Die Backhäuser

Im Flörsheim des 16. und 17. Jhdts. wurden die Backhäuser als Gemeindebackhäuser bezeichnet. Während in manchen Gegenden die Einführung von Gemeindebackhäusern noch im 18. Jhdt. von der Obrigkeit durchgesetzt werden musste, um den Verbrauch wertvollen Brennholzes zu reduzieren [Sauerbrunn 1798], waren in unserer Region Gemeindebackhäuser seit alters her ein elementarer Bestandteil der dörflichen Infrastruktur. In GB 1447-1613 G/N wird 1545 ein Backhaus genannt, 1571 das gemeine Backhaus uff dem graben, und 1606 erwirbt der Bäcker Johann Jacobi ein Backhaus.

In jedem Flörsheimer Haus gab es Gerätschaften zur Vorbereitung und Aufbewahrung von Broten wie backmanne, backtroghe und brodthenge aber keine Backöfen. Die Frauen brachten ihre zum Backen vorbereiteten Brote an festgelegten Backtagen zum Backen in eines der naheliegenden Gemeindebackhäuser.
Dabei erfüllten die Backhäuser neben dem effizienten Umgang mit Brennholz, für Flörsheim besonders notwendig, weil das Brennholz aufwendig von der anderen Mainseite herbeigeschafft werden musste, sicher auch eine wichtige soziale Funktion. Bei den Backhäusern traf man sich, tauschte Neuigkeiten aus und tratschte. Die Bezeichnung Gemeindebackhaus rührt also daher, dass die gesamte Einwohnerschaft ihr Brot hier backen ließ; sie waren in Privatbesitz und wurden von Bäckern betrieben.

Um 1656 gab es in Flörsheim drei Backhäuser im ersten, zweiten und dritten Viertel, rot markiert in Plan A.

Das Backhaus im ersten Viertel, Ba1, lag auf dem Gelände der Hofreite von Sebastian Schweinhart Nr. 87, der es für 4 alb pro Jahr verpachtet hat; an welchen Bäcker wissen wir nicht. An der gleichen Stelle stand noch 1781 ein Backhaus.
Ba2 im zweiten Viertel gehörte dem Bäcker Johannes Bomeßer und wurde von ihm betrieben. Es ist denkbar, dass sein Tod 1675 im Zusammenhang mit der Zerstörung des Backhauses 1674 im Französisch-Holländischen Krieg steht.
Noch 1682 war es eine Ruine, als die Gemeindevorgänger Joachim Faulborn, Valentin Ahnschitz und Hans Jacob Eckert den Backhausplatz inspizierten und überlegten, ob das Backhaus von der Gemeinde wieder aufgebaut und verpachtet oder verkauft werden sollte, weil der oberbau sambt dem backoffen Verfallen und alles durch den Krieg ruinirt (GB 1675-1690 V/N). Dieses Backhaus hatte offenbar einen Fachwerkoberbau; abgesehen von einem größeren Schornstein unterschied es sich im Aussehen vermutlich nicht sehr von anderen kleinen Häusern.

Das Backhaus im dritten Viertel, Ba3, war im Besitz von Johann Friedrich Bender, Hofreite Nr. 20, der es als Bäcker auch betrieb. Er war einer der wenigen Flörsheimer dieser Zeit ohne Besitz von Äckern oder Weinbergen, offenbar konnte er allein mit dem Bäckerhandwerk auskommen. Nach seinem Tod 1680 erwarb der Bäcker Johann Conrad Nausester die Hofreite mit Backhaus, er verkaufte sie 1705 an den Hochheimer Bäcker Caspar Knör sambt backofen und feuerrecht. Genau wie Schmiede und Brauer benötigten auch Bäcker das Feuerrecht, da von den Backöfen eine höhere Brandgefahr ausging als von einem normalen Herdfeuer, siehe auch hier.

In den Backhäusern wurden nicht nur die Brote der Gemeinde im Lohnauftrag gebacken, die Bäcker erhielten dafür backlohn, sondern die Bäcker haben auch selbst Getreide mahlen lassen oder, wie Johann Friedrich Bender, Mehl zugekauft und Brote für den freien Markt gebacken. Nur so wird auch das öffentliche Amt des Brotwiegers verständlich. Die Brote der Flörsheimer Frauen zu wiegen, die ihre Brote selbst zum Backhaus gebracht haben, hätte wenig Sinn gemacht.

