Nun passt aber “Hermann Jacob Firnhaber” nicht zur Inschrift über dem Kellereingang; ein späterer Besitzer kommt für die alte Inschrift nicht in Frage. Eine Inspektion der Besitzverhältnisse in Flörsheim 1656 (Stockbuch) brachte die Lösung:
Die 3 Hofreiten Nr. 94 waren 1656 im Besitz der Witwe von Hans Peter Wolpert, Johann Peter WoLpert. Die Inschrift über dem Kellereingang trägt seine Initialen (bei Einzelbuchstaben ist im 17. Jhdt, I = J); das L aus der Mitte des Nachnamens wurde aus Symmetriegründen übernommen, damit links und rechts des Wappens die gleiche Anzahl Buchstaben steht (Abb. rechts).

Da wir einiges aus dem Leben von Hans Peter Wolpert und seiner zweiten Frau Maria wissen, lässt sich die Entstehungszeit des Kellers bestimmen.
Hans Peter Wolpert wurde um 1575 geboren, er stammte nicht aus Flörsheim. Er war Sekretär in Mainz und erscheint in einem Zinsregister von 1615 als Hans Peter Secretarius. Er heiratete am 26. Nov. 1601 in erster Ehe die flerschemer hausdochter (Magd) Margaretha Jerkel in Lohr/Main, die um 1605 gestorben sein muss; die Ehe blieb kinderlos.
Seine zweite Frau Maria, in den Gerichtsbüchern die Wolpertin oder die secretarien, lag 1653 im Streit mit dem Flörsheimer Gericht, weil sie sich weigerte einen Feldschützen zu stellen oder zu bezahlen (HHStAW 105/492). In diesem, in Mainz unterschriebenen Dokument, erklärt sie, dass sie 70 Jahre alt und seit 23 Jahren Witwe sei. D. h. sie ist 1583 geboren und ihr Mann, Hans Peter Wolpert, ist 1630 gestorben.
1656 gehören zu ihrem Besitz als Witwe  neben den drei Hofreiten Nr. 94 138 Morgen Äcker und Weingärten (der zweitgrößte Grundbesitz 1656), wozu auch eine halbe Hube “Spahne Gut” gehört, die sie 1657 verkauft (der große Grundbesitz der “Spahne” wird bereits 1561 erwähnt)
D. h. sie war eine Spahn-Erbin, mit ziemlicher Sicherheit eine Tochter von Johann Conrad Spahn, der von 1629 bis 1638 als Flörsheimer Oberschultheiß aktenkundig ist.
Der große Wolpert´sche Besitz war der Erbteil von Maria Wolpertin, geb. Spahn. Hans Peter Wolpert selbst hat in Flörsheim weder Land noch Hofreiten  erworben. Es sind keine Geschwister von Maria Spahn bekannt. Der gesamte Wolpert´sche Besitz war demnach ein großer Teil des  Spahn´sche Besitzes (die zweite Frau von Johann Conrad Spahn hat 1656 noch gelebt), damit auch ein wesentlicher Teil der drei Hofreiten Nr. 94, deren Vorgängerbauten zu dem bereits 1561 erwähnten Spahn´schen Besitz gehört haben.
Das Spahn´sche Wohnhaus (Haus eines Oberschultheißen) auf diesem Spahn´schen Gelände befand sich mit Sicherheit an der Obergasse in der Spahn´schen Hofreite (Nr. 94 in Plan A) und war offenbar der Vorgängerbau des späteren Fernhaber´schen Hauptgebäudes. 
Die Heirat zwischen Hans Peter Wolpert und Maria Spahn dürfte um 1605 gewesen sein. Maria Spahn, 1583 geboren, war vorher nicht verheiratet. Das durchschnittliche Heiratsalter der Frauen dieser Zeit war 22 Jahre.
Hans Peter Wolpert war zu diesem Zeitpunkt etwa 30 Jahre alt und ausgestattet mit einem von seiner Frau stammenden ansehnlichen Vermögen. Er konnte aufgrund der geltenden Heiratsregularien (siehe hier)  nicht mit seiner Frau in das Spahn´sche Wohnhaus ziehen; Johann Conrad Spahn und seine erste oder zweite Frau haben zu diesem Zeitpunkt noch gelebt. 
Hans Peter Wolpert begann offenbar zum Zeitpunkt  seiner geplanten zweiten Hochzeit mit dem Bau eines neuen Wohnhauses mit einem Keller, dessen Eingangsbogen seine Initialen trägt. Der Grundeinteilung einer Hofreite dieser Zeit folgend, befanden sich an der Stelle des Wolpert´schen Neubaus vorher die Stallungen der Spahn´schen Hofreite. Stallungen waren nicht unterkellert, der Wolpert´sche Keller hatte also keinen Vorläuferkeller.
Sie dazu auch Teilung von Hofreiten.

Der Keller lässt sich daher mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Zeit um 1605 datieren. Er ist damit die älteste identifizierbare und erhaltene zivile bauliche Struktur in Flörsheim, entstanden vor dem 30-jährigen Krieg. Die Bilder unten zeigen Aufnahmen dieses Kellers im Zustand von 2009.

Eine der beiden Töchter von Hans Peter Wolpert und Maria Spahn war Eva Pfannkuchin. Sie war eine geborene Wolpert! Hier schließt sich der Kreis zum Pfannkuchischen Haus, das sich als der Anbau zum Wolpert´schen Wohnhaus herausstellt.

Frankfurter Hof, das Gebäude im Vordergrund war das Wohnhaus von Johann Peter Wolpert                                                                                 Aufnahme 2009

Inschrift über dem Kellereingang des Nebengebädes, die Buchstaben stehen für     J(I)ohann Peter WoLpert                      Aufnahme 2009

Eingang zum Keller unter dem Nebengebäude des Franfurter Hofes, Wolpert´scher Keller, erbaut um 1605     Aufnahme 2009

Kellerabgang mit Wandnische       Aufnahme 2009

Nordwestliche Kellerwand mit einer in späterer Zeit entstandenen und wieder  zugemauerten Öffnung                                                                  Aufnahme 2009

Sandsteinartefakte im Wolpert´schen Keller  Aufnahmen 2009

Bis vor kurzem entzog sich die Inschrift IP - WL über dem Kellereingang des Nebengebäudes des Frankfurter Hofes (rechts) jeder Interpretation. Wir sind immer davon ausgegangen, dass eine Analyse der Gerichtsbucheinträge des 18. Jhdts. die Lösung bringen würde. Es stellte sich heraus, dass das gesamte Anwesen, die drei Hofreiten Nr. 94 in Plan A, 1724 von Hermann Jacob Firnhaber gekauft wurde, siehe hier.

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Nebengebäude des Frankfurter Hofes mit dem Eingang zum “Wolpert´schen Keller”                    Aufnahme 2015

Kellerfenster zur Rathausgasse 
Aufnahme 2009

Der Wolpert´sche Keller