Roggen (korn)

Weizen (waitz)

Hafer (haber)

Gerste (gerst)

Hirse (herschel)

Ackerbohnen (wicken)

Weißkohl (kraut, kappes)

Steckrüben (rube)

Erbsen (erbes)

Linsen (linse)

Aus den Zehntabgaben, den Pachtzahlungen (in Naturalien) und den Inventarlisten (Vorräte auf den Speichern) wissen wir, was im 17. Jhdt. auf den Flörsheimer Äckern angebaut wurde. An Getreide waren es Roggen, Weizen, Hafer, Gerste und Hirse. Dinkel, Emmer und Einkorn, Getreidepflanzen des Mittelalters, wurden im 17. Jhdt. in Flörsheim bereits nicht mehr angebaut. An Feldgemüse waren es Ackerbohnen, Weißkohl (Kraut, Kappes), Steckrüben, Erbsen und Linsen, siehe auch Essen und Trinken.

Seit dem hohen Mittelalter hatte sich in weiten Teilen des Reiches die Dreifelderwirtschaft durchgesetzt, obwohl es auch Gegenden gab, auch im Untermaingebiet,  wo Zweifelderwirtschaft betrieben wurde [Schröder-Lembke 1978].
In einer Dreifelderwirtschaft wird der überwiegende Teil des zur Verfügung stehenden Ackerlandes in drei gleichgroße Großfelder geteilt. Diese drei Großfelder werden in jährlich wechselndem Turnus als Winterfeld, Sommerfeld und Brache bewirtschaftet. Auf dem Winterfeld wird Wintergetreide (Roggen, Weizen, Aussaat im Frühherbst, Ernte im nächsten Sommer) und auf dem Sommerfeld Sommergetreide (Hafer, Gerste, Hirse, Aussaat im Frühjahr, Ernte im Sommer) evtl. auch Erbsen, Ackerbohnen und Linsen angebaut (siehe Skizzen rechts). Ein Großfeld, also ein Drittel der Ackerfläche, lag immer brach, dadurch konnte dieser Teil der Äcker regenerieren. Da gegenüber einer Zweifelderwirtschaft (Feld-/Graswirtschaft) jedes Jahr nur ein Drittel der Ackerfläche brach liegt, sind im Prinzip insgesamt höhere Getreideerträge möglich.

Die stringente Form einer Drei- oder Zweifelderwirtschaft ist die Zelgenwirtschaft. Eine Zelge ist ein Großfeld mit Flurzwang, d. h., das jeweilige Großfeld darf nur als Winterfeld, Sommerfeld oder Brache bzw. nur als Winterfeld oder Brache genutzt werden, zu sonst nichts. Was in einem Großfeld angebaut wird, ist für alle Ackerbesitzer einheitlich und verbindlich festgelegt. Nach der Ernte wurden aus den Stoppelfeldern Brachfelder, die nicht eingesät und nur zum Anbau von Kraut und Rüben oder als Weide genutzt werden durften (mitt Einigerley früchten, auser Krautt Undt rüben, so darin gehört weiter im geringsten nicht besämet noch Verpraucht werden, siehe hier).
In einer Zelgenwirtschaft erfolgt die Bewirtschaftung der Zelgen durch die Dorfbevölkerung gemeinschaftlich, und die Zeiten für Pflügen, Säen und Ernten waren in der Dorfgemeinschaft abgestimmt und für alle Großfelder festgelegt. Wem eine einzelne Parzelle gehörte, war nebensächlich; ein Großfeld wurde als Ganzes bewirtschaftet.   Nur so war es möglich, das in Flörsheim in mehr als 4000 Parzellen zerplitterte Ackerland, dessen größter Teil nicht über Wege erreichbar war, effizient zu bewirtschaften. 

