Nach [Schüler 1886] hat schon 1517 in Flörsheim ein Schulhäuslein existiert, allerdings ohne Angabe der Quelle. Er schreibt: „--- dass 1517 die Frühmesserpfleger auf einem Gange zum Haus beim Schulhäuslein am Friedhofe erwähnt wurden“. Die Quelle, auf die sich Schüler bezieht, konnte ausfindig gemacht werden, es ist die Urkunde HHStAW 63/12 von 1731.

Frühmesser waren Priester, die die erste Messe am Tag gelesen haben, daher der Name. Sie wurden bezahlt aus den Einkünften des Frühaltarguts, etwa 23 Morgen Land, das 1708 vom Liebfrauenstift eingezogen wurde, zu Unrecht nach Meinung der Flörsheimer. In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Liebfrauenstift und dem Flörsheimer Gericht versucht das Gericht zu beweisen, dass das Frühaltargut von alters her den Flörsheimern gehört hat. In diesem Zusammenhang stellt  der Flörsheimer Schultheiß Adam Wilhelm Hochheimer als Vertreter des Gerichts 1731 eine Liste von Beweisen hierfür zusammen.

Er schreibt in HHStAW 63/12 (rechts oben): Item die frühmesserpfleger haben einen gang gangen in hauß und hof oben an dem schulhäußlein ist gewest leicher michels unter der Überschrift „Extract aus einem auf dem Rathaus befindlichen Protocoll von 1517“.
Dieses Protokoll ist GB 1447-1613 G/N, und der entsprechende Eintrag von 1517 dort lautet:  die frimiß pleger hain ein gang gangen in huß und hof oben an dem schultheyßen ist gewest leicher michelß (rechts mitte).

Aus an dem schultheyßen hat Adam Wilhelm Hochheimer “an dem schulhäußlein” gelesen.

In diesem Gerichtsbucheintrag von 1517 werden vom Schreiber die damals üblichen Abkürzungen benutzt: Der Abstrich am Ende des Wortes „gangen“ steht für ein ausgelassenes -en, und der Querstrich am Ende des Wortes schultheyßen steht für ein ausgelassenes -n. Das Wort „schultheyßen“ in starker Vergrößerung rechts. Nach dem „l“ folgt eindeutig ein „t“, und die Endung des Wortes ist „en“. Die in dieses Wort ragenden senkrechten dicken Striche stammen von dem Wort „frimiß“ aus der Zeile darüber.
Der Gerichtschreiber schreibt im gleichen Eintrag „Haus“ noch in der nichtdiphtongierten Form „huß“ (siehe auch  hier). Ein „häußlein“ wäre für ihn unmöglich gewesen. Für ein kleines Haus hätte er „hußgen“ geschrieben. Eine Interpretation von schultheyßen als „schulhäußchen“ ist nicht möglich.

Ein Schreiber aus neuer Zeit hat am Ende des Gerichtsbucheintrages von 1517 in blasser Schrift das Wort -Schultheisse- notiert (rechts mitte). Wahrscheinlich war ihm der Lesefehler von Adam Wilhelm Hochheimer aufgefallen; er hat von seinem Wissen aber keinen weiteren Gebrauch gemacht. Viele Flörsheimer Lokalhistoriker haben sich ungeprüft auf den Text von Schüler gestützt. So ist ein Flörsheimer Schulhaus von 1517 entstanden.

Zum Text  von [Schüler 1886] ist Folgendes zu bemerken: Die Formulierung “einen Gang gegangen” wird in GB 1447-1613 GN durchgängig benutzt und steht für ein gerichtlich beglaubigtes in Besitz nehmen, siehe hier. Die Frühmesser sind 1517 nicht irgendwo hin gegangen, sondern haben das Haus von Michael Leicher erworben, das oberhalb des Hauses des Schultheißen lag. Leider wissen wir nicht, wo 1517 das Haus des Schultheißen stand. Der Friedhof wird weder im Gerichtsbucheintrag von 1517 noch in der  Urkunde von 1731 erwähnt.

Als Schullehrer/Schulmeister (Ludimagister) werden genannt: 1585 Adam Rospach, 1623 Johannes German, 1648-1664 Johannes Hoffmann , 1666-1669 Nicolaus Schierstein. Ein Schulhaus gab es 1656 als eigenständiges Gebäude noch nicht. Das “Schulhaus” war das Haus des Gerichtschreibers und Schulmeisters Johannes Hoffmann auf dem Kirchhof (Nr. 74 in Plan A). Es ist genau die Stelle, wo 1774 die alte Kirchschule gebaut wurde.

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Alte Kirchschule auf dem Kirchhof, erbaut 1774, Aufnahme 2009

Das Wort schultheißen , Vergrößerung aus dem Text darüber

Eintrag aus dem Jahr 1517 in GB 1447-1613 GN

Auszug des Schreibens des Flörsheimer Schultheißen Adam Wilhelm Hochheimer 1731    HHStAW 63/12

Das "Schulhäuslein" von 1517