Gott segne alle sändt
die Kirch undt Regiment
der HaußStandt sey im Segen
auff allen seinen Wegen

Flörsheimb Marck Protocoll

Nach demahlen bey Seiner Churfürstlichen gnadten in Maintz, Unserem gnädtigten Churfürsten und Herrn mit gnädtigem Consens Eines Hochwürdtigen Maintzischen DhombCapituls Unßerer gnädtigen Hochgepitenden Herschafft die gnadt und die gemeindt flörsheimb aus bewegenden uhrsachen umb gnädtigste Conferirung Zweyer Jahrß Marcken in undterthänigstem gehorsamb gebotten  Undt dann Höchstgedachter Ihrer Churfürstlichen gnadten deroselben die gnadt Erwießen undt in dero Underthänigsten bitten gnädtigst deferiren, auch sothane gnädtigste Concehsion Ein ordentliches Patent außferdigen laßen, So ist Zu Maintzischer und künfftiger nachricht daßelbe dießem Protocollo Eingeschrieben wordten folgenden EinHalts

Dießem nach seindt Anno 1712 den Ersten Montag im Augusti, So dann 1713. Jahres Mittwochen nach ostern dieße Zwey Märck gehalten, Undt Von Schultheißen  gerichten Undt gemeinen Vorrgänger auß flörsheimb midt fliegender fahn, trohmen und pfeiffen in begleidung deß bewehrten außSchusses auff den Von flörsheimb darZu Verordtneten Marckplatz, Zue Marck Hüthen in gutter ordtnung  auffgeführt folgentlich Von Verschiedenen Krämern und Kauffleuthen Christen und Judten besucht auch mit Ziemlicher ahnZahl pfärten Versehen, und Viehe betrieben, welche alle sowohl ahn dero Churfürstl. Maintzischen, alß DhombCapittulischen  Zöllen, auch auff denen Zweyen Märcken frey gehalten worden

Von denen VieheHandtleren hatt sich bey der MarckHüthen Hanß Peter groß von wießen in dem Cölischen angeben mit Vermelten, daß Er der Erste seye, welcher dießen Newen angehenden Marck mit 38 stück Viehe betrieben
Kauffman Von Kleinwalstatt hat 24 stück kaufft Von obgemelten wießen
Johannes Jung Von Hasßloch hat aufgetrieben 1 Ründt, Meyer von Edtellem hat es Kaufft
Abraham Könistein hat auffgetrieben, und Zugleich Verkaufft ahn benedich Judten von ollesheimb 2 ochsen für frisch und gesund und Kauffmans gutt
Conrad geill von Maintz ist auffgetrieben mit 46 stück Schwein
Salomon Judt Von Nittereschbach hat auffgetrieben 7 Ochßen
Caspar Kissell Von Maintz hat auffgetrieben 20 stück Schwein
Peter faß von werstorff hat auffgetrieben Schwein 20 stück
Hanß wolff Merckeller auß Maintz hat auffgetrieben 10 Schwein
Christian Ehrstein hat auffgtrieben 20 stück Ründter
Johanneß gerodt von Haaselbach hat auffgetrieben stück Ründter 57
Salomon von Nittereschbach hat auff den Ersten Marck gebracht 7 Ochßen, und gleich darauff  4 VerKaufft, und auch ahn wiedter Kaufft 4 Kühe
Johanne
ß Schmit von bremtall VerKaufft ahn abraham Trautt Zu wicker Ein Kuh für 8 fl frisch und gesund wie daß Marckrecht weist
Wolff  Hoffheimb hat ahn Hanß Peter balthasar verKaufft Ein Kuh für 10 1/2 RT und Pleibt Kauffer Schuldig 2 1/2 RT und Ein Halb Malter gersten
Von waltiern Ein Viehetreiber hat auffgetrieben 28 stück Schwein
Mooße alhir in flörsheimb trieb auff 6 Ründter
Judten von weilbach hat 4 Kühe auffgetrieben
Lösser von dietenbergen trieb auff 3 Ründter
Abraham von Königstein trieb auff 4 Ochßen

Anno 1715 den 13ten Aug.
Demnach die Vier Vortellmeister von der Undteren halben gemeindt bey gnädtiger Herschafft Undterthänigst ahngefragt der .. Jahr Märck Zu alterniren und sollen so wohl ahm Undteren alß oberen Thor Zu halten, Ein solches auch von Ihro hochwürdtigen gnadten freyherrn Von Kösselstatt der Zeit Dhombdechant placitirt wordten alß haben sich oberschultheiß auch Undterschultheiß gerichten und gemeine Vorgänger daherin Verglichen und Vereinbart, daß künfftig die Jahr Märck alternirent und sowohl vor dem Undteren als oberen thor wie es sich der ... Jedter Zeit Schücken würdt gehalten werdten, sollen Zu ein Endt dann Zu Erst kommenter Marck Vor dem Undteren thor Zu halten und dießes Zur Zukünfftigen nachricht dem Marckprotocol Eingeschrieben werdten, darZu dann wegen Haltung des Marcks ahm Undtern thor das bergfelt, ahm oberen thor das brückenfelt Eröffnet wordten ist

Schumacher haben sich ahn der Marckhüdten auff die Ersten Marck ahngemelt da frylychest  (Es folgen die Namen)
Sattler haben sich ahngemelt ahn der Herrn Hüdten  (Es folgen die Namen)

