Im Stockbuch wird die Ackerfläche der Gemarkung in drei Großfelder unterteilt: Ober- und Niederfeld, Bergfeld und Brückenfeld. Ober- und Niederfeld, obwohl an verschiedenen Enden der Gemarkung gelegen, werden durchgehend zu einem Block zusammengefasst, zur Begründung siehe hier. Bei der Beschreibung des Landbesitzes von Domkapitel und Klöstern, den Huben, wird diese Ordnungslogik ab 1450 konsequent angewandt, siehe hier.  Bei der Auflistung des eigenen, nichtgepachteten Landes wird bei größerem Landbesitz diese Unterteilung ebenfalls benutzt.

Diese Unterteilung der Ackerfläche in drei Großfelder deutet auf den ersten Blick auf auf eine klassische Dreifelderwirtschaft (Wintergetreide (Roggen, Weizen), Sommergetreide (Gerste, Hirse, Hafer) und Brache) in jeweils einem anderen Großfeld hin. Der Landbesitz von Domkapitel und Klöstern ist 1656 mit erstaunlicher Präzision auf die drei Großfelder gedrittelt,  wie man es für eine Dreifelderwirtschaft erwarten würde, Die Verhältnisse in Flörsheim waren allerdings komplizierter, wie man unter anderem an der Tatsache erkennen kann, dass Domkapitel und Klöster die jährlichen Pachtabgaben fast ausschließlich in Wintergetreide erhoben. Mehr dazu hier.

Manchmal werden auch Wiesen, Eller und teilweise Weinberge Großfeldern zugeordnet, so dass der Begriff „Großflur“ statt „Großfeld“ zutreffender erscheint. Die gesamte Gemarkung lässt sich damit flächendeckend in Großflure unterteilen. Die eigentlichen Ackerflächen einer Großflur waren natürlich kleiner, siehe Flächennutzung. Die Lage der Großflure und deren Abgrenzung lässt sich sehr gut rekonstruieren. Findet man beispielsweise einerseits viele Äcker, die im Bergfeld und am Höllweg liegen, und andererseits viele Äcker, die im Brückenfeld und am Höllweg liegen, muss der Höllweg die Grenze zwischen Bergfeld und Brückenfeld sein. Die Grenze zwischen Nieder- und Bergfeld ist der Kreuzweg, die Grenze zwischen Berg- und Brückenfeld der Höllweg und der obere Höllweg, die Grenze zwischen Brücken- und Oberfeld der Riedweg und in dessen Verlängerung der Hattersheimer Pfad (rechts).

Die Wege und Flure werden hier und im Folgenden in der modernisierten Weise geschrieben; für jeden Weg und jede Flur gibt es allein im Stockbuch mehrere unterschiedliche Schreibweisen, z. B. riedweg, rithweg, ridweg, riethweg; heidersheimer pfath, haydersheymer pfath, oder schiefferstein, schifferstin, schiffersteyn.

Neben „Acker“ und „Feld“ spielt die „Gewann“ (gewandt) im Stockbuch und in den Gerichtsbüchern vom Typ G eine wesentliche Rolle. Eine Gewann kennzeichnet einen Bereich von Äckern, der sich entweder durch geografische Besonderheiten auszeichnet wie z. B. Kurze Gewann, Spitzgewann, Lange Gewann, Hochgewann oder durch einheitliche Besitzverhältnisse wie etwa Kirchgewann oder Domherrngewann. „Gewann“ ist eine zunächst flurunabhängige u. U. auch flurübergreifende Bezeichnung eines Feldbereiches, kann aber auch den Charakter einer Kleinflur annehmen wie z. B. Domherrngewann oder Klinggewann.

In dem Begriff gewandt steckt unser heutiges Wort „wenden“. Der Pflug wurde an den Enden des Gewanns gewendet; Gewanne waren  lange, schmale Ackerstreifen, die das Pflügen begünstigten, da das Wenden der damaligen Pflüge umständlich war und den Nachbaracker in Mitleidenschaft gezogen hat (nur die wenigsten Äcker waren über Wege zugängig).

Zur Lokalisation der Äcker in der Gemarkung ist eine besondere Gewannart wichtig, die Angewann (ahngwandt, ahngewendter), ein Begriff, der im Stockbuch sehr häufig vorkommt. Ein Angewann ist ein Acker oder Feldbereich, dessen Pflugrichtung quer zur Hauptpflugrichtung liegt oder, in der Regel gleichbedeutend, der mit seiner Langseite an die Schmalseite des Nachbarackers grenzt. Rechts ein heutiges Beispiel eines Angewanns: Es ist ein Angewann bezüglich der links oberhalb und rechts unterhalb liegenden Äcker. Im Stockbuch würde es zudem als „mit einem Schlüssel“ gekennzeichnet, nach der Form, die einem Schlüsselschaft mit Schlüsselbart ähnelt.

