Ausgelöst durch die stark wachsende Bevölkerung beschleunigte sich ab 1670 der Prozess der Hofreitteilungen.

Dabei spielen zwei gesellschaftliche, in unserer Gegend wichtige Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Eine Eheschließung war an einen eigenen Hausstand  (eigenes Herdfeuer) der Eheleute gebunden. Es war nicht möglich, dass die Eheleute im Hausstand der Eltern oder Schwiegereltern lebten (siehe Bevölkerungsstatistik), die Nachfrage nach neuen Hausständen war deshalb immer hoch.
1650 konnten Hausstandsgründer noch, wenn die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden waren, auf im Krieg wüst gewordene Hofreitflächen oder Gärten innerhalb der Ortsmauer zurückgreifen. Diese Möglichkeiten waren gegen Ende des 17. Jhdts. weitgehend ausgeschöpft und man begann, bestehende Hofreiten zu teilen.
Eine solche Teilung war deshalb möglich, weil in unserer Gegend die Realteilung als Erbrecht galt: Alle Kinder erbten wertmäßig das Gleiche (beim Anerbenrecht erbt in der Regel der älteste Sohn das gesamte Anwesen).
Die Teilung einer Hofreite zwecks Gründung eines neuen Hausstandes bedeutete in der Regel den Bau eines zweiten Wohnhauses auf dem Gelände der Hofreite oder die Umwandlung von Wirtschaftsgebäuden wie Stallungen in Wohngebäude, wobei Stallungen z.B. in die Scheune verlagert werden konnten.
Diese Maßnahmen sind noch im heutigen Straßenbild von Flörsheim häufig zu sehen (rechts). Der Prozess der Hofreitteilung dauerte noch das 18. Jhdt. hindurch. Ab der Mitte des 19. Jhdts. war man gezwungen auf Bauflächen außerhalb der Ortsmauer auszuweichen. Seit dieser Zeit hat sich die Bebauungsdichte in der Altstadt nicht mehr wesentlich geändert.

Im folgenden  Beispiel lässt sich verfolgen, wie aus einer um 1650 noch großen Hofreite bis kurz nach 1700 durch Teilungen drei Hofreiten entstanden.

Die Hofreite Nr. 51 in der Nähe des Niederturms (Plan A) war 1602 im Besitz von Conrad Lauck, dem ersten fassbaren Stammvater der Flörsheimer „Laucke“. Nach seinem Tod heiratete seine Witwe Margaretha, geb. Raunheimer, im Jahr 1606 Caspar Diehl, auf den die Flörsheimer “Diehle” zurückgehen. Die Hofreite übernahm ihr Sohn aus erster Ehe Cles Lauck. Nach dessen Tod 1648 fielt die Hofreite an die Gemeinde, vermutlich konnten die Schulden nicht bezahlt werden. Einer der Söhne aus zweiter Ehe, Jacob Diehl, kaufte sie 1652 von der Gemeinde für 150 fl per Hypothek zurück. Die üblichen Zinsen waren 5 % pro Jahr also 7 fl 15 alb pro Jahr.

1656 besaß Jacob Diehl lediglich 2,5 Morgen Äcker und ein Viertel Morgen Wingert. Diesen kleinen Weinberg hatte er nicht als nutzbaren Weinberg gekauft oder geerbt, sondern aus gekauften Ellern in harter körperlicher Arbeit zu einem Weinberg gemacht.
In normalen Jahren, also Jahren in denen die Ernte nicht durch Hagelschlag oder andere Katastrophen reduziert wurde, hätte er zur Ernährung seiner sechsköpfigen Familie mit Brei und Brot mindestens 20 Morgen Ackerfläche benötigt. Ebenfalls in normalen Jahren konnte er aus seinem ein Viertel Morgen Wingert etwa 1 Ohm Wein zu einem damaligen Marktwert von 7 fl erwirtschaften, die er vorwiegend zum Zukauf von Mehl ausgeben musste. Aus diesen Zahlen wird klar, dass er keine Chance hatte, die jährlichen Zinsen zu bezahlen, geschweige denn, zu Lebzeiten die Hypothek abzutragen.
Jacob Diehl starb 1666 an der Pest zusammen mit seinen beiden Töchtern Maria Margaretha und Anna Juliana. Die beiden Söhne Christ Georg und Johann Heinrich Diehl teilten sich die Hofreite zur Hälfte und die Schulden im Verhältnis 2/3 zu 1/3, da Christ Georg das Wohnhaus und die Scheune übernahm, und Johann Heinrich die restliche Fläche der Hofreite, wo er mit dem Bau eines Wohnhauses begann. 1679 betrug die Gesamtschuld der beiden Brüder immer noch 150 fl, es wurde offenbar nichts getilgt, und die Zinsschuld war auf 78 fl aufgelaufen.
Während es Johann Heinrich Diehl wohl durch Heirat mit Anna Maria Wiget aus einer etwas besser gestellten Familie bis 1691 gelang, seine Kapitalschulden auf 39 fl (von 50 fl) zu reduzieren, saß Christ Georg Diehl 1691 immer noch auf seinen ursprünglichen Kapitalschulden von 100 fl und hatte noch 43 fl Zinsschulden angehäuft, die auf seinen Sohn Johannes Diehl übergingen, dessen Nachfahren 1753 im Mannesstamm ausgestorben sind.
Martin Diehl, ein Sohn von Johann Heinrich Diehl, verkaufte 1714 ein Stück seiner Hofreite an Meister Simon Kohlenberger, dessen Vater aus Bayern zugewandert war für 53 fl und teilte damit die unter Hälfte der Hofreite noch einmal quer zur späteren Hochheimerstraße. In GB 1674-1718 G ist die Breite dieses Stückes mit 25 Schuh, ca. 8 m angegeben (des Platz inHalt ist Von Johannes Diehle Dachtraff ahn in des VerKauffers Hoffreith 25 Schuh).
In der unteren der beiden 1666 entstandenen neuen Hofreiten entstand also eine dritte Hofreite mit einer Seitenlänge entlang der Hochheimerstraße von etwa 8 m und einer Tiefe von etwa 15 m. Die ursprüngliche Hofreite Nr. 51 dürfte eine Seitenlänge von etwa 30 m gehabt haben. Nach zwei Teilungen sind somit bis 1714 daraus drei Hofreiten mit Seitenlängen entlang der Straße von 15 m, 8 m und 9 m entstanden.

Ergebnis von Hofreitteilungen. Die jeweils linken Wohngebäude waren früher Stallungen.
Beide Anwesen in der Hauptstraße Flörsheim        Aufnahmen 2009

Flörsheim 1934, Anwesen Hauptstraße 59, Ecke Kohlgasse. Eine Hofreite im “alten” Zustand: Links neben der Einfahrt die Stallungen, oben war eine Schusterwerkstatt. Die große Scheune hinten quer wurde an der Kohlgasse teilweise zum Wohnbereich umgebaut. Die Gebäude wurden 1960 abgerissen.
Original: Sammlung Bernhard Thomas 

Teilung von Hofreiten im 17. und 18. Jhdt.