Der Dorfplatz

Auf die Dorflinde (grünes Baumsymbol in Plan A) wird mehrfach Bezug genommen, so liegt ein Grundstück von Johannes Bomeßer Nr. 39 gegenüber der Linde, und Prozessionen beginnen und enden an der Kirchhoftür bei der Linde. In den Gerichtsbüchern wird nur eine Linde erwähnt, so dass man davon ausgehen kann, da diese Linde den Mittelpunkt des Dorfplatzes darstellte, wo Leute zusammenkamen, um Meinungen und Neuigkeiten auszutauschen. Es war ein zentraler Platz, Kirchhof und Pfarrhof in unmittelbarer Nachbarschaft, etwa 70 m von der großen Mainpforte entfernt.
Dieser Platz, bei aller Bedeutung für das damalige Gemeinwesen, war kein offizieller Marktplatz, was mit Abgaben verbunden gewesen wäre, was aber nicht ausschließt, dass hier gelegentlich Garten- und Feldprodukte feilgeboten wurden. Für 1691 ist ein “Flachsmarkt” belegt, der vor der Oberpforte stattfand.  Erst 1712 erhielt Flörsheim die Genehmigung zur Abhaltung zweier Jahrmärkte. Diese fanden  unmittelbar vor der Oberpforte bzw. Unterpforte statt, siehe hier.

Der Kegelplatz

Vermutlich war der Kegelplatz mindesten so wichtig wie der Dorfplatz, nicht nur für die Einwohner, sondern auch für das Gericht. Wer auf dem Gemeindekegelplatz kegelte, musste Gebühren zahlen, eine Einnahmequelle für das Gericht. Das Kegelspiel (im Prinzip wie heute) war ein Wettspiel im Freien , es ging um Geld; manchmal bestand der Wetteinsatz auch aus Naturalien.
Die Gemeindekegelbahn war jedes Jahr an einen Flörsheimer Einwohner verpachtet, der sie dann auf eigenes Risiko betrieb und dem Gericht einen festen Pachtbetrag zahlen musste. Heute nennt man das „Outsourcing“.
Offenbar gab es so etwas wie eine Versicherung für Kegelunfälle: Als 1635 einer der Bürgermeister von einem KegellKlotz uffm Kopf getroffen wird, wird das Curiren aus der Gemeindekasse bezahlt. Selbst in Kriegszeiten wurde gekegelt, auch in den besonders harten Kriegsjahren 1634/35 (BMR).

Um die Kegelgebühren zu umgehen, haben einige findige Einwohner in ihren Hofreiten, die in der Regel genügend Platz boten, eigene Kegelbahnen angelegt, was erwartungsgemäß vom Gericht verboten wurde:

Uhngebott, Dienstag Nach Johannes Baptista Anno 1667 Ist durch ein Löbliche gemeindt Vor gutt ahngenohmen worden, Weille Vorgebracht dass Einer oder der ander etwas Eygenthliche Kegelblatz in ihrer Hoffreith halten Thäte, das also Verbotten sein soll, niemandt sich dessen Zu gebrauchen darmit die gemein Kegelbahn, so Jährlich der gemeindt Zu ihrem nuzen, nicht in abgangh Kommen mögte, sondern wegen der spiellen oder Kegele will soll auf dem gemeine Kegelplatz seines gefallens nach spiellen

Der Kegelplatz war höchstwahrscheinlich auf dem Gelände Nr. 32, das nach 1656 in Gemeindebesitz war. Eine Urkunde von 1678 (HHStAW 105/273) gibt einen Hinweis:

Wir Marsilius Godfridt von Ingelheim von Gottes gnaden Dechant --- Unserem Underthanen Zu flersheim undt Lieben getreuen Martin Schwärtzel einen absonderlichen Holtz undt bortenhandel (borte sind Holzbretter) auf der also genanten Kegelbahn gegen Reichung eines gewisen jährlichen Zinss aufzurichten erlaubt --- Maintz den 1. Decembris 1678

