestimmten Bakteriendichte ist das Immunsystem überfordert, Lymphknoten und Lymphgefäße entzünden sich und bilden bis zu 10 cm große Beulen (Beulenpest), die aufgrund innerer Blutungen blau-schwarz gefärbt sind, eitrig nach innen zerfallen und auch zu großflächigen Blutungen führen (schwarzer Tod).
Krankheitssymptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Bewußtseinsstörungen. Die direkte Todesursache ist ist ein septischer Schock (Sepsis, Blutvergiftung). Die blutvergiftende Wirkung entsteht durch Toxine, die beim Absterben der Bakterien in die Blutbahn abgegeben werden. Eine Pestsepsis verläuft ohne Behandlung fast immer tödlich, in der Regel spätestens nach 36 Stunden. 

Aufnahmen: Günter Hess, Flörsheim, Sammlung Bernhard Thomas

Das “Pestkreuz” gestiftet 1712 von Georg Adam Sesler und seiner Frau.

Die Inschrift Lautet:
Zur größeren Ehre Gottes und Danksagung der also gnädigsten Erlösung von der Pest, so in Anno 1666 grassieret, hat dieses Bild lassen aufrichten Georg Adam Sesler und Maria Margaretha, seine Hausfrau, Anno 1712

Das Kreuz stand ursprünglich an der Ortsmauer am westlichen Ende der Hauptstraße. Beim Abriss der Ortsmauer in diesem Bereich und der Weiterführung der Hauptstraße zum Neuwingertsweg um 1840 wurde das Kreuz an die Wand des Eckhauses Untermainstr.- Hauptstr. versetzt.

Aufnahme 2009

“Rettung” des Pestkreuzes beim Neubau des Eckhauses um 1970
 Originale H. Sievers

Textbuch des Stückes von 1934     Sammlung Bernhard Thomas

Spiel Habicht_4_web

Flyer zum Spiel vom Verlobten Tag 1934     Sammlung Bernhard Thomas 

Neapel während der Pest 1656 (Largo Mercatello a Napoli durante la peste 1656)
Domenico Gargiulo 1656                                     Museo Nazionale di San Martino, Neapel

Prozession am Verlobten Tag 1930                                                  Aufnahme Paul Flesch

Die Pest in Flörsheim 1666, Verlobter Tag