1656 war der Besitz an Ackerland von Domkapitel und Klöstern, etwa 67% des Flörsheimer Ackerlandes, auf die drei Großfelder Ober-/Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld gedrittelt, wie man es für eine Dreifelderwirtschaft erwarten würde (Abweichung kleiner 10 %). Für den Eigenbesitz an Ackerland (eygen ecker) galt bei größerem Besitz ab etwa 10 Morgen die Drittelung ebenfals. In einer Dreifelderwirtschaft können die jeweiligen Pächter in jedem Jahr vergleichbare Mengen an Winter- und Sommergetreide ernten.
Das Ackerland von Domkapitel und Klöstern war an Flörsheimer Bauern (Hübner) verpachtet, und zwar in der Regel als eine ganze Hube an einen Pächter.
Für das gesamte 1656 von Domkapitel und Klöstern verpachtete Ackerland von 395 ha wurden 495 Malter Roggen, 44 Malter Weizen und 14 Malter Hafer an Pacht verlangt, also 98 % in Wintergetreide und 2 % in Sommergetreide (Stockbuch).
Das passt nicht zu einer Dreifelderwirtschaft, wo man die Pacht zu gleichen Teilen in Winter- und Sommergetreide erwarten muss. In Gegenden mit einer reinen Dreifelderwirtschaft ist genau das der Fall. Die Situation in Flörsheim muss komplizierter gewesen sein.

Aufschluss geben die Ackerlisten und Erbpachtverträge vom 14. bis zum 17. Jhdt.:
-  Aus einer Urkunde von 1320 geht klar die Einteilung des Flörsheimer Ackerlandes in vier Felder hervor (primo campo versus Rußelesheim, secundo campo qui drait geyme Sehe, tertio campo ante montem, quarto campo versus Ruwenheim). Diese Felder entsprechen nicht dem späteren Niederfeld, Bergfeld, Brückenfeld und Oberfeld.
-  In der zweiten Hälfte des 14. Jhdts. wurde durch eine Landreform des Domkapitels die Ackerfläche formal in sechs Felder unterteilt, die sich problemlos auf Niederfeld, Oberfeld, Brückenfeld und Bergfeld reduzieren lassen. Die Ackerflächen des Domkapitels waren fast genau auf die drei Großfelder Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld gedrittelt, was klar auf die Absicht hinweist, eine Dreifelderwirtschaft zu etablieren. Dem Oberfeld kam noch eine Sonderrolle zu.
- 1357 verpachteten die Karthäuser 16 Morgen Äcker an Götz von Flörsheim. Als Pacht werden 6 Malter Roggen erhoben, siehe hier
- 1404 verpachteten die Kartäuser 8 Huben Land an einen Beständer, Herte Winter, siehe hier. Die Pacht wurde ausschließlich in Roggen erhoben. Eine Aufteilung in einzelne Huben ist noch nicht erkennbar
- 1451 verpachteten die Karthäuser ihre 8 Huben Land. Die Pacht bestand ausschließlich aus Roggen, siehe hier.
- 1452 verpachtete das Kloster Eberbach 10 Huben Land. Nieder- und Oberfeld sind zu einem logischen Großfeld zusammengefasst. Die Ackerflächen sind auf die drei Großfelder gedrittelt. Trotzdem wurde die Pacht ausschließlich in Roggen erhoben, siehe hier.
- Bei der Verpachtung von 14 Huben Land durch das Domkapitel 1454 wurde die Pacht zu 80 % in Roggen und zu 20 % in Weizen verlangt; Sommergetreide kommt nicht vor, siehe hier.
-  1457 verlangte das Liebfrauenstift in Mainz die Zehntabgaben  zu 90 % Roggen und Weizen und zu 10 % Hafer [HStAD C A 1/109] 
- 1475 verpachtete das Clarenkloster 12 Huben Land, siehe hier. Die Pacht betrug 11,5 Malter Roggen und 1 Malter Weizen; Sommergetreide kommt nicht vor.
- 1656 waren alle Pachtabgaben zu 98 % Wintergetreide (Stockbuch).
- Bei einer Inspektion des Zustandes der Flörsheimer Äcker durch den Kämmerer des Domkapitels 1686 werden nur Wintergetreideäcker erwähnt und die Tatsache, dass auf vielen Feldern im Juli noch Wasser stand, siehe hier.

Von 1357 bis ins 17. Jhdts. wurden die Pachtabgaben fast ausschließlich in Wintergetreide verlangt. Ein Einfluss der Landreform von 1370 in der Absicht, eine Dreifelderwirtschaft zu etablieren, ist nicht erkennbar. Ab 1452 sind die Huben zwar auf die drei Großfelder gedrittelt, aber auch jetzt werden die Pachtabgaben nur in Roggen verlangt.