Martin Schwertzel übernahm 1676 durch Tausch die beiden Hofreiten Nr. 95 unterhalb des Kirchhofs von Hans Leonard Bein, der sie wiederum von Georg Lindheimer gekauft hatte. Er wollte einen Holzhandel auf dem Kegelplatz betreiben. Das Grundstück Nr. 32 liegt direkt neben seinem neuen Anwesen (Plan A). Hier dürfte der Kegelplatz gewesen sein.
Der Mainzer Domdechant schlägt mit dieser Erlaubnis zum Holzhandel gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Einmal erhält er einen gewisen jährlichen Zinss, zum andern eliminiert er den öffentlichen Kegelplatz, der ihm sicher wie zu allen Zeiten der Obrigkeit ein Dorn im Auge war. Der Gemeindekegelplatz wird nach 1678 nicht mehr erwähnt, man braucht aber nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie die Flörsheimer mit Freuden ihre privaten Kegelbahnen reaktiviert haben.

Hofreiten

Das Bringische Haus Nr. 100 Die Familie Bring gehörte zu den sehr alten Flörsheimer Familien, die sich vom 14. bis zum 17. Jhdt. verfolgen lässt. Ausgehend von dem ersten fassbaren Bring, Hen Bring, der um 1380 geboren sein muss, entwickeln sich Familien, die zu den wohlhabendsten in Flörsheim gehörten. Ein Nachfahre, Michel Bring, erwarb 1574 die Hofreite Nr. 100 direkt an der Oberpforte. Das Gericht verlangte 1589 einen Abstand von 6 Schuh (ca 1,80 m) zwischen dieser seiner Hofreite und der Ortsmauer (Plan A) und erwartete, dass er und seine Erben dies in Zukunft einhalten (GB 1447-1613 G/N).
Balthasar Bring, vermutlich ein Bruder von Michel Bring, war 1608, als er sein Testament machte, im Besitz dieser Hofreite. Nachdem seine Frau als Hexe verbrannt worden war, fiel die Hofreite an die Kirche (Alte Flörsheimer Familien). 1662 kaufte Johannes Stein, Kurfürstlicher Kammerdiener von Mainz und späterer Oberschultheiß in Flörsheim, die Hofreite von der Kirche für 530 fl.
Eine der drei Töcher von Johannes Stein ,Maria Barbara, heiratete 1668 Martin Born, den späteren Schildwirt „Zur Goldenen Sonne“. Als einer der Erben von Johannes Stein verkaufte dieser auch im Namen seiner Miterben 1691 das jetzt „Steinisches Haus“ genannte Anwesen für 733 fl. Der Käufer war dem Gerichtschreiber offenbar nicht bekannt. Er setzte an der Stelle, wo der Name des Käufers stehen müsste, drei Punkte, vermutlich, um den Namen später nachzutragen. Es handelte sich um den Sekretär des hiesigen Hofrats (alhierischer Hoffrath). Von dieser stattlichen Hofreite ist heute nichts mehr übrig

Das Lindheimer´sche Anwesen Nr. 95 Im Jahr 1646 übernahm der Frankfurter, in Flörsheim ansässige, Georg Lindheimer durch Tausch die Hofreite Nr. 95 von Hans Kohl (nahe bey der oberpforthe, oben Zu das Brengisch Haus). 1661 war das Anwesen in seinem Besitz, das erklärt die bisher unverständliche und heute fast unleserliche Inschrift „1661 GLW“ über dem Kellereingang: Georg Lindheimer von Wurth. Es ist die zweitälteste interpretierbare Inschrift an einem Flörsheimer Gebäude. 1698 war sein Sohn Thomas Lindheimer in dessen Besitz.
1715 kam Friedrich von Uffenbach durch Heirat mit der Tochter von Thomas Lindheimer in den Besitz des Anwesens.  Die Erben des Friedrich von Uffenbach verkauften das Anwesen 1758 an den Mainzischen Rat Gottfried von Gall. Das Wappen über dem Hauseingang des Hauptgebäudes ist das derer von Gall. Es zeigt ein durch ein Tor springendes Pferd – seine Ehefrau war eine geborene Roßport (Roßtor). Im Jahr 1800 erwarb der Flörsheimer Oberschultheiß Martin Neumann das Anwesen. Die Jahreszahl 1803 oben an der Frontseite muß also auf Ihn zurückgehen. 1825 ging es auf seinen Schwiegersohn Oswald Weilbächer über, danach auf dessen Erben. Genaueres zu diesem Anwesen siehe hier