Die Begriffe „Mittelflur“ und „Kleinflur“ kommen im Stockbuch nicht vor; ihre Benutzung ist aber für eine bessere Übersicht sinnvoll. Als Mittelflure sollen hier Flure mit Flächen größer als zwei Huben (60 Morgen) verstanden werden, entsprechend Kleinflure mit Flächen darunter (Nimmt man in der Abb. rechts oben den 500 m-Maßstab als Kantenlänge eines Quadrates, hat dieses Quadrat eine Fläche von 25 ha).
Bei der Rekonstruktion lassen sich fast alle Mittel- und Kleinflure einer Großflur oder, in Ausnahmefällen, zwei Großfluren zuordnen (z. B. Höllhuppel) und damit zunächst einmal grob lokalisieren. Für die Flure, die bei Domkapitel- und Klosterbesitz aufgeführt werden, ist das trivial, da die Ordnungslogik des Stockbuches genau das leistet.  Für Flure in denen kein Domkapitel- oder Klosterbesitz liegt, und die in den Rubriken „Eigene Äcker“ und „Weingärten“ erscheinen, ist das schwieriger. Hier führt die Vorgehensweise analog zur Rekonstruktion des Dorfes, nämlich die Orientierung an Wegen, Gebäuden und anderen markanten Örtlichkeiten in der Regel zum Erfolg, ebenso die Auswertung von Informationen aus anderen Gerichtsbüchern.

Die lokalisierbaren Mittel- und Kleinflure sind rechts unten und in Plan H dargestellt. Zur Interpretation der Flurnamen siehe hier. Eine Sonderrolle spielt die Kleinflur „Wedelhube“ (auch wetelhube, wettelhube). Sie ist die einzige Flurbezeichnung, die 1656 auch innerhalb der Ortsmauer zur Lagebeschreibung von Hofreiten dient.

Zu den nicht genau lokalisierbaren Kleinfluren 1656 gehören: Schneckenberg (am Berg), Hohe Belle (im Niederfeld), Kahler Rain (im Oberfeld), Niemandsplacke und Niemandsbäume (im Bergfeld zwischen Wickerer Weg und Unterehnweg)). Die Hohe Belle lag sicher in einem Feuchtgebiet, wo Pappeln (belle: Pappel) wachsen. Mit etwas Spekulation lag sie in der Nähe der Langen Belle, also im westlichen Bereich des Maingrundes.

Die im Lauck’schen Gemarkungsplan verzeichneten Flure Alleegewann, Schwalbenrech, Weiße Mauer, Kopfnang, Nonnenrech, Grauer Stein und  Am Stock lassen sich für das 17. Jhdt. nicht nachweisen, auch nicht die dort als alte Flure genannten Flure Lappländer und Güldene Luft. Das als Kleinflur eingetragene Brückenfeld ist eine Großflur. Die Steinritz war keine Flur im eigentlichen Sinne, Steinritze gab es mehrere in der Gemarkung, siehe hier. .

Auffallend ist der „flurlose“ mittlere, obere Bereich des Bergfeldes . Die Lage der Äcker in diesem Bereich wird im Stockbuch allein über die nächstgelegenen Wege und sehr häufig als zwischen zwei Wegen liegend beschrieben. Warum sich hier keine eigenständigen Flurbezeichnungen etabliert haben, ist unklar. Zwar reicht das hier von alters her dichte Wegenetz aus, die Lage der Äcker zu charakterisieren, ein Blick auf das Niederfeld zeigt aber, dass sich dort bei vergleichbar dichtem Wegenetz viele eigenständige Flurnamen ausgebildet haben.

Die Großflure in der Flörsheimer Gemarkung 1656  Nieder- und Oberfeld werden im Stockbuch zu einer Großflur zusammengefasst. Die eigentlichen Ackerflächen waren kleiner als die hier markierten Großflure.

Gewanne in der heutigen Gemarkung   Der mit „A“ gekennzeichnete Feldbereich ist in der Nomenklatur des Stockbuches ein Angewann. Es hat  einen „Schlüssel“.    Google Earth 2010

Die Mittel- und Kleinflure 1656   Kleinflure sind in kleiner Schrift bezeichnet
größere Darstellung hier.

Die Flure