Aus diesen Befunden lässt sich folgendes Szenario zur Entwicklung des Ackerbaus in Flörsheim ableiten:
Ausgehend von einer Zweifelderwirtschaft mit vier Feldern im Mittelalter versuchte man in der zweiten Hälfte des 14. Jhdts. eine Dreifelderwirtschaft zunächst mit den drei Großfeldern Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld einzuführen. Das Oberfeld spielte noch eine Sonderrolle, da es zum größten Teil (außer den Fluren Eich und Katzenlücken) aus Überschwemmungsgebiet und Sumpfland bestand (Harlant, Harlat). 1452 sind Nieder- und Oberfeld bereits zu einem Großfeld zusammengefasst als neues drittes Großfeld, zur Begründung siehe weiter unten.
Allerdings wird während der gesamten Zeit, auch nach der Einteilung in drei Großfelder, die Pacht  nur in Wintergetreide erhoben.
Dies ist typisch für eine Zweifelderwirtschaft mit Fruchtwechsel Wintergetreide-Brache-Wintergetreide.
In Flörsheim hat es trotz des anfänglichen Versuches nie eine echte Dreifelderwirtschaft gegeben.
Die Einteilung in die drei Felder Ober-/Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld wurde aber beibehalten. Vermutlich hielt man eine weitere Landreform für zu aufwendig. Hinzu kommt, dass das mit dem Überschwemmungsgebiet Ober-/Niederfeld verbundene Risiko “sozialisiert” war, da größerer Grundbesitz auf die drei Großfelder gedrittelt blieb.
In Flörsheim bedeutete Zweifelderwirtschaft: Bergfeld und Brückenfeld wurden als zwei Zelgen betrieben mit Fruchtwechsel Wintergetreide-Brache-Wintergetreide. Niederfeld und Oberfeld wurden unabhängig von Berg- und Brückenfeld außerhalb des Zweizelgensystems bewirtschaftet. 1643 wird ein Haferfeld im Oberfeld Richtung Eddersheim erwähnt, 1691 werden die Nutzungsbedingungen für den Schäfer für das Haferstoppelfeld festgelegt. Die Ackerbereiche in Nieder- und Oberfeld, die zwischen Weiden, Wiesen und Weingärten lagen, konnten, wenn die Hochwassersituation es zuließ, ohne  festgelegte Fruchtfolge, zum Anbau von Hafer, Gerste, Hirse, Ackerbohnen, Erbsen und Linsen genutzt werden.    

Bleibt die Frage: Warum konnte sich in Flörsheim in den drei Feldern Ober-/Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld trotz des offensichtlichen Versuches keine Dreifelderwirtschaft durchsetzen?

Der Grund liegt zum einen in der spezifischen geografischen Lage Flörsheims an einem damals unregulierten Fluß, zum anderen an den ausgeprägten Klimaveränderungen in dieser Zeit. Ab etwa 1400 setzte nach einer mittelalterlichen Warmzeit eine spürbare und anhaltende globale Klimaveränderung ein, die Klimatologen die “Kleine Eiszeit” nennen, und die ihren Höhepunkt im 17. Jhdt. hatte [Behringer 2010], siehe rechts. Die mittleren Temperaturen sanken, mit kühlen, feuchten Sommern und lang anhaltenden Wintern in der Folge.
Für Flörsheim hatte das dramatische Folgen für die Landwirtschaft. Die vom Main bei Hochwasser überschwemmten Gebiete (rechts) reichten weit in das Niederfeld und waren nicht selten bis Ende März zugefroren. Eine rechtzeitige Aussaat von Sommergetreide war damit häufig unmöglich,  und das Niederfeld fiel als drittes gleichberechtigtes Großfeld einer Dreifelderwirtschaft aus.
Man versuchte sich zunächst dadurch zu helfen, indem man Niederfeld und Oberfeld zu einem Großfeld zusammenfasste, um wieder ein gleichwertiges drittes Großfeld zu erhalten. Mit der zunehmenden Klimaverschlechterung in den Jahrzehnten nach 1500 fiel dann auch Nieder-/Oberfeld als gleichwertiges drittes Großfeld aus, und man behielt die Zweifelderwirtschaft bei.
Der Nachteil der Zweifelderwirtschaft dürfte nicht sehr groß gewesen sein: Wintergetreide hat prinzipiell höhere Erträge als Sommergetreide. Hinzu kommt, dass in einem Dorf wie Flörsheim mit intensivem Weinbau und entsprechender Inanspruchnahme der Arbeitsleistung der Dorfbevölkerung in den Weingärten eine Zweifelderwirtschaft praktikabler war.

Auch im 18. Jhdt. wurde eine Zweifelderwirtschaft betrieben. Die Flörsheimer Jahrmärkte wurden ab 1715 alternierend auf den ortsnahen Bereichen des jeweils brachliegenden Berg- oder Brückenfeldes abgehalten, siehe hier. Berg- und Brückenfeld lagen jedes zweite Jahr brach, das geht nur in einer Zweifelderwirtschaft.

Die Pacht musste in Malter (absolut) entrichtet werden, nicht als prozentualer Anteil des Ertrages wie beim Zehnten; ein für den Verpächter sehr komfortabler und für den Pächter sehr ungünstiger Sachverhalt. Auch bei schlechten Ernten musste die festgesetzte Menge an Roggen als Pacht geliefert werden; für den Pächter blieb entsprechend weniger übrig. Das bedeutet, das der prozentuale Anteil der Pacht vom Gesamtertrag von der Ertragslage abhing. In einem Pachtvertrag von 1655 ist zwar eine Klausel notiert, dass die Hübner eine Anfrage zu Pachtminderung beim Schaffner (Verwalter) des Klosters stellen konnten, aber allein an der Formulierung kann man erkennen, dass das Kloster nur in Extremfällen bereit war, darüber nachzudenken. Die Pacht variierte je nach Kloster und Zeitraum zwischen 1 und 2 Malter pro ha.

Seit Beginn des Ackerbaus unterschieden sich die Getreideerträge in verschiedenen Zeitaltern erheblich. Rechts die Ergebnisse experimentell-achäologischer Untersuchungen auf Forschungsfeldern in Baden-Württemberg [Rösch, Heumüller 2008]. Erstaunlich sind die hohen Erträge (in Doppelzentner/ha, enstpricht etwa Malter/ha) bis zum Ende der Jungsteinzeit.
Der Grund liegt in der in diesen Zeiten angewandten Brandrodung zur Gewinnung von Ackerland. Der Brand unterdrückt konkurrierendes Unkraut, und die Asche ist ein hervorragender Dünger. Danach sanken die Erträge kontinuierlich und erreichten trotz der Dreifelderwirtschaft einen Tiefststand von etwa 3 Malter/ha im späten Mittelalter. In erster Linie dadurch bedingt, dass es keine, in für Getreideanbau günstigen Höhenlagen gelegenen Flächen für Brandrodung mehr gab.
Für die Frühe Neuzeit ergeben die Untersuchungen einen Wert von etwa 5 Malter/ha. Die Erträge variieren etwas von Getreidesorte zu Getreidesorte. Die heutigen Roggenerträge liegen bei 80 dz/ha, möglich durch Kunstdünger und effizientere Ackergeräte.

Für Spätmittelalter und Frühe Neuzeit lassen sich aus historischen Quellen verschiedener Gegenden des Reiches bei guter Ernte Erträge zwischen 4,5 und 6 Malter/ha rekonstruieren. Die Ernteerträge wurden als Vielfaches der Saatmenge angegeben, man erntete das “3-4fache Korn”, siehe z. B. [van Dülmen 2005], [Rösener 1985]. Als Saatgut wurden 1,5 Malter/ha eingesetzt [Rösch, Heumüller 2008], eine auch heute noch gültige Saatgutmenge pro ha.

Zum  Zehnt des Liebfrauenstiftes (Großer Zehnt = Getreidezehnt) gibt es Angaben von 1272 bis 1528 (HHStAD C2/514/1). Der Zehnt war allerdings in fast allen Jahren verpachtet. Für das Liebfrauenstift hatte dies den Vorteil, unabhängig vom Ertragsrisiko zu sein (heute nennt man das “Outsourcing”), der Pächter des Zehnten spekulierte auf einen Gewinn, den er hatte, wenn die Pachtabgaben, die er von den Höfen einnahm, höher waren als die Pacht des Zehnten.
Aus diesen Angaben lassen sich nur schwer Rückschlüsse auf den wahren Getreideertrag ziehen. Es gibt aber Zehntangaben für einige Jahre, wo der Zehnt nicht verpachtet war. Der Zehnt betrug dann um die 250 Malter. Bezieht man diesen Wert auf die Flörsheimer Ackerfläche von 700 ha und berücksichtigt, dass etwa 2/3 der Ackerfläche eingesät wurden, erhält man für den Getreideertrag 5,4 Malter/ha. Dieser Wert für Flörsheim passt gut zu den oben genannten Zahlen.