Der Frankfurter Hof Nrn. 94 Die 3 Hofreiten Nr. 94 waren 1656 im Besitz der Witwe von Hans Peter Wolpert, Sekretär in Mainz, die die Hofreiten aus dem Spahn´schen Besitz mit in die Ehe brachte. Am 1674 kaufte Johann Lindheimer die 3 Hofreiten mitsamt dem Kelterhaus von Hans Peter Wolperts Erben für 874 fl.
1724 kaufte Hermann Jacob Firnhaber, Bürger und Handelsmann aus Frankfurt, die 3 Hofreiten mit allem Inventar und allen zugehörigen Äckern und Weinbergen von einem Conrad Metz für 9000 fl. Der Besitzübergang von Lindheimer auf Metz ist in Flörsheim nicht beurkundet. Unmittelbar danach erwarb Firnhaber in Flörsheim weitere große Flächen an Äckern und Weinbergen und baute das Anwesen zu einem großen Weingut aus.
Der Baubeginn des Haupthauses dürfte um 1724 liegen, also zur gleichen Zeit wie der Baubeginn des "Patrizierhauses". Die architektonische Ähnlichkeit der beiden Haupthäuser ist nicht zu übersehen (der Frankfurter Hof hatte ursprünglich auch einen Dachreiter). Der Name "Frankfurter Hof" geht auf dieses Weingut des Frankfurters Hermann Jacob Firnhaber zurück.
In diesem Anwesen liegt (unter dem heutigen Nebengebäude) der älteste identifizierbare Keller in Flörsheim mit der Inschrift IP-WL über dem Kellereingang. Dieser Keller wurde vor dem 30-jährigen Krieg gebaut und ist damit die älteste identifizierbare zivile architektonische Struktur in Flörsheim überhaupt. Hier stand auch das Pfannkuchische Haus. Mehr zu Wolpert´schem Keller, Pfannkuchischem Haus und Frankfurter Hof hier.

Zu den Anwesen mit bisher nicht interpretierbaren Inschriften gehört auch die Hofreite Nr. 31 an der unteren östlichen Ecke der Borngasse (rechts und Buch V). Ihre Geschichte lässt sich rekonstruieren. 1649 kaufte Hans Duchman der „Hauptmann“ die Hofreite von Hans Conrad Hart, 1656 war sie im Besitz von Heinrich Philipp Albertus von Mehr (andere Schreibweisen: von meer, von mer). Die Analyse aller Gerichtsbucheinträge zu diesem Mann zeigt eindeutig dass es sich bei dem Hauptmann Hans Duchman und Heinrich Philipp Albertus von Mehr um ein und dieselbe Person handelt, beide Namen werden parallel benutzt. Vielleicht durfte Hans Duchmann aufgrund seiner Verdienste im Krieg einen solchen Namen führen.
Seine Tochter Margaretha Elisabeth heiratete 1663 Hans Peter Staab aus Wicker. Beide waren danach im Besitz der Nr. 31. Die Familie Staab war zu der Zeit die reichste Familie in Flörsheim.  Auf der kleinen Inschrifttafel an der Westseite des heutigen Hauses steht „Anno 1667 H P S“. 1667 war die Hofreite im Besitz von Hans Peter Staab.

In dem heutigen Torbogen der früheren Hofreite Nr. 60 (Plan A) in der Untermainstraße östlich des Karthäußer Hofes steht die Jahreszahl 1683 mit den Buchstaben H L B (rechts). Diese Hofreite, oben Zu Vincins Schirstein unden Zu Johannes Nauheimer, war 1656 im Besitz von Hans Jacob Götzel, der 1666 an der Pest starb. Der einzige Sohn Johann Philipp Götzel erbte die Hofreite und verkaufte sie 1675 an Hans Leonard Bein, einen Frankfurter Kaufmann, dem sie auch 1683 noch gehörte. Die Buchstaben H L B stehen für Hans Leonard Bein.

Auf der anderen Seite der Untergass, an der Mainmauer bis zum Niederturm, waren die Wohnhäuser oder Scheunen der Hofreiten Nr. 40 Melchior Friedrich, Nr. 76 Cles Kaus und Nr. 103 Georg Eckhardt uff die mauer gebaut, man hat das Dach uff die mauer falle lasse. Die Ortsmauer im Bereich dieser Hofreiten war auch die südliche Gebäudewand. Da hier Gemeindeeigentum (die Ortsmauer) privat genutzt wurde, mussten die Besitzer dieser Hofreiten höhere Grundsteuern bezahlen. Die Häuser an der Grabenmauer (heutige Grabenstraße) waren nicht auf die Mauer gebaut, hier wurde der Zwischenraum für die hölzernen Stützen des Wehrgang gebraucht.

Die beiden Hofreiten Nr. 108 und Nr. 113 gehörten im 17. Jhdt. der Kirche Flörsheim, ihre Besitzer zahlten Zinsen/Pacht an den Pfarrer. Die Nr. 108, das spätere „Scharfe Eck“ (rechts), wurde von einigen Heimatforschern  für das Wohnhaus der Frühmesser gehalten.

Frühmesser waren Priester, die die erste Messe am Tag gelesen haben, daher der Name. Sie wurden bezahlt aus den Einkünften des Frühaltarguts, etwa 23 Morgen Land, das 1708 vom Liebfrauenstift eingezogen wurde, zu Unrecht nach Meinung der Flörsheimer. In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Liebfrauenstift und dem Flörsheimer Gericht versuchte das Gericht zu beweisen, dass das Frühaltargut von alters her den Flörsheimern gehört hat.

Dafür gibt es keinerlei Belege, im Gegenteil, die Hofreite war im gesamten 17. Jhdt. in Pacht von Flörsheimer Einwohnern, die mit der Frühmesserei nichts zu tun hatten. Aus der Zeit um 1625 und davor wissen wir das von einer Liste der Zinseinnahmen des damaligen Pfarrers Heinrich Dungscherer (HHStAW 63/15).
Die Pächter waren 1600-1625 der Schuhmacher Paul Christ und Johannes Keller, 1625 der Bierbrauer Johann Adam Will. Dessen Tochter, Gertrud Will, heiratete den Schmied Michael Rembling, der in der Nr. 108 eine Schmiede betrieb (im Inventar von 1666 ist die gesamte Schmiedeausrüstung aufgeführt). 1666 ging die Hofreite auf seinen Sohn Johan Adam Rembling über, dessen Vormünder sie 1676 für 290 fl an Christ Georg Kaus verkauften. 1729 war sie im Besitz seines Sohnes Caspar Kaus.  Aus dieser Hofreite enstand das Gasthaus “Zum Scharfen Eck”, siehe hier.

Die Pächter der Hofreite Nr. 113 waren zwischen 1600 und 1625 Melchior Boller und Johan Faulborn, 1625 der Jude Michael, danach gehörte sie seinem Sohn Lesser. Im Kriegsjahr 1673 wurde das Anwesen zerstört und Lesser tauschte den Ruinenplatz 1674 mit Hans Peter Staab gegen das alte Rathaus, siehe hier. Hans Peter Staab verkaufte ihn im gleichen Jahr an den Schuster Johannes Schungel. Einige Zeit wohnte der Jude Michel in dem jetzt neuen Haus, 1680 Joh. Schungel selbst, wie ein kleiner Nachbarstreit zwischen Christ Georg Kaus und Joh. Schungel belegt (GB 1675-1690 VN). 1710 erwarb der Müller Hans Jacob Kiefer von Schungel die Hofreite für 221 fl. Es war der Hans Jacob Kiefer, der 1699 die „Wiesenmühle“ gebaut hatte. Rechts auf dem Prozessionsbilld das Haus an dieser Stelle im ersten Viertel des 20. Jhdts.

