Vor dem Bau der steinernen Ortsbefestigung war Flörsheim durch eine Dorfumfriedung (dorffriden)  geschützt. Bereits in einer Urkunde von 1300 [Urkundenbuch der Abtei Eberbach 1870], in der die Lage von Äckern in der Flörsheimer Gemarkung beschrieben wird, liegt ein Acker retro villam supra fossatum (hinten am Dorf oberhalb des Grabens; fossatum bedeutet Graben als Teil einer Wehranlage). Dieser Graben war offenbar ein Teil der mittelalterlichen Dorfumfriedung.
Es dürfte sich 1300 und danach um eine Graben/Wall/Zaun-Konstruktion gehandelt haben. Wall und Graben ohne Zaun/Palisaden (Abbn. rechts) kann man sicher ausschließen, da erst eine zusätzliche Holzkonstruktion auf dem Wall die Anlage unpassierbar/veteidigbar macht, siehe auch [Biller 2016].

1410 wurden die Karthäuser gegen eine Geldzahlung von Arbeiten zum Erhalt von Pforten und Gräben befreit, außer in Notzeiten, siehe hier.

Für diese frühere Schutzanlage gibt es mehrere Hinweise in GB 1447-1613 G/N:
1459 wird ein Garten erwähnt, der unterhalb des Dorfes innerhalb des landgewers lag. Diese Landwehr befand sich in unmittelbarer Nähe des Dorfes und kann nicht die spätere Kasteler Landwehr mit der Flörsheimer Warte sein, die erst um 1490 entstanden ist. Diese Landwehr war augenscheinlich auch eine Bezeichnung für die Dorfumfriedung.
Im gleichen Gerichtsbuch werden 1450 und 1451 Hofreiten beschrieben, die uff den Graben stoßen. 1468 existiert eyn garten by der oberporten. Da die steinernen Oberpforte 1468 sicher noch nicht existierte, handelt es sich dabei um eine vermutlich hölzerne Pforte als Teil der alten Dorfumfriedung.
1516 wird ein wachthus uff dem graben (zwischen Unter- und Oberpforte) erwähnt. Ein Wachhaus zwischen Unter- und Oberpforte macht keinen Sinn, wenn zu diesem Zeitpunkt der Margarethaturm schon existiert hätte. Dies legt die Vermutung nahe, dass dieses Wachhaus noch aus der früheren Ortsumfriedung stammt.
1547 heißt es in einem Schreiben der Gemeindevertreter an das Domkapitel, Flörsheim sei von Alters her mit Zäunen und anderem Holzwerk umgeben gewesen, siehe hier

Damit lässt sich über die mittelalterliche Dorfumfriedung bisher festhalten: Sie bestand aus Wall, Graben, Zaun und anderem Holzwerk, und es existierte eine Oberpforte und ein Wachhaus in Höhe des späteren Margarethaturms.

Unter allen Flörsheimer Fluren spielt die Wedelhube (1656 auch wetelhube, wettelhube) eine Sonderrolle. Es ist die einzige Flurbezeichnung, die 1656 auch innerhalb der Ortsmauer zur Lagebeschreibung von Hofreiten dient. So liegen die Hofreiten westlich und östlich der Walbergasse einschließlich der Nr. 41 ! (Plan A) auf der Wedelhube. Außerhalb der Ortsmauer gehören 11 Morgen Land zur Wedelhube.
Eine budilhube wird 1300 [Urkundenbuch Abtei Eberbach 1870] erwähnt : Der Edelknecht Volrad von Edernsheim besitzt unum et dimidium jugera an der helden prope budilhube (Eineinhalb Joch an der Hölle bei der Budilhube). 1448 gibt es die  budelhube (GB 1447-1613 G/N), ab 1475 die wedelhube. Danach wird die Wedelhube noch oft erwähnt, die Angaben lassen aber keine Lagebestimmung zu.
1656 liegt die Wedelhube im Schwerpunkt unmittelbar westlich des Dorfes mit einem erheblichen Teil innerhalb der Ortsbefestigung, siehe Plan H. Eine budilhube an der Hölle gibt es nicht mehr. 1448 ist die Schreibweise für Büttel budel, später auch bitel, petel; aus budilhube könnte wedelhube geworden sein. Aber wahrscheinlich haben die budilhube in der Hölle und die wedelhube westlich des Dorfes nichts miteinender zu tun.

Aus der Tatsache, dass die Flur Wedelhube teilweise im Bereich der späteren Ortsbefestigung lag, lassen sich interessante Schlußfolgerungen ziehen:
Eine Hube Ackerland (30 Morgen), die zu einem erheblichen Teil innerhalb einer Dorfbefestigung liegt, macht keinen Sinn.  Die mittelalterliche Ortsumfriedung muss eine geringere Ost-West-Ausdehnung gehabt haben, so dass die Wedelhube in ihrer Gesamtheit westlich außerhalb der Ortsumfriedung lag.
Im 15. und 16. Jhdt gab es in Flörsheim weniger Hofreiten als 1656. Diese haben sich auf den „alten“ Dorfkern zwischen Karthäuserhof und Obermainstraße konzentriert. Da man aus Kosten- und Ressourcengründen die Dorfumfriedung sicher nicht wesentlich umfangreicher angelegt hat, als es notwendig war, die bestehenden Hofreiten zu umschließen, kann man auch aus diesem Grund von einer geringeren Ost-West-Ausdehnung dieser Anlage ausgehen.
Unter der plausiblen Annahme, dass der Wirtschaftshof der Cartheuser seit 1370 an der heutigen Stelle stand, es gibt keine Hinweise auf einen Wechsel oder eine Verlagerung, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hofreite Nr. 41 bereits auf dem Gelände der Wedelhube liegt, und diese wiederum außerhalb der Ortsumfriedung, muss der westliche Abschluß der mittelalterlichen Ortsumfriedung unmittelbar westlich der Karthäuserhofes verlaufen sein.
Mit dem Bau der steinernen Ortsbefestigung ab etwa 1450 wurde dann der Ortsbereich nach Westen erweitert und der östliche Teil der Wedelhube in den Ortsbereich einbezogen; das Gelände westlich des Karthäuserhofes wurde somit „Neubaugebiet“.

Die Obergasse (Hauptstraße) hieß 1656 auch „Lange Gasse“, eine Bezeichnung, die man auch für den dorfnahen Teil des Mainzer Weges (Neuwingertsweg) findet. Die Lange Gasse im Dorf fand offenbar ihre Fortsetzung westlich außerhalb des Dorfes, was auf eine Pforte, die damalige Unterpforte, am westlichen Ende der Obergasse schließen lässt.
Eine Mainpforte an der Stelle der späteren großen Mainpforte kann man sicher annehmen. Nimmt man alles zusammen, lässt sich das Dorf Flörsheim um 1400 wie in der Abb. rechts skizzieren.

Mittelalterliche Zaunkonstruktionen, Freilichtmuseum Lauresham

Dorfumfriedung_red

Grundriss Flörsheims um 1400
U Unterpforte, M Mainpforte, O Oberpforte, W Wachhaus, R Rathaus, K Kirche, KH Kirchhof, P Pfarrhaus, Z Pfarr-/Zehntscheune, PH Pfarrhof, WK Wirtschaftshof der Karthäuser, S Scheune der Karthäuser, H Wohnhaus der Karthäuser

Die mittelalterliche Dorfumfriedung