Mit diesem Ertragswert, der Kenntnis der gepachteten und eigenen Ackerflächen 1656, der Kenntnis der Pacht sowie des Marktwertes eines Malters Getreide lässt sich das Einkommen der Flörsheimer Höfe aus Getreideanbau berechnen, siehe Einkommensstruktur der Bevölkerung.

Als  Ackerbaugeräte werden in den Inventarlisten Pflüge, Räderpflüge. eiserne und hölzerne Eggen, Karste, Sensen und Sicheln aufgeführt.

Aus dem einfachen Hakenpflug, der noch heute in primitiven Ackerbaukulturen benutzt wird, und der nur zum Aufritzen des Bodens taugt, entwickelten sich bereits in der Antike Pflüge mit Pflugscharen und Rädern. Im späten Mittelalter wurde dann in Westeuropa der Beetpflug mit zunächst festem, hölzernen Streichbrett erfunden, der es erlaubte, die Scholle zu wenden, allerdings immer nur nach der gleichen Seite (Abb. rechts).
Mit der Einführung des Kehrpfluges mit umsetzbarem Streichbrett im 15. Jhdt. wurde es möglich,  direkt neben der gezackerten Furche in die andere Richtung zurückzupflügen (nach Umsetzen des Streichbrettes). Ohne diese Maßnahme hätte der Bauer nach dem Pflügen der ersten Furche an der Schmalseite des Ackers an die andere Längsseite wechseln müssen, um dann die nächste Furche in die entgegengesetzte Richtung pflügen zu können. Er musste den Acker “zusammenpflügen” (Beet, siehe [Rösener 1985]). Hätte er direkt neben der ersten Furche in die andere Richtung gepflügt, wäre, ohne umsetzbares Streichbrett, diese wieder zugeworfen worden. 

Das gesamte Ackerland von 700 ha verteilte sich 1656 auf 4010 Parzellen mit einer durchschnittlichen Ackerfläche von 0,7 Morgen; zum Vergleich: Ein Standardfußballfeld hat etwa 3 Morgen.
Diese extreme Zersplitterung des Ackerlandes ist eine Folge der in unserer Gegend von alters her üblichen Realteilung bei Erbschaften. Bei Erbteilungen wurden außerdem die Äcker entlang der Längsseite geteilt, weil sonst das Pflügen sehr erschwert worden wäre (der Pflug muss am Ende der Furche gewendet werden), so dass das Ackerland vorwiegend aus schmalen Ackerstreifen bestand. Die überwiegende Zahl der 4010 Parzellen war nicht direkt über Wege erreichbar, siehe z. B. die “Wegelosigkeit” im Brückenfeld.
Die Landzersplitterung am Beispiel eines Bauern mit mittlerem Grundbesitz: Gerhard Eckert (Stockbuch - Nr. 16) besaß 29 Morgen Ackerland in 52 Parzellen in allen drei Großfeldern.
Auf den ersten Blick scheint es unmöglich, unter solchen Umständen halbwegs effizienten Ackerbau zu betreiben. Die Erklärung, warum es trotzdem möglich war, liegt in der  Zelgenwirtschaft, siehe weiter unten.

Anzahl der Äcker mit einer bestimmten Fläche 1656, es gab zwei Äcker mit 5 bzw. 8 Morgen

Dreifelderwirtschaft: Schema der Aufteilung des Ackerlandes und Bewirtschaftungsrythmus, www.umweltspione.de , www.aa-history.de 

Mainhochwasser  unter der Annahme, dass das Hochwasser bis an die 90 m Höhenlinie reicht, siehe hier.

Rekonstruierter Verlauf der mittleren globalen Temperatur im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, [Behringer 2010]

Die Bilder von Getreide und Feldgemüse stammen von den entsprechenden Wikipedia-Seiten.

Getreideerträge in verschiedenen Zeiten der Menschheitsgeschichte, [Rösch, Heumüller 2008]

Kornernte, Peter Bruegel d. Ä., 1565, Metropolitan Museum of Art, New York

Rekonstruktion eines Beetpfluges mit festem Streichbrett
LWL Archäologie Westfalen

Bauer, Pferd und Egge 1598, Deutsche Fotothek

www. ohnemist.de

Landwirtschaft - Ackerbau