Die Hofreite Nr. 98, ahn der grabe mauer neben dem gemein haus gehörte 1656 dem Churfürstlichen Trompeter Heinrich Vogel, der seit mindestens 1645 in Flörsheim ansässig war. Mit 98 Morgen Äcker und 8 Morgen Weingärten zählte er zu den wohlhabenderen Einwohnern Flörsheims. 1662 war sie im Besitz des Churfürstlichen Kammerdieners Johannes Stein, der im gleichen Jahr das „Bringische Haus“ von der Kirche kaufte. Das frei gewordene Anwesen Nr. 98 versuchte der Jude Berme zu erwerben. Er wurde allerdings bei der ersten Klage von Johannes Nauheimer abgetrieben, der sich auf diese Weise in den Besitz des Anwesens brachte. Seinen Erben gehörte es noch 1697.

Das in Flörsheim zu dieser Zeit geltende Solmser Landrecht erlaubte den „Abtrieb“, siehe hier. Der Abtrieb war die Wahrnehmung eines Kaufsrechtes eines u. U. auch weitläufigen Verwanden des Verkäufers.  Voraussetzung für einen Abtrieb war ein bestehender Kaufvertrag. Dieser Anspruch musste innerhalb einer Frist von 3 Monaten angemeldet werden.

Aus der Anzahl der Hofreiten entlang der Gassen, deren Längen bekannt sind, und aus der Tatsache, dass es kein „Niemandsland“ zwischen den Hofreiten gab, lässt sich deren ungefähre Fläche ermitteln. Man findet kleine Hofreiten mit Seitenlängen entlang der Gasse von etwa 12-15 m insbesondere im ersten Viertel südöstlich des Kirchhofes und große Hofreiten mit Seitenlängen von 25 m und mehr insbesondere im Unterflecken entlang der Obergasse und auf der nördlichen Seite der Untergasse (Plan A).

Zu einer typischen Hofreite gehörten das Wohnhaus, Nebengebäude/Stallungen/Kelterhaus, die Scheune, ein Garten und in der Regel ein Ziehbrunnen. Dabei herrscht die fränkische Anlage vor, also Wohnhaus und Nebengebäude mit dem Giebel zur Gasse, die Hofeinfahrt dazwischen und die Scheune im hinteren Bereich der Hofreite quer.

Von der Existenz der Ziehbrunnen in den Hofreiten wissen wir aus den 75 erhaltenen Inventarlisten des 17. Jhdts.: In der Mehrzahl der Inventare werden Brunnenseyle und Brunnenketten aufgeführt. Umgekehrt sind öffentliche Brunnen, die der Gerichtschreiber sicher als markante Punkte zur Lagebeschreibung der Hofreiten benutzt hätte, nicht überliefert. Die Brunnen wurden zwar nachbarschaftlich genutzt, aber selbst der einzige Brunnen im 17. Jhdt., der auf der gemeine gass stand (im oberen Bereich der Obergasse), war in Privatbesitz.

Für die Bauweise der Wohngebäude gab es zwei Grundtypen, entweder mit aus Kalkbruchsteinen gemauertem Erdgeschoss und einem Fachwerkoberbau oder die Ganzfachwerkkonstruktion, siehe rechts. Eingeschossige Häuser waren reine Fachwerkbauten. Etwas mehr als die Hälfte der Wohnhäuser hatten ein bewohnbares Obergeschoss, bestanden also aus Erdgeschoss, erstem Stock und Speicher. Etwa die Hälfte der Häuser waren unterkellert.
Für einige Häuser lassen sich Schieferdächer erschließen (aus den Schulden an den Leyendecker). Man kann davon ausgehen, dass die Mehrzahl der zweigeschossigen Häuser mit Schiefer gedeckt waren, andererseits aber insbesondere kleine Häuser und Stallungen noch ein Schilf-/Strohdach hatten.
Weiße Farbe zum anmalen des Hauses wird erwähnt; einige Häuser waren geweißt, Bild II und rechts. Das Verputzen (bewerfung) der Hauswände war im Flörsheim des 17. Jhdts. nicht üblich. Einige Hausbesitzer haben die Fenster mit Eisengittern versehen lassen, teilweise auch im ersten Stock.

Zu den Rechten und Pflichten im Dorf im Detail siehe Recht und Ordnung.

Auf jedem Hofreitplatz lag die Bruch-, See- und Wasumgerechtigkeit. Dies bedeutet, dass der Besitzer des Hofreitplatzes das Recht hatte, im Flörsheimer Wald Holz zu schlagen (nach Maßgabe des Märkers), er hatte Anspruch auf einen (Schreber)Garten in der Flur „Im See“ und das Recht, sein Vieh auf den Gemeindeweiden grasen zu lassen. Dieses Recht war an den Hofreitplatz gebunden, unabhängig davon ob darauf bewohnte Gebäude standen oder nicht.
Um 1656 war das wichtig, da infolge des noch nicht lange zurück liegenden Krieges schätzungsweise 20 % der Hofreitplätze Ruinenplätze waren. Die Formulierung ist u. a. ledige Hofreit oder Hofreitplatz, jetzt ein garden.
Versuchte jemand aus einem Garten einen Hofreitplatz im Sinne eines Bauplatzes zu machen, wurde das in der Regel vom Gericht genehmigt, war aber nicht automatisch mit den genannten Gerechtigkeiten verbunden. Beim Verkauf von Hofreitplätzen konnten Teile dieser Gerechtigkeiten ausgenommen werden.

Jeder Hofreitbesitzer hatte Dachtraufrechte, die den Mindestabstand der Dachtraufen benachbarter Gebäude regelten.
Trotz dieser Regelungen gehörten Regenwasserablauf und Abwasserablauf aus Küche etc. zu den häufigsten nachbarlichen Streitigkeiten, die vor Gericht geklärt werden mussten. Im Bestreben, Regenwasser und Abwässer möglichst effizient vom eigenen Grundstück abzuleiten, wurden findige Konstruktionen aus Gräben und eychenrohren erdacht, meistens zum Schaden des Nachbargrundstücks. Eine systematische Kanalisation in den Gassen gab es nicht, genausowenig Straßenpflaster oder Bürgersteige.
Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie es in den Gassen Flörsheims 1656 nach einem Dauerregen aussah. Die Küchenabwässer liefen sowieso außen an der Hauswand hinunter (Plan D), die Latrinen liefen über, und die Brühe suchte sich den Weg maximalen Gefälles in Richtung Main ohne Rücksicht auf Nachbargärten oder Nachbarhäuser.
Der Boden in Flörsheim war und ist ein schwerer Lößboden, der sehr viel Wasser speichern kann. Nach einer längeren Regenperiode dürften die Gassen im Wesentlichen aus Matsch vermischt mit den Exkrementen von Kühen, Schweinen und Gänsen bestanden haben, die man ohne Bretter und Bohlen nicht überqueren konnte.

Dieser Zustand änderte sich erst in der zweiten Hälfte des 18. Jhdts., also etwa 100 Jahre später. In den Bürgermeisterrechnungen von 1768 bis 1799 sind die Kosten für die Pflasterung von Wegen und Straßen (die heißen jetzt chauhsee) aufgeführt. Zunächst wurde die Obergass (Hauptstraße) im Bereich der Kirche gepflastert, 1788 war die Hauptstraße von der Kirche bis zur Obermainstraße fertig. 1789 wurde die Pfarrgasse gepflastert und 1792 war die Obermainstraße vom Obertor bis zur kleinen Mainpforte fertig. In den folgenden 10 Jahren gab es, sicher wegen der Belastung der Gemeinde mit Kriegskosten, keine weiteren Straßenbauarbeiten.

Bauliche Eindrücke der Flörsheimer Mainseite, Ausschnittsvergrößerungen von Bild II,
oben: östlich der Großen Mainpforte
mitte: westlich der Großen Mainpforte, die Pforte im Bild ist die Untere Mainpforte (heute: “Strohpförtche”)
unten: östlich des Niederturms mit dem Kleinen Mainpförtlein
Konstruktionsweise und Aussehen der Gebäude haben sich von 1656 bis zur Entstehungszeit dieses Bildes nicht wesentlich geändert.

Bauweise von Wohngebäuden: gemauertes Erdgeschoss oder als Ganzfachwerk- konstruktion,
links:
Heutiges Wohnhaus auf Gelände Nr.1, im Hintergrund die Einfahrt der Hofreite Nr. 60 in der Untergasse,
rechts: Nebengebäude des „Frankfurter Hofes“       Aufnahmen 2009

Gelände der früheren Hofreite Nr. 113 zwischen Pfarrhaus/Pfarrhof links vorne und dem „Scharfen Eck“ Mitte oben, rechts der Kirchhof. 1656 das Haus des Juden Lesser. Aufnahme um 1920,       Original im Heimatmuseum Flörsheim

Das heutige Haus auf dem Gelände Nr. 108 „Scharfes Eck“ 1656 war hier die Schmiede von Michael Rembling. Im Hintergrund die Stelle des „Alten Rathauses“ vor 1671. Aufnahme 2009

Heutiges Aussehen der Hofreite Nr. 31 an der unteren östlichen Ecke der Borngasse. Auf der Inschrifttafel stehen die Initialen von Hans Peter Staab, in dessen Besitz die Hofreite 1667 war.
Aufnahme 2009

Jahreszahl und Initialen am Torbogen der Hofreite Nr. 60    H L B steht für Hans Leonard Bein, dem Besitzer 1683. Vor diesem Haus soll 1769 der Unterschultheiß Johann Adam Filtzinger ermordet worden sein.

Der „Frankfurter Hof“ auf dem Gelände der Nrn. 94, das Hauptgebäude beherbergt heute das Heimatmuseum.     Aufnahme 2010

Wohnhaus des von Uffenbach’schen Anwesens Ausschnittsvergrößerung des Gemäldes in Bild II, Entstehungszeit des Hauses ist um 1722.

Lage des ehemaligen Dorfplatzes Blick von der neuen Kirchschule in die Untermainstraße nach Westen; an der Stelle des heutigen Fachwerkhauses war 1656 eine Hofreite des Bäckers Johannes Bomeßer (Nr. 39), die Dorflinde stand ungefähr an der Stelle des rechten Kanaldeckels. Aufnahme 2009

Floersheim_1887_2

Mainansicht mit Flörsheim, Ölgemälde, Anton Burger, 1887 (LAGIS), das Bild hat mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun; es gab keine Mainpforte, die quer zum Main stand; aber man erhält einen Eindruck von einem Haus, das uff die Mawer gebaut war.

HPS_1667

Die Steine zur Pflasterung wurden in den lokalen Steinbrüchen von Flörsheimer Steinbrechern gebrochen, waren also Kalkbruchsteine.  Mit den Pflasterarbeiten wurden die beiden Flörsheimer Maurerbetriebe von Lorenz Cluin und Wilhelm Mitter beauftragt. Im genannten Zeitraum wurden 170 Ruten (Quadratruten) Pflaster gelegt entsprechend 2100 m². Geht man von einer gepflasterten Straßenbreite von 5 m aus, entspricht das einer Straßenlänge von 450 m. Das deckt sich gut mit der Gesamtlänge der genannten Straßenabschnitte.
1794 gab es einen schweren Sturm. Im Flörsheimer Wald mussten 80 zersplitterte Stämme gefällt werden, in der Gemarkung viele umgerissene Pappeln; auch eine zum gehsteig geneigte Pappel wurde umgehauen. Ob dieser Gehsteig im Ort war, lässt sich nicht sagen.

1792 wurden die Häuser nummeriert; der Schreiner Adam Steinbrech erhielt dafür 6 fl. Offenbar wurden an den Häusern Holzschilder mit einer Nummer angebracht.
Auch zu dieser Zeit gab es außer der Pfarrgasse (Kirchgasse) und der Borngasse und natürlich der Obergass und der Untergass keine weiteren spezifischen Straßen- oder Gassennamen. Die Obergass hieß jetzt immerhin chauhsee. Straßennamne wurden durchgängig erst Ende des 19. Jhdts. eingeführt.

Backhäuser, Plätze und Hofreiten