So ... gehabt auff den 2 Ersten flörsheimber Märcken

Marktkosten 1792  (x: Kreuzer, 1 fl = 60 x)
dem H. Amtschultheisen   8 fl
dem Gerichtsschultheisen und Herren Gerichten   3 fl 30 x
denen 4 Vorsteher   2 fl 30 x
dem Tambour und Corporal   1 fl
denen 6 ausschuß (Schützen, Milizen)   1 fl 30 x
dem Pedellen   24 x
denen Vorsteher so nächtlicher weil auf der weid gewesen   24 x
dem fahnenträger   8 x
denen 4 Marckthüter   1 fl 20 x
dem Zimmermann und Schreiner vor der Hütt (Markthütte) auf und abzuschlagen   45 x
für 4 bogen auf und abtriebzeichen zu schreiben dem Gerichtsschreiber  48 x   
Zusammen 20 fl 19 x

actum Flörsheim den 6ten august 1764 (1)

Herr rath Von gal zeügt alhir in der Marckhüten an, wie das auf dem hiesigen Jahrmarck 1763 Von dem Jud schmuhl Von Kaßell eine Kuh angeKaufft (Randnotiz: und estimirt) für 38 RT welche dreysig acht RT auch bar beZalt und wahr obgesagter Jud ihme Herrn rath Von gal nicht allein gut für die 4 haubmängell sondern auch ist derselbe ihme gut daß die selbige Zeit Tragbar und ein Kalb machen solte.

Danun aber solche Kuh gell und Kein Kalb gemacht und Keim Troben milch Täglich geben, weswegen oben angeregter H. Von gal, den Juden auf dem Hochheimer marck angelangen lasen, und bey aldasigem H. oberschultheis auch Versprochen, denen selben schadlos Zu halten, wie H. oberschth. selbsten attehstiret
Welches aber ohneracht allers untelaßen und nicht geschehen, als wolte H. Von gal gebetten haben, die Kuh ... Zu Versteigeren, und das gelt bey gericht Zu Deponiren, umb so mehr weillen der Jud denenthalber den marck gemeidet.
War auch obgemelte Kuh an heüt an den peter hann Von wickert VerKaufft ü¼r 15 fl und das gelt sogleich beZalt. welches ad protocollum genohmen und dem Jud Zu seiner andeutung nothieren wehre und wegen dem Velust sich in Zeit Von 14 Tag mit seinem gegner Zu setzen weigern solle Er auf einem und dem anderen marck anZuhalten beschrieben werden  ut.supra   

Actum Flörsheim den 6ten august 1764 (2)

Herr rath Von gal zeügte dahier in der Marckhüten ... ahn, wie das Er den Verwischen 1763er Jahrmarck daselbsten einen handell getroffen mit dem schutzjuden schmuhl Von Kassel, auf eine Kuh gegen ein andere, welche Kuh im handell der Jud estimiret hätte 38 RT, wodurch er sich  für schuldig erachtet dem Juden eine aufgab gegen seine Kuh Zu geben, auch des handels eins geworden, die Versprochen aufgab auch sogleich bar bezahlet, und soforth einer dem anderen das Vieh für frisch und gesund nach hiesigem marckrecht ausgelieffert, über dieses aber hete Er aus und Vorbehalten, das des Juden seine Kuh so er auf seine erthauschet hete Trachtbar seyn muste wofür der Jud gut worden, und Versprochen wan die Kuh anfangs marti nicht würde ein Kalb machen, so wolte Er die Kuh wieder nehmen und ihnen deswegen schadlos halten.
Da nun aber die Kuh gar Kein Kalb im leib, Vielweniger eins gemacht hat,und so nicht allein, Von dem Marck ahn biß den Mertz ohne nutzen dastehen und das deüere fuder gefresen, sondern Von Mertz biß Dato gar Kein Troben milch beKommen. Wesendhalben Er sich geniersiget? gesehen, die Kuh aus dem fuder Zu bringen und dem Juden dieselbe anheim führen lasen, derselbe sie aber nicht angenomen, war auf den selben Zu Hochheim auf den pfingst marck durch die wacht.... Text nicht fortgesetzt

Flörsh. Marckrecht
Daß Rind und pferde Viehe betrefentt. Erstlich die Vier Haubtmangell , so aus denen Churf. Maintzischen und Bingen Recht geZogen, welche auch Zu Hochheim und flörsh. gehalten wie Erstlichen dem RindtViehe gestohlen, Kränck,
frantzosßen ... an den pferd aber Koller lung leber et miltz faul, rotzenwind im Bauch Bläsßig, seyndt der Viehe Haubtmangel, vor den Verkauffer Vier wochen und ein Tag guth sein muß
Eingetragen denn 7ten Aug. 1752 weillen unsere Vorfahren solch noch nicht eingeschrieben haben

Anno 1717 den 2ten Aug.
ist Marck gehalten wordten so ist ahn gelt Einkommen 39 fl.  Hier von ist und seindt die Marck Kosten für H. ambsverwalter  H. ober Undt Undterschultheiß  gerichten und gemeine Vorgänger sambt gerichtschreiber Militzen auch Schützen und thorhüter beZalet wordten mit   17 fl 26 alb Mehr ist dem bürgermeister ahn bahrem gelt Eingehandtiget wordten solches der gemeindt in Zahlung Zu bringen   20 fl

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Flörsheimer Marktprotokoll 1